Rohrbruch und Nachmieter bzw Schönheits-Klausel

angenommen kurz vor dem Auszug (Mietvertrag würde noch 2 Monate laufen) gibt es ein problem mit einem Wasserrohrbruch über der entsprechenden Wohnung.

-die Chance auf einen Nachmieter wären relativ gering (zumindest für den letzten Monat), da Sanierungsbedarf besteht.
Gäbe es eine Chance, trotzdem früher aus dem Vertrag raus zu kommen z.B. über die Versicherung??

-(Schönheits-Klausel) müsste in dem entsprechenden Raum renoviert werden, wenn die Decke sowieso neu gemacht werden müsste?? (letzte Renovierung ca. 1 1/2 Jahre vergangen)

Danke schon im vorraus für anregungen zu dem Thema!

Hallo,

angenommen kurz vor dem Auszug (Mietvertrag würde noch 2
Monate laufen) gibt es ein problem mit einem Wasserrohrbruch
über der entsprechenden Wohnung.

Doofer Zeitpunkt. :smile:

-die Chance auf einen Nachmieter wären relativ gering
(zumindest für den letzten Monat), da Sanierungsbedarf
besteht.
Gäbe es eine Chance, trotzdem früher aus dem Vertrag raus zu
kommen z.B. über die Versicherung??

M.E. nein. Verträge sind einzuhalten und ein Wasserrohrbruch (den ja normalerweise keiner extra herbeiführt) bedingt m.E. keine fristlose Kündigung. Einen Nachmieter stellen und sich auf dieses Recht berufen kann der Mieter nur, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde, oder anderweitig zwischen den Parteien festgehalten wurde. Evtl. - wenn gravierend - ist der Noch-Mieter zur Mietminderung berechtigt. Das sollte evtl. mal ein Anwalt oder der Mieterverein prüfen.

-(Schönheits-Klausel) müsste in dem entsprechenden Raum
renoviert werden, wenn die Decke sowieso neu gemacht werden
müsste?? (letzte Renovierung ca. 1 1/2 Jahre vergangen)

Das ist eine gute Frage. Die Decke muss jedenfalls nicht renoviert werden. :smile: Ansonsten sollte der Mieter mit seinem VM sprechen und evtl. über a) einen Aufhebungsvertrag und/oder b) über einen Nachlass der Renovierungspflicht diskutieren (wenn diese denn rechtsgültig besteht).

Gruß
Nita