Hallo und einen Guten Tag gewünscht,
es besteht folgendes Problem:
Frau Schmidt hat in Ihrem Mietvertrag eine Klausel, dass Instandhaltungen sowie Instandhaltungsarbeiten bis 77 € selbst getragen werden müssen, max. 300 € / Jahr.
Nun hatte sie nach 14 Jahren Mietverhältnis eine Verstopfung in der Küchenspüle. Sie selbst konnte es nicht beseitigen. Der Verschluss war hinter der Wand. Sie beauftragte über die Hausverwaltung einen Rohrreinigungsdienst. Dieser kam und beseitigte den Verschluss. Es war lt. Rohrreinigunsfirma eindeutig nicht Ihr Verschulden - sondern Dank Waschmaschine und Geschirrspüler ne stinknormale Verstopfung.
Nun bekam Frau Schmidt gestern die Rechnung (62 €) von der Hausveraltung , die auf die Klausel im Mietvertrag verweist und zur Zahlung auffordert. Lt. Hausverwaltung gehört das waagerechte Anschlussrohr hinter Wand zur Wohnung und somit muss Frau Schmidt die Kosten tragen…dank der Klausel.
Ist das Rechtens ? Frau Schmidt dachte, dass Mängel, die sie selbst nicht beseitigen kann, nicht sichtbar sind, vom Vermieter getragen werden müssen ?
Vielen Dank schon einmal im Voraus !
es grüßt
die ratlose Frau Schmidt