Rohrbruch! Muss 3 wochen aus wohnung! hilfe

Hallo liebe experten hoffe ihr könnt mir helfen!

Ich habe letzt woche einen rohrbruch in meiner mietwihnung gehabt, nun waren verschiedene firmen da und haben alles repariert und leider auch alles versaut und zum teil auch beschädigt!

Bei meinen heutigen gespräch mit mein vermieter bekamm ich gesagt das die firma jetzt noch 2 wochen die wohnung trocknen müsse! also werde ich über 3 wochen nicht in meine wohnung können da dort eine baustelle ist!

Als ich mein vermieter gebeten habe mir einen teil der miete zurück zu zahlen, gab mir dieser zu verstehen das ich als mieter eine gewisse zeit die reparatur zeit hinzunehmen habe. Ich denke 1 woche währe ja noch okay… aber jetzt direkt 3 wochen und vielleicht länger??

Wenn sich hier jemand findet der sich mit mietrecht auskennt und mir tipps und ratschläge geben könnte währe ich überglücklich da meine momentane lage mir echt den letzten nerv raubt.

Hoffe auf ganz viele hilfreche antworten und tipps… vielendank im vorraus Michi

Hallo,
wenn die Wohnung teilweise nicht nutzbar ist, auf jeden Fall Miete mindern bzw. gar keine Miete zahlen, wenn die Wohnung überhaupt nicht zu nutzen ist. Aber vorher dem Vermieter ankündigen. Schäden, die die Handwerker verursacht haben, müssen deren Versicherung zahlen.
Gruß
Melodie

Hallo Melodie1 Also die wohnung kann ich nicht nutzen da mein ganzes bad kaputt ist und meine küche abgeklemmt ist! Wie hoch sollte oder darf die mietminderung sein?

Hallo Michi,

Hier handelt es sich nicht um eine Erhaltungsmaßnahme, bei der ein Mieter auch gewisse Unbequemlichkeiten hinnehmen muss, sondern um eine Instandsetzung, für der Vermieter verantwortlich ist. Dies umfasst, das der Vermieter auf seine Kosten den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung wieder herstellen muss incl. Schmutzbeseitigung. Ist die Wohnung in der Instandsetzungszeit nicht bewohnbar, kann der Mieter die Miete entsprechend kürzen und hat sogar Anspruch auf Schadenersatz, wenn er z.B. in der Reparaturzeit in ein Hotel ziehen musste.

Also reden Sie mit dem Vermieter! Sie werden Erfolg haben!

Gruß von Heihei

Für eine Wohnung, die zur Baustelle geworden ist, muss keine Miete bezahlt werden. Während der Bau- und Trocknungszeit beträgt die Mietminderung 100%.

Da Sie sich scheinbar Ihrem Vermieter gegenüber nicht durchsetzen können, sollten Sie unbedingt die Hilfe eines Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmem, der wird dem Vermieter schon klar machen, dass er Ihnen auch wenn nötig das Hotelzimmer bezahlen muss.

In der Regel haben Vermieter eine Gebäudeversicherung abgeschlossen (die der Mieter anteilmäßig mitbezahlt), daher werden alle Kosten von dieser Versicherung übernommen.

Hallo aus Bernburg,

die Frage ist: „wer hat den Schaden verursacht?“ „Ist die gesamte Wohnung oder nur ein Zimmer betroffen?“
Die Schilderungen verwundern schon, da Firmen eigentlich alles sauber hinterlassen. Jedenfalls kenne ich das so.

Die Schäden fotografieren und schriftlich beim Vermieter um Beseitigung oder Schadenersatz bitten. Die Firma ist versichert.
In der Zeit, in der Sie die Wohnung nicht nutzen können, brauchen Sie KEINE Miete zu zahlen. Die Schuldfrage spielt hier keine Rolle, ebenso wenig, dass der Vermieter Zeit zur Behebung benötigt. Die Wohnung ist nicht in vertragsgemäßem Zustand - Punkt. Überweisen Sie das nächste Mal entsprechend weniger Miete. Sie könnten alternativ auch in ein Hotel ziehen und dem Vermieter die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Alles nett und freundlich, denn er kann ja nichts dafür. Dennoch zahlen Sie nur für eine Leistung, die Sie erhalten oder eben nicht erhalten.

Dies ist keine rechtliche Auskunft, da ich hierzu nicht befugt bin.

danke für die schnellen ratschläge und die wertvollen tipps :smile: ich werde morgen nochmals versuchen in ruhe mit ihn zu sprechen ansonsten muss ich ein anwalt dazu ziehen!

hallo,
wenn die wohnung für 3 wochen nicht nutzbar ist, kann sie für diese zeit auch keine miete kosten. das ist dann auch keine freundliche geste des vermieters, sondern ihr recht. wenn der vemieter stattdessen eine ersatzwohnung oder ein hotel bezahlt, dann ist die miete weiterhin zu zahlen - er sorgt ja angemessen für schadenersatz. sonst nicht.
viele grüße
salomo.

Also vor 3 tagen klingelt es plötzlich morgens um 8 uhr an meiner tür!! es stand ein mitarbeiter der sanitär firma da und meinte er müsse ihn meine wohnung um zu lokasieren wo das wasser entweicht!! dann lass ich ihn rein und nach ungefähr ner halben stunde meinte er er müsse ein paar fliesen runter nehmen um zu gucken… daraus wurden 3 löscher im bad ungefähr 60cm!
Ich überlies dann meinen vermieter meine wohnung und ging ne runde joggen, als ich wieder kam, war der mitarbeiter weg, es standen überall säcke mit bauschutt, und meine dusche samt vorhang total braun dreckig alles voller staub!!! da war nix mit staubschutz oder so! und am anfang war die rede davon das es nur ein paar tage bräuchte!! und heute erfuhr ich vom vermieter das jetzt erstmal getrocknet werden muss um dann anschließend wieder neuen boden zu legen! ich fühle mich total belogen und habe das gefühl das der vermieter mich nur vertrösten will!

wenn dem so ist, entfällt für die Zeit wo die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, 100%ig die Miete und der Vermieter muss sogar die kosten einer Pension übernehmen

Kann da leider nicht helfen.
MfG pete88

Sie müssen dem Vermieter und dessen Handwerkern für Reparaturzwecke Zutritt zur Wohnung gewähren. Das bedeutet nicht, dass sie in dieser Zeit die Wohnung nicht nutzen können. Auch wenn die Wohnung beispielsweise 3 Wochen lang getrocknet werden muss heißt das nicht, dass sie ausziehen müssen. Das ist zwar laut, das müssen sie jedoch hinnehmen.

Sie können jedoch eine Mietminderung machen je nachdem, wie stark die Beeinträchtigung des Wohnwertes ist. Wenn sie beispielsweise in allen Räumen eine laute ein Vorrichtungsanlage haben, dadurch nicht schlafen können oder Ihr Kind nicht schlafen kann, dann können sie in der Wohnung wegen dieses Lärms und wegen dem nicht schlafen können nicht wohnen. Dann können sie zu Verwandten ziehen, gegebenenfalls in ein Hotel. In diesem Fall können sie die Kosten, die ihnen entstehen, vom Vermieter verlangen und gleichzeitig die Miete um 100 % mindern. Sowas geht jedoch alles nur schriftlich.

Sie können aber nicht von vornherein sagen, dass sie wegen des Lärms die Wohnung nicht benutzen werden können. Wenn beispielsweise nur in einem Raum diese Anlage läuft, ist es zumutbar, in einem anderen Raum zu schlafen. Auch in so einem Fall können sie die Miete mindern, dann jedoch nur für die Nichtbenutzbarkeit Dieses einem Raumes.

Gewöhnlich sollte der Vermieter versichert sein , sodass er auch ein Mietausfall geltend machen könnte .Dann würde Ihn die Rückerstattung von Miete an sie auch leichter fallen.

Hallo,
ganz klar, für die Zeit, die Sie nicht in der Wohnung wohnen können, gilt eine 100% ige Mietminderung.
Die Zusatzkosten, die Ihnen entstehen für anderweitige Unterbringung sind Ihnen zu ersetzen. Das umfasst sowohl z.B. Hotelkosten als auch evtl. Fahrtkosten.
Verhandel Sie mit dem Vermieter und einigen sich möglichst. Aber machen Sie auf Ihr Recht aufmerksam!!
Nicht nachgeben!
Gruß suver

Es kommt drauf an, wie weit du in deinem Wohnen eingeschränkt bist. Falls ein Wohnen gar nicht möglich ist, muss der Vermieter dir eine Ersatzunterkunft stellen, ob Hotel oder Wohnung, das muss er entscheiden. Du kannst die Miete auf jeden Fall kürzen, denn die Gebäudeversicherung trägt auch die Kosten für Mietminderungen in einem solchen Fall. Dein Vermieter kann diese Kosten bei seiner Versicherung geltend machen.

MfG
Ulla

Antworten sind leider nicht möglich weil:

Im Miet rechtsbrett dürfen wie in anderen Rechtsbrettern auf Ich-Fragen bzw. nicht abstrahierte Fallschilderungen keine Rechtsauskünfte gegeben werden. Siehe Netiquette und FAQ:1129 - die sind nicht nur im Forum sondern auch bei Expertenanfragen zu beachten.

ansonsten „Mietminderung“ in einer Suchmaschine eingeben, da finden sich unzählige Seiten mit Infos und Merkblättern

Hallo,
leider kann ich dir nicht genau sagen, wie da die Rechtsprechung ist. Ich glaube, in dem Fall, das du ausziehen musst und anderweitig untergebracht werden musst für einen Übergangszeitraum haftet dafür der Vermieter (Kürzung der Miete). Aber ich empfehle dringend, das mit einem Anwalt zu besprechen, denn erfahrungsgemäss wirst du bei solchen sachen auf Widerstand beim Vermieter stossen.
Gruss Daylighter

Hallo,

da diese Trocknung notwendig ist und der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkäme wenn er die Trocknung nicht in Auftrag gäbe, muessen Sie diese dulden. Allerdings werden lediglich Geraete aufgestellt und es hat nichts mit einer Baustelle zu tun.

Lieben Gruss

mitredenwill