Hallo!
Man nehme an jemand hat vor ca. 7 Monaten eine Wohnung gekauft.
Bei der Besichtigung sind im Bad teilweise andere Fliesen aufgefallen. Auf Rückfragen hies es das die geplatzt waren und ausgetauscht wurden. Nach weieterem gespräch kam raus das im Nachbarhaus was zur Wohngemeinschaft gehört mal ein Rohrbruch war vor kurzem.
Nun war die erste Eigentümerversammlung bei der die neuen Eigentümer dabei waren. Es kam raus, dass bei diesem Haus wohl schon über 20 Rohrbrüche waren und mind. 2 bei den Vorbesitzern im Bad!
Für die neuen Eigentümer steht fest, hätten sie das gewusst, würden sie die Wohnung nicht kaufen oder auf jeden Fall nicht zu dem Preis.
So, was sollten die neuen Eigentümer nun machen. Verklagen wegen arglistiger Täuschung?
Is da was drin? Ein Miteigentümer meinte er denkt mind 10%…?
Verständlich, dass die neuen Eigentümer deswegen echt sauer sind, weil auch andere Eigentümer deutlich weniger bezahlt haben…
Hallo,
wenn dem Verkäufer nachgewiesen werden kann, dass er beim Kauf vorsätzlich falsche Auskunft erteilt hat, dürfte vermutlich eine arglistige Täuschung vorliegen und Schadensersatz etc. dürften möglich sein.
Hier empfiehlt es sich, einem Anwalt die Situation kurz zu schildern und sich über die Auswirkungen aufklären zu lassen.
Die Höhe eines Schadensersatzes lässt sich so nicht bewerten, denn offensichtlich ist der Schaden bisher nur im Bad aufgetreten und auch hier dürfte der Rechtsanwalt mehr Kenntnisse über die Urteile des örtlich zuständigen Gerichtes haben.
Schönen Tag noch.
Guten Tag,
ich weis jetzt nich ob die erste Antwort ankam…
Also es geht nicht darum das die Rohrbrüche im Bad jetzt waren, sondern in der vergangenheit bei den Vorbesitzern. Und ausserdem im ganzen Haus schon 20 mal.
Das wurde verschwiegen. Würden diese Informationen weitergegeben sein, hätte man nicht den Preis bezahlt oder evtl gar nicht gekauft…
Also Schadensersatz nicht weil jetzt was kaputt ist, sondern weil einfach die Immobilie nicht den Wert hat und nicht zu dem Wert verkauft werden kann, oder so ähnlich…