Roherverstopfung reinigung der Mietwohnung

Hallo
angenommen beim unteren Mieter eines Hochhauses macht sich bemerkbar dass das Fallrohr des Abwassers verstopft ist. Die „Suppe“ steht in der Duschkabine 30cm hoch.

Der VM lässt den Rohreiniger kommen.

Die Wohnung ist danach reinigungsbedürftig.

Wer muss die Wohnung reinigen lassen und auf welche Kosten?

Der Verursache kann nicht festgestellt werden.

Angenommen der Mieter der betreffenden Wohnung hätte kostenpflichtige Termine nicht wahrnehmen können und war auch wegen dem Schaden nicht bei der Arbeit. Wer trägt die Kosten?

Der VM könnte ja sagen dass er hätte anwesend sein können und der Mieter müsse nicht anwesend sein…

Danke!

Moin!
Niemand ist gezwungen, während solcher Arbeiten persönlich anwesend zu sein. Der Wohnungsschlüssel könnte ja dazu auch an Nachbarn oder Verwandte/Freunde übergeben werden (sofern man dem VM nicht traut), die Zeit haben oder man vertraut den ausführenden Handwerksfirmen (die einen Ruf zu verlieren haben, würden sie Kunden bestehlen o,Ä.)
Reinigungskosten dürften Haftpflichtschäden je nach Verursacher sein. So sind von einer Rohrreinigungsmaschine zerschlagene Fliesen wohl eher von der Betriebshaftpflicht der Rohrreinigungsfirma zu bezahlen, Schäden durch „Land unter“ von der des (falls zu ermittelnden) Verursachers oder der Gebäudehaftpflicht des VM.
Auch wenn es schwer fällt: Ruhig bleiben!
Denn: Die entstandenen Schäden sind von niemandem gewünscht oder absichtlich herbeigeführt worden sondern das Ergebnis unglücklicher Umstände.
Gruß Walter

Hallo,
Nur, dass ich das jetzt richtig verstanden habe:
Die Reinigungskosten in der Wohnung des Mieters, so wie dessen Verdienstausfall, weil er „den Schaden sichten musste, anstatt zur Arbeit zu gehen“ zahlt im vorliegenden Fall die Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Greetz
T.

Moin!

Nur, dass ich das jetzt richtig verstanden habe:
Die Reinigungskosten in der Wohnung des Mieters, so wie dessen
Verdienstausfall, weil er „den Schaden sichten musste, anstatt
zur Arbeit zu gehen“ zahlt im vorliegenden Fall die
Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Nein! Sofern ermittelbar die des Verursachers!
Und „Verdienstausfall“? Sorry, da nimmt man eben kurzfristig Urlaub!
Leider eine Unsitte in unserem Land, sich jeden quersitzenden Furz vergüten lassen zu wollen!
Anschließend wird sich dann gewundert, dass Versicherungsbeiträge, Handwerkerkosten usw. steigen, weil diese Kosten wieder eingeholt werden müssen.
Gruß Walter

Aber geschrieben hattest Du zu der Frage der zuständigen Versicherung:

Schäden durch „Land unter“ von der des (falls zu ermittelnden)
Verursachers oder der Gebäudehaftpflicht des VM.

Nur, dass ich das jetzt richtig verstanden habe:
Die Reinigungskosten in der Wohnung des Mieters, so wie dessen
Verdienstausfall, weil er „den Schaden sichten musste, anstatt
zur Arbeit zu gehen“ zahlt im vorliegenden Fall die
Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Nein! Sofern ermittelbar die des Verursachers!
Und „Verdienstausfall“? Sorry, da nimmt man eben kurzfristig
Urlaub!

Für absehbare Termine bin ich da völlig bei Dir. Aber wenn „von jetzt auf gleich“ nach einer Reparatur die Sache unerwartet schlimmer statt besser geworden ist, kann es doch schonmal möglich sein, dass dadurch, dass der Mieter nun die Wohnung nicht verlassen kann, Kosten anfallen. Da nach Kompensation zu fragen, sei doch wohl statthaft.

Leider eine Unsitte in unserem Land, sich jeden quersitzenden
Furz vergüten lassen zu wollen!
Anschließend wird sich dann gewundert, dass
Versicherungsbeiträge, Handwerkerkosten usw. steigen, weil
diese Kosten wieder eingeholt werden müssen.

Also was ist denn nun mit den Reinigungskosten und der Gebäudehaftpflicht des Vermieters?

Greetz
T.

Moin!

Schäden durch „Land unter“ von der des (falls zu ermittelnden)
Verursachers oder der Gebäudehaftpflicht des VM.

Das „oder“ überlesen?
Ich nehme mal an, dass Du mich auf die Gebäudehaftpflichtversicherung festnageln möchtest, die womöglich überhaupt nicht zuständig ist.
Dann schreib das auch!
Wir schreiben hier in diesem Forum um anderen zu helfen! Schreibt jemand etwas falsches oder unrichtiges ist es durchaus legitim, darauf hinzuweisen. Aber bitte direkt!
Solche Dinge geschehen übrigens in der Regel „von jetzt auf gleich“ , also völlig ungeplant. Wohl dem, der dann die Freiheit hat, dem Job fernzubleiben oder kurzfristig jemanden zur Wohnung schicken kann.
Ein gewisses „Lebensrisiko“ muß doch wohl jeder selbst tragen, oder?
Aktuell haben wir viele Überschwemmungen durch extreme Regenfälle. Schlimm genug! Wer kommt denn da für Verdienstausfälle (die mit Sicherheit vorkommen) auf?
Gruß Walter

1 Like

Mich würde noch interessieren wie folgendes zu sehen wäre.

Wenn der Schaden dass das Fallrohr verstopft ist und der unglückliche der unterste Mieter dann halt ist.

Die Sache, die wäre, dass das Fallrohr im Keller verstopft wäre.

Wieso sollte man dann als Mieter einen Handwerker in seine Wohnung lassen wenn einem danach die Küche vollgeschi**en wird.
Soll der doch vom Flur ein Loch in die Wand schlagen und von dort aus den Keller suchen?

Ich kann das so nicht nachvollziehen…

Sicher Sie als gewöhnlicher Arbeitnehmer rechnen anders als ein Unternehmer der seine Zeit von Natur vergolden muss.
Selbst aber als Arbeitnehmer würde ich einen Stundensatz in Rechnung stellen. Als Unternehmer würd ich wohl meine BWA vorlegen müssen (was ich nicht mache) und dann würden meine Kosten wohl höher sein als die Kosten des Rohrreinigers der mit Fahrzeug 8 Stunden vor der Tür Stand.

Da ich neu zugezogen bin habe ich keinen vertrauenswürdigen Nachbarn und selbst wenn seh ich hier keine Veranlassung diesen zu rufen.

Kann das nicht nachvollziehen.

Werd mal mit dem Mieterschutz reden und dann nochmal schreiben

In einem vergleichbaren Fall schrieb die Gebäudehaftpflicht sinngemäß folgendes: Da dem VM keine Verpflichtung obliegt regelmäßig die Abwasserrohre zu inspizieren, ihn deshalb keine Pflichtverletzung trifft, besteht auch keine Haftung. Letztendlich wurde der Gesamtschaden von der Hausratversicherung beglichen.

vnA

Moin!
Vom technischen her ist es i.d.R. so, dass im Keller (evtl. kann dieses natürlich auch ein Mieterkeller sein) der jeweilige Abflußstrang eine Revisionsöffnung hat, durch die eine Reinigungs-Spirale eingeführt werden kann. Allerdings kann schon das Öffnen des Deckels dieser Öffnung eine mittelschwere bis riesige Sauerei verursachen (oder das „Anbohren“ der Verstopfung von unten, wenn die Verstopfung oberhalb sitzt). Da sollten vorher Maßnahmen getroffen werden (ausräumen, abdecken usw.)
Wäre Deine Küche/Dein Bad (noch) nicht betroffen, also noch sauber,würde ich mich als Handwerker auch hüten, von dort aus zu arbeiten. Vor allem wenn im Stockwerk drunter eh schon alles zu spät ist.
Gruß Walter