… bezahlen
beim eizug war die abschlubblende von der rolladen nicht da ,die soll vermeiden dass wen menn die rolladen hoch sieht niecht weiter gehen kann ,dass habe ich mein vermiet beim einzug gemeldet nach 6 monaten ist dass immer noch nicht repariert ,jetz habe ich die rollade zu hoch gzogen und die rollade geht nicht mehr runter da die jetz eingeklemt ist, habe gesteren sofort der vermieter angerufen er war dan bei mir und er sagte ich muste dass uber meine versicherung laufen lassen da ich nicht aufgepast habe ,ich mus die 100 euro so wie im mietvertrag steht selber bezahlen ,meine frage wer weiss oder ich dass wirklich bezahle soll da es sich handelt um ein schade nicht in der wohnung es ist ja drauben
Selbst wenn im MV eine Kleinreparaturklausel vereinbart wäre, ist die erlaubte Höchstgrenze mit 100,- EUR weit überschritten.
Allein deshalb ist die Rolladen-Reparatur alleinige Vermietersache.
HTH
G imagher