Rohrverstopfung durch Gebäudevers. abgedeckt?

hallo!

Sind die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung unterhalb der Bodenplatte eines Hauses ohne Keller durch die verbundene Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn diese zum gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden einschl. Hagelschäden abgeschlossen wurde.

Gruß
Maria

Hallo Maria,
leider nein; versichert ist i.d.R. Rohrbruch.
Es sei denn, es ist über eine Zusatzklausel mitversichert. Die Chancen
für Dich steigen, soweit für den Vertrag die VGB 2000 bestehen.
Gruß

ergänzend zu meinem Vorredner:

Es ist außerdem noch die Frage offen, ob Ableitungen außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück überhaupt versichert sind.
Ganz zu schweigen von Ableitungen außerhalb des Versicherungsgrundstücks!
Da wäre ein Blick in die Bedingungen hilfreich.

Frank Wilke

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Hallo Maria,

Sind die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung

Wie ist es dazu gekommen ?

gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und

Das Risiko „Leitungswasser“ bedeutet, dass Versicherungsschutz besteht bei „bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser“, z.B. Rohrbruch. Ein verstopftes Rohr fällt nicht darunter, wenn es nicht im Haus zu einer Überschwemmung geführt hat.

am besten mal die eigene Versicherung anrufen, wenn man der nicht traut, in den Bedingungen nachlesen und anschließend eine Versicherung suchen, der man traut.

Gruß

Nordlicht

Danke für eure Antworten.

Ich habe mir schon gedacht, dass ich keine Chance auf Erstattung habe.

Gruß
Maria

hallo!

Sind die Kosten für die Beseitigung einer Rohrverstopfung

Wie ist es dazu gekommen ?

Leider bin ich etwas sorglos mit diversen Toilettenartikeln umgegangen, was dann nach Jahren zu einer bösen Verstopfung und zu einer riesen „Schweinerei“ geführt hat.

Ich muss wohl nun mein Lehrgeld dafür zahlen.

gleitenden Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und

Das Risiko „Leitungswasser“ bedeutet, dass Versicherungsschutz
besteht bei „bestimmungswidrig ausgetretenem Leitungswasser“,
z.B. Rohrbruch. Ein verstopftes Rohr fällt nicht darunter,
wenn es nicht im Haus zu einer Überschwemmung geführt hat.

Die Überschwemmung ist erst bei der Reinigung eingetreten und war eher kein Leítungswasser.

am besten mal die eigene Versicherung anrufen, wenn man der
nicht traut, in den Bedingungen nachlesen und anschließend
eine Versicherung suchen, der man traut.

Danke für deine Mühe.
Ich schätze ich muss einsehen, kein Recht auf eine Erstattung zu haben.

Gruß
Maria