Rohrbruch in frisch bezogenem Haus

Hallo,

man stelle sich vor, jemand würde in einen frisch renovierten (aber nicht völlig entkernten) Altbau (Bj. 80er Jahre) ziehen und nach wenigen Tagen stellt sich heraus, dass ein Abwasserrohr im Haus undicht ist.

Wären in so einem Fall Schwierigkeiten mit der Gebäudeversicherung zu erwarten, die ja eigentlich für solche Schäden einstehen sollte? Könnte diese darauf verweisen, dass der Schaden vermutlich schon vor dem Kauf bestand und nur nicht bemerkt wurde? (In der Tat wurde mangels Bewohner die Abwasserleitung jahrelang nicht benutzt)

Danke schonmal für hilfreiche Antworten
Birk

Wären in so einem Fall Schwierigkeiten mit der
Gebäudeversicherung zu erwarten, die ja eigentlich für solche
Schäden einstehen sollte?

Mit was für Schwierigkeiten rechnest Du denn ? Wenn das Alter des Hauses bei Vertragsabschluß richtig angegeben worden ist und die Versicherungssumme stimmt, ist alles in Ordnung.

Könnte diese darauf verweisen, dass
der Schaden vermutlich schon vor dem Kauf bestand und nur
nicht bemerkt wurde?

Kann sie, zahlen muß sie den Schaden trotzdem.

Mit was für Schwierigkeiten rechnest Du denn ?

Könnte diese darauf verweisen, dass
der Schaden vermutlich schon vor dem Kauf bestand und nur
nicht bemerkt wurde?

Kann sie, zahlen muß sie den Schaden trotzdem.

Ah, gut. Ich hatte Sorge, dass das auf „Pech gehabt, da hätten sie genauer hinsehen müssen und der Schaden fällt nicht in unsere Zuständigkeit, da er vor Vertragsabschluss schon bestand“ hinausläuft.

Zur Info: Das Haus ist im Dezember 2009 gekauft und auch sofort versichert worden. Bezogen wurde es erst jetzt im Mai. Summe und Baujahr sollten stimmen.

Zur Info: Das Haus ist im Dezember 2009 gekauft und auch
sofort versichert worden. Bezogen wurde es erst jetzt im Mai.
Summe und Baujahr sollten stimmen.

Normalerweise muss die Wohngebäude zahlen, sollte kein Problem sein.
Ein Problem könnte es sein wenn man nicht angegeben hat das das Haus von Dezember bis Mai unbewohnt war. Daraus würden sich nämlich andere Versicherungsbeiträge ergeben.

Ein Problem könnte es sein wenn man nicht angegeben hat das
das Haus von Dezember bis Mai unbewohnt war. Daraus würden
sich nämlich andere Versicherungsbeiträge ergeben.

Da der Schaden aber auftrat als das Haus bewohnt war, sollte das die Regulierung nicht beeinflussen.

hmmm… interessanter Einwand. Allerding wurde danach zu keinem Zeitpunkt gefragt und es gibt auch kein entsprechendes Feld im Antrag o.ä.

Ich werde berichten :9

Danke erstmal :smile: