Rohgewinn bei Kommissionsware

Hallo!

Unter was verbucht man den Aufschlag (letztendlich den Rohgewinn) der beim Verkauf von Kommissionsware entsteht. Sind das Provisionen? *Grübel*

Grüsse
Rene

Unter was verbucht man den Aufschlag (letztendlich den
Rohgewinn) der beim Verkauf von Kommissionsware entsteht. Sind
das Provisionen? *Grübel*

hi rene,

wenn du hauptsächlich nur komm.ware verkaufst, dann buche es einfach als umsatzerlös auf einem extra buchungskonto. wenn du nur ab und an komm.geschäfte machst und hauptsächlich auf eigene rechnung arbeitest, dann buche als provisionserlöse. alles konten der selben kontenklasse.

mfg vom

showbee

wenn du nur ab und an komm.geschäfte machst und hauptsächlich auf
eigene rechnung arbeitest, dann buche als provisionserlöse.

Das nennt man dann Steuerhinterziehung :wink:

Zwischen Kommittent und Kommissionär und zwischen Kommissionär und Endabnehmer liegen jeweils eigenständige Lieferungen vor, die unabhängig voneinander zu behandeln sind.

Mit dem Provisionslösung ist das saldomäßig nur dann identisch, wenn sowohl Kommittent wie Kommissionär Unternehmer, aber keine Kleinunternehmer sind (oder beide Kleinunternehmer).

hi pirate,

wo soll denn hier steuer hinterzogen werden? es ging um die buchung der erträge. umsatzsteuerliche probleme wurden gar nicht angesprochen. es kommt darauf an, ob der „händler“ „in eigenem namen für eigene rechnung“, „in eigenem namen für fremde rechnung“ oder „in fremden namen für fremde rechnung“ arbeitet.

in allen fällen ist das ertragssteuerliche und umsatzsteuerliche ergebnis gleich!

bsp. echte kommission: haendler nimmt auto auf den hof, der private verkäufer will 3.000 EUR minimum haben. der haendler bekommt die karre für 3.200 EUR verkauft. dann gehen 200 EUR brutto in die rechnung vom händler (also 172,41 umsatzprovision und 27,59 umsatzsteuer).

wie man es dreht und wendet, es verbleibt beim selben ergebnis…

mfg vom

showbee, der hier wirklich keine steuerhinterziehung entdecken kann!

bsp. echte kommission: haendler nimmt auto auf den hof, der
private verkäufer will 3.000 EUR minimum haben. der haendler
bekommt die karre für 3.200 EUR verkauft. dann gehen 200 EUR
brutto in die rechnung vom händler (also 172,41
umsatzprovision und 27,59 umsatzsteuer).

das ist ein spezialfall (25a).

wie man es dreht und wendet, es verbleibt beim selben
ergebnis…

echtes kommissionsgeschäft: kommittent (k1) verkauft an kommissionär (k2) für 10.000 nt., der an endkunde für 12.000 nt. verkauft. k1 und k2 seien unternehmer und keine kleinunternehmer.

deine lösung k2:
umsatz 2.000 x 16 % ust = 320 eur ust (= 320 eur zahllast).
ertragssteuerlich: 2.000 provisionserlöse

lösung des gesetzgebers k2:
umsatz 12.000 x 16 % ust = 1.920 eur ust
vorsteuer aus rechg. k2 = 1.600 eur
zahllast 320 eur
ertragssteuerlich: 12.000 eur warenverkauft, 10.000 eur wareneinsatz

einzig der saldo ist jeweils identisch. allerdings darfst du weder ertragssteuerlich einnahmen mit ausgaben saldiert aufzeichnen noch umsatzsteuerlich umsatzsteuer mit vorsteuer in dieser art verrechnen. das führt ust-lich zu einer steuerhinterziehung ihv 1.600 eur, da du die zu gering angemeldete ust nicht mit der nicht geltend gemachten vst aufrechnen darfst.

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… da du die zu gering
angemeldete ust nicht mit der nicht geltend gemachten vst
aufrechnen darfst.

hi,

was aber selbst bei einer BP kein problem sein dürfte, da es mit in die änderung von § 173 AO einfliessen würde. steuermindernde tatsachen, die mit steuererhöhenden neuen tatsaechen in direktem zusammenhang stehen.

insoweit…

mfg vom

showbee

Hallo!
Bleibt mal cool :wink: In meinem Fall mache ich sowieso von der Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch - ergo nix Ust. - und die urspruenglichen Besitzer sind Privatleute. Trotzdem war Eure Diskussion sehr lehrreich fuer mich, und sei es nur dahingehend, dass ich mal wieder merke, dass ich so gar keine Ahnung habe.
Cheers
Rene