Hi
Wer muß für den Schaden im folgenden Fall Haften.
Person A ist Nachbar von Person B. Person A hat einen Schaden entstanden durch einen verstopfung der Abwasserleitung. Jedoch liegt die Verstopfung auf dem Grundstück von B im Rohr von A. Die Verstopfung ist Verursacht von Wurzeln einer Pflanze von Person B.
Beide habe Gebäudeversicherung für eigene Grundstück und nicht darüber hinaus. Da Person A und B sich nicht „lieb“ haben, ist keine verabredung… zwischen A+B möglich.
Was kann Person B machen? Wie wichtig ist die Täterpflanze in diesem Fall denn ohne Pflanze währe der komplette Schaden eindeutig Person A zuzuordnen inkl. Reparaturarbeit auf Grundstück von B.
Danke
P.S. Person A will auf keinen Fall für den Schaden Haften, obwohl der Rohrbruch nichtmal 0,5m über der Grenze liegt.
Hallo Michael,
ich würde einfach mal den Gang zur Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht von B machen. Meiner Meinung nach liegt hier ein Verschulden von B vor. Argumentativ am ehesten: Verkehrssicherungspflicht?
Von daher müsste sie für mein Dafürhalten leisten.
Gruß
Marco
PS: Ob dies allerdings den Betriebsfrieden wieder herstellt?
Hallo Marco,
ich würde einfach mal den Gang zur Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflicht von B machen. Meiner Meinung nach
liegt hier ein Verschulden von B vor. Argumentativ am ehesten:
Verkehrssicherungspflicht?
Hier wird die G+H Haftpflicht eine Absage erteilen. Den wie soll ich meine Wurzeln sichern oder darau Einfluß nehmen??
Ich denke wenn das Risiko nicht über die Gebäude abgesichert ist, bekommt derjenige garnichts.
Gruß
Martin
PS: Ob dies allerdings den Betriebsfrieden wieder herstellt?
Nä, mit Sicherheit nicht.
Hallo Martin,
Hier wird die G+H Haftpflicht eine Absage erteilen. Den wie
soll ich meine Wurzeln sichern oder darau Einfluß nehmen??
Naja… gleiches könntest ja auch bei dem runtergefallenen Ast argumentieren. Wenn der Ast von deinem Baum aber auf meinem Kopf landen sollte, weil ich an deinem Grundstück vorbeigehe… dann hättest damit sehr wohl eine Verkehrssicherungspflicht verletzt. 
Wie gesagt… war nur ein Gedanke… muss mal nachfragen, wie man da am ehesten argumentiert. 
Gruß
Marco
Hallo Martin,
Hier wird die G+H Haftpflicht eine Absage erteilen. Den wie
soll ich meine Wurzeln sichern oder darau Einfluß nehmen??
Naja… gleiches könntest ja auch bei dem runtergefallenen Ast
argumentieren. Wenn der Ast von deinem Baum aber auf meinem
Kopf landen sollte, weil ich an deinem Grundstück
vorbeigehe… dann hättest damit sehr wohl eine
Verkehrssicherungspflicht verletzt. 
Nun kommt es an warum der Ast darunter gefallen ist. Ist es aufgrund eines versäumnisses?? Dann ja klar, aber war gerade ein Sturm und der Ast wurde dadurch vom Baum gerissen und viel dir auf deinen Kopf, tja dann halt Pech gehabt. Beim Ast oder auch ein Ziegel vom Dach, kann ich als Eigentümer, vielmehr ich muß, immer den Zustand kontrollieren um keine Mitschuld bzw. Haftung zu erhalten. Die kann ich sehen, aber Wurzeln??
Wie gesagt… war nur ein Gedanke… muss mal nachfragen, wie
man da am ehesten argumentiert. 
Wird man nicht viel argumentieren können. Schön wäre es vielleicht, wenn die Rohre schon da gelgenhaben und der böse Nachbar seine Bäume nachträglich einpflanzte. Naja, auch nicht dolle oder…
So thats all.
Nice weekend
Martin