Hallo,
wer muß die Wassergebühren für den Verbrauch nach einem Rohrbruch tragen?
Der Vermieter oder die Mieter?
Darf dieser Schaden in den Nebenkosten abgerechnet werden?
MfG Autocrosser
Hallo,
wer muß die Wassergebühren für den Verbrauch nach einem Rohrbruch tragen?
Der Vermieter oder die Mieter?
Darf dieser Schaden in den Nebenkosten abgerechnet werden?
MfG Autocrosser
Hallo,
Auch Hallo,:
wer muß die Wassergebühren für den Verbrauch nach einem
Rohrbruch tragen?
Der Vermieter oder die Mieter?
Der Verursacher. Wenn dieser nicht feststellbar,: der VM.
Wobei diese Kosten uU eine Leitungswasserversicherung des VM oder eine Haftpflichtversicherung des M tragen würde.
Darf dieser Schaden in den Nebenkosten abgerechnet werden?
Nein
MfG Autocrosser
vnA
Hallo,
Darf dieser Schaden in den Nebenkosten abgerechnet werden?
Nein
vnA
Hallo vnA,
sollte das so eintreten, welcher Quelle kann sich ein Mieter dem das widerfährt bedienen um einen stichhaltigen Einspruch gegen die NK -Abrechnung zu bringen. Gibt es da Gesetze die derartige Fälle regeln?
Oder ist davon auszugehen das alles was nicht in der BetrKV steht auch nicht abrechenbar ist?
Vielen Dank für eine Meinung oder einen Tip
MfG Autocrosser