Rohrverstopfung - Mieter benutzt Rohrfrei

Mal folgenden Fall angenommen:
Ein relativ modernes Miethaus Baujahr 2001, Abwasserrohre aus Kunststoff, nie Probleme mit dem Abfluss und mit Sanitärinstallationen.

Bis auf einen Mieter in der 1. Etage: Nur bei ihm passieren seltsame Dinge. Nun z.B. verstopft der Abfluss. Er versucht zu pümpeln, schüttet jede Menge Abflussfrei rein. Der Zustand wird immer schlimmer. Die Rohre aller anderen Mieter sind jedoch frei.

Der Vermieter teilt dem Mieter mit, dass bei sachgemäßer Benutzung und regelmäßiger Reinigung (z. B. Haare aus den Sieben entfernen etc.) der Abfluss nicht verstopfen könne. Der Pfropfen im Abflussrohr könne nur mit einer Spirale mechanisch nach obenheraus entfernt werden.

Abflussfrei greife das Rohr an und verschlimmere durch das Anlösen und wieder Festsetzen der verstopfenden Masse die Situation.

Frage: Wer muss den Installateur bestellen und wer muss ihn zahlen? Was, wenn der Mieter mit seinen aggressiven Mitteln die Kunststoffrohre angegriffen oder zerstört hat? Wer haftet? Was ist, wenn auf den Gebrauchsanweisungen der Mittel steht, dass sie geeignet für alle Rohre sind?

Danke für Eure Antworten!

Schäden am Gebäude und seinen Bestandteilen zahlt der Verursacher.
Aus diesem Satz erkennt man folgendes:

  • Es muss nachweislich ein Schaden entstanden sein.
  • Der Verursacher muss beweisbar festgestellt werden.

Ist der Schadensverursacher nicht zu ermitteln und ihm sein Verhalten auch zu beweisen, zahlt der Eigentümer. Es könnte z.B. auch sein, dass eine Dichtung nicht ordnungsgemäß eingebaut ist oder der Schaden schon vom Vormieter verursacht wurde und sich jetzt nur noch verschlimmert.
Sollte der Schaden durch ein am Markt befindliches Mittel verursacht worden sein, kann der Nutzer dieses Mittels bzw. der Geschädigte versuchen im Rahmen der Produkthaftung die Kosten für die Schadensbeseitigung von der Herstellerfirma zu erlangen.
Bei dem genannten Produkt ist mir bekannt, dass eine nicht gebrauchsanweisungskonforme, übermäßige Verwendung zu stärkeren Ablagerungen führen kann, die in der Tat nur noch mechanisch zu entfernen sind.

vnA