Rohrbruch bei Mieter. Was tun?

Hallo,

folgende Situation:

Mieter A iformiert seinen Vermieter über einen vorhandenen Rohrbruch bei Mieter B, welcher direkt über Mieter A wohnt. Mieter A bemerkte dies, da seine Decke im Badezimmer und Küche feucht ist. Nachdem Handwerker die Decke bei Mieter A besichtigt hatten versuchten diese zu Mieter B zu gehen, welcher aber nicht anzutreffen war. Die Handwerker teilten Mieter A mit, dass sie Mieter B einen Zettel im Briefkasten hinterlassen würden, dass dieser sich mit den Handwerkern in Verbindung setzen sollte. Ca. eine Woche später gibt es noch keine Änderungen, die Decke ist weiterhin feucht und Handwerker waren auch noch keine da. Hinzu kommt jetzt, dass die Decke bei Mieter A teilweise schon anfängt zu schimmeln.

Was für Möglichkeiten hat Mieter A nun?

Kann er den Vermieter dazu auffordern, die Wohnung von Mieter B zu öffnen, damit der Schaden behoben werden kann, auch wenn diese evtl nicht da sind? Kann Mieter A bis zur Behebung des Schadens in ein Hotel o.ä. da der Schimmel ja auch Gesundheitsgefährdend ist? Hat er andere Optionen z.b. Mietminderung o.ä.?

Vielen Dank im Voraus und Gruß
Stefan

Wohnung öffnen kann der Vermieter nicht. Er darf ja keinen Schlüssel haben. Das müsste dann schon „amtlich“ gemacht werden und ob das wegen einer feuchten Decke passiert?

Aber zurück zum Thema: Mietminderung ist sicherlich drin, zumal wenn es anfängt zu Schimmeln. Allerdings würde ich vorher das Gespräch mit dem Vermieter suchen…

Aber es gibt ja auch andere Möglichkeiten. Man könnte sich mit dem Vermieter einigen, dass z.b. ein Heizstrahler aufgestellt wird, der die Decke trocknet. Dann schimmelt wenigstens nix (und es wird angenehm warm in der Wohnung). Die Stromkosten dafür übernimmt üblicherweise die Gebäudeversicherung, weil es ja Folgekosten des Rohrbruchs sind. Aber sowas geht nur nach Absprache mit Vermieter/Versicherung…

Hallo Grußloser,

Wohnung öffnen kann der Vermieter nicht. Er darf ja keinen
Schlüssel haben.

Darf er wohl, natürlich nur mit Zustimmung des Mieters.

Das müsste dann schon „amtlich“ gemacht
werden und ob das wegen einer feuchten Decke passiert?

???

Bei „Gefahr im Verzug“ darf auch der Vermieter die Wohnung betreten, siehe hier:
http://www.ra-kotz.de/wohnungsschluessel.htm
(etwas runterscrollen bis zur grünen Schrift).
Wenn also - wie in diesem Fall - Verdacht auf einen Rohrbruch o.ä. besteht, darf er durchaus in die Wohnung.

Im übrigen bin ich der Meinung, daß man bei einem Rohrbruch mit Sicherheit schneller handeln sollte als erst nach einer Woche. In diesem Fall sollte man dem Vermieter also schleunigst Beine machen - es geht ja auch um den Zustand seines Eigentums.

Auch grußlos
„Raven“