Rohrbruch gemeinschaftskosten

Hallo!
Handelt es sich bei einer Eigentumswohnung bei einem Rohrbruch in der eigenen Wohnung um Gemeinschaftskosten oder Eigenkosten?
Leider haben wir versäumt, die Versicherung rechtzeitig zu benachrichtigen, deshalb fällt diese Lösung aus.
Vielen Dank!
NIC

Leider haben wir versäumt, die Versicherung rechtzeitig zu
benachrichtigen, deshalb fällt diese Lösung aus.

Wieso ? Man kann den Schaden doch nachträglich melden.

Servus,

das ist in der Regel im Teilungsvertrag definiert. Üblich ist, dass eine Stelle der Leitung festgelegt wird (z.B. Abzweig Steigleitung, Absperrventil Wohnungsanschluss etc.), an dem die Verantwortung von Gemeinschaft zum Eigentümer abgegrenzt wird.

Falls die Leitungswasserversicherung aus welchem Grund auch immer nicht leistet, kann das - falls in der Verantwortlichkeit des Eigentümers - auch ein Gegenstand der privaten Haftpflichtversicherung sein. Kommt dort darauf an, welche Haftungen gedeckt sind, und ggf. auch darauf, ob und in welchem Umfang der Eigentümer durch den Geschädigten in Anspruch genommen werden kann.

Schöne Grüße

MM

Rohre gibts ne ganze Menge in einer Wohnung. Hängt immer davon ab, ob ein Rohr Gemeinschaftseigentum- oder Sondereigentum ist, und wem welcher Schaden entstanden ist.

Rohre, die benötigt werden, um andere Wohnungen zu versorgen, die aber durch deine Wohnung gehen, sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum.
So fallen die senkrechten Steigeleitungen generell darunter. Die Heizung, sofern Zentralheizung, steht inklusive Rohre im Gemeinschaftseigentum.

Etagenheizungen incl. Rohre und Wasser-,Abwasserrohre ab Abzweig Steigeleitung gehören i.d.R. zum Sondereigentum.

Nehmen wir mal an, am Gemeinschaftseigentum entsteht ein Rohrbruch, so ist idR ein doppelter Schaden passiert:

  1. Der Schaden am Rohr, das repariert werden muss. Zahlt Gemeinschaft.
  2. Folgeschaden durch z.B. durch austretendes Wasser, der einem Miteigentümer passiert ist. Falls die Versicherung nicht zahlt und die Gemeinschaft nicht fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat, bleibt der geschädigte Miteigentümer auf dem Schaden sitzen.

Gruß n.

Guten Tag,

Super, vielen Dank damit ist meine Frage klar beantwortet.

Gruss

NB