Rohrbrüche wurden bei Wohungkauf

… verschwiegen, was kann geltend gemacht werden?
Hallo!
Wir haben vor ca. 7 Monaten ein Wohnung gekauft.
Bei der Besichtigung sind im Bad teilweise andere Fliesen aufgefallen. Anch Rückfragen hies es das die geplatzt waren und ausgetauscht wurden. Nach weieterem gespräch kam raus das im Nachbarhaus was zur Wohngemeinschaft gehört mal ein Rohrbruch war vor kurzem.
Nun war die erste Eigentümerversammlung bei der wir dabei waren. Es kam raus, dass bei diesem Haus wohl schon über 20 Rohrbrüche waren und mind. 2 bei unseren Vorbesitzern im Bad!
Für mich steht fest, hätte ich das gewusst, würde ich die Wohnung nicht kaufen oder auf jeden Fall nicht zu dem Preis.

So, was sollen wir nun machen. Verklagen wegen arglistiger Täuschung?
Is da was drin? Ein Mit eigentümer meinte er denkt mind 10%…?
Ich hab keine Ahnung was nun am besten ist.
Jedenfalls bin ich deswegen echt sauer, weil auch andere Eigentümer deutlich weniger bezahlt haben…

Hallo,

schalten Sie einen Rechtsanwalt ein. Hier sollte arglistige Täuschung beweisbar sein.

Klären Sie alles mit einem Rechtsanwalt - Kosten, Risiken, etc… Ein Gutachter hätte Ihnen vor dem Kauf sicherlich mehr sagen können…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de

Wenn es sich tatsächlich um einen Mangel handelt, der in den letzten Jahren mehrfach aufgetreten ist, haben Sie ganz gute Chancen. Jetzt heißt es aber erst mal Beweise sichern (schrifliche Beweise, dass es bereits mehrere Rohrbrüche gab etc.) Haben Sie Zeugen für die Antworten auf die Frage nach den Fliesen im Bad? Könnte der Verkäufer behaupten, er hätte Sie auf den Schaden aufmerksam gemacht? Letztlich bleibt allerdings nur der Gang zum Anwalt. Viel Glück!
Sie könnten allerdings parallel dazu mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen und ihn zu dem Sachverhalt befragen. Vielleicht gibt es ja auch eine gütliche Einigung.

Hallo,
ja, das wird wohl der beste Weg sein.
Welche Versicherung dekt sowas ab?
Hausrat, Rechtschutz, oder was. Bin da ganz neu…

eigentlich deckt so etwas keine Versicherung ab, es sei denn Sie haben eine sehr gute Rechtschutzversicherung.

MfG

Jens Gause

Hallo,
ja, das wird wohl der beste Weg sein.
Welche Versicherung dekt sowas ab?
Hausrat, Rechtschutz, oder was. Bin da ganz neu…

Hallo,
wie also das Verfahren und der Anwalt sollte doch dann von der Rechtschutz bezahlt werden. Und wenn nicht muss ich zahlen , bis ich recht kriege, dann werden die Kosten übernommen. Wenn nicht hab ich pech und zahl unnötig anwalt und gerichtskosten. oder sogar ich kriege recht aber die Kosten werden höher als das was ich rauskriege…?
Bin in der Sache wirklich unwissend…

Hallo,

so ist das, wenn man klagt. Wenn man gewinnt ,bekommt man alles von der Gegenseite zurück. Wenn man verliert, zahlt man die Kosten - auch von der Gegenseite. Deshalb sollte man auch nur klagen, wenn man gute Chancen hat zu gewinnen…

Fragen Sie Ihre rechtschutzversicherung, ob Sie gegen diese Sache versichert sind. Sonst klären Sie mit dem Anwalt die Kosten, die anfallen können…

Recht haben und Recht bekommen sind zwei Seiten einer Medaille…

MfG

Jens Gause
www.der-Hausinspektor.de