Hallo
angenommen beim unteren Mieter eines Hochhauses macht sich bemerkbar dass das Fallrohr des Abwassers verstopft ist. Die „Suppe“ steht in der Duschkabine 30cm hoch.
Der VM lässt den Rohreiniger kommen.
Die Wohnung ist danach reinigungsbedürftig.
Wer muss die Wohnung reinigen lassen und auf welche Kosten?
Der Verursache kann nicht festgestellt werden.
Angenommen der Mieter der betreffenden Wohnung hätte kostenpflichtige Termine nicht wahrnehmen können und war auch wegen dem Schaden nicht bei der Arbeit. Wer trägt die Kosten?
Der VM könnte ja sagen dass er hätte anwesend sein können und der Mieter müsse nicht anwesend sein…
Danke!