Hallo,
mich beschäftigt folgender Fall:
Es sind 10 Eigentümer (A-J) an einer Kanalsammelleitung angeschlossen. Angenommen Eigentümer D hat auf seinem Grundstück einen Rohrbruch an der Kanalsammelleitung und die Versicherung würde die Handwerkerrechnung nicht oder nur zum Teil übernehmen. Wer müsste rechtlich gesehen die Kostenrechnung zahlen???
Teil übernehmen. Wer müsste rechtlich gesehen die
Kostenrechnung zahlen???
Ich vermute D, es sei denn es gibt eine anders lautende vertragliche Vereinbarung zwischen den Eigentümern.
Hallo,
Es sind 10 Eigentümer (A-J) an einer Kanalsammelleitung
angeschlossen. Angenommen Eigentümer D hat auf seinem
Grundstück einen Rohrbruch an der Kanalsammelleitung und die
Versicherung würde die Handwerkerrechnung nicht oder nur zum
Teil übernehmen. Wer müsste rechtlich gesehen die
Kostenrechnung zahlen???
Wir müssen einen klaren Unterschied zwischen der Sammelleitung, die üblicherweise der Kommune oder einem Verband gehört, und der Hausanschlußleitung auf dem privaten Grundstück, die dem Bürger gehört, machen.
Ist der Rohrbruch auf dem privaten Grundstück, zahlt der Bürger die Rechnung.Wird die Rechnung nicht von seiner Versicherung übernommen, muß er selbst zahlen. Es sei denn, jemand hätte den Schaden verursacht, dann hätte dieser jemand dafür gradezustehen.
Wäre der Schaden an der Sammelleitung, dann wäre der Bürger gar nicht zuständig gewesen. Er hätte ihn nur melden müssen.
Gruß Steffi
Angenommen der Rohrbruch ist auf dem privaten Grundstück, da alle Eigentümer A-J an dieser Leitung angesschlossen sind und auch jeder so ein Stück der Sammelleitung auf seinem Grundstück hat, denn die Grundstücke liegen alle nebeneinander, meinten die Handwerker von der Rohrreinigung bzw. Rohrsanierung alle Eigentümer müssten sich die Kosten teilen. Würde das stimmen???
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Hallo,
bei so einer ungewöhnlichen Situation, daß eine Sammelleitung über mehrere Privatgrundstücke verläuft, sollte es (ähnlich wie bei Eigentumswohnungen) einen entsprechenden Vertrag und einen Eintrag ins Grundbuch geben, der auch die Kosten einer Reparatur regeln müßte.
Gibt es keinen Vertrag o.ä., daß die Leitung Gemeineigentum ist, kann nur davon ausgegengen werden, daß jedem das Stück Leitung gehört, daß auf seinem Grundstück liegt und dann muß auch jeder für sein Stück Leitung aufkommen.
Gruß Steffi