Wir hatten vor einigen Tagen festgestellt, dass ich die Wartung der Gastherme zu bezahlen habe, da dies so im Mietvertrag steht. Soweit ist das auch ok. Meine Nachbarin hat den gleichen Vermieter und den gleichen Vordruck für den Mietvertrag mit der gleichen Klausel für die Wartung der Gastherme. Einziger Unterschied: Sie hat keinen Wartungsdienst bestellt. Nun flattert ihr heute ein entzürnter Brief des Vermieters ins Haus, sie solle den Wartungsdienst fix bestellen, ansonsten geht die Sache zum Anwalt. Roland hat neulich geschrieben, dass wir zwar laut Mietvertrag die Wartung bezahlen müssen, jedoch sei es Vermietersache, den Wartungsdienst zu bestellen. Kann ich da irgendwo die rechtliche Regelung oder entsprechende Urteile nachlesen??
nein, das kann so nicht richtig sein. Es kommt darauf an, was im Mietvertrag vereinbart ist. Wenn dort steht, dass der Mieter für die Wartung zuständig ist und jährliche Wartungen durchführen lassen muß, dann ist das eindeutig Sache des Mieters.
Wartung und Pflege sind üblicherweise Angelegenheiten des Mieters, der diese Geräte benutzt und dadurch die Wartung erforderlich wird.
Reparaturen sind (wenn nicht anders vereinbart) Sache des Vermieters, der für die Geräte von seinen Mietern ja auch Miete erhält.
Wartung und Pflege sind üblicherweise Angelegenheiten des
Mieters, der diese Geräte benutzt und dadurch die Wartung
erforderlich wird.
Hi Francesco,
wollen wir mal ein bisschen verallgemeinern. Ein Mieter nutzt auch einen Teppich, nach Deiner Aussage ist also generell der Mieter für die Erneuerung zuständig?
Ich hoffe, Du weisst, das ich einen mitvermieteten Teppich meine?!
Ein anderes Beispiel. Eine Einbauküche gehört zur Wohnung,ist also mitvermietet. Der darin befindliche Herd unterliegt natürlich einem Verschleiss durch den regelmäßigen Gebrauch des Mieters. Der Mieter muß also diesen Herd bzw. die Elektrogeräte regelmäßig warten lassen, um einen langen Gebrauch zu gewährleisten? Schön wär´s,für den Vermieter.
Der zur Mietsache gehörende Teppich muß selbstverständlich vom Mieter gepflegt werden. Oder glaubst du, der Vermieter muß wöchentlich zum Staubsaugen vorbeikommen?
Die übliche und wohnbedingte Abnutzung geht zu Lasten des Vermieters, weil eben der Mieter die Raummiete bezahlt (auch für den Teppich, der ja zur Mietsache gehört).
Ein Herd muß nicht regelmäßig gewartet werden. Sollte es sich um ein Modell handeln, das irgendeiner regelmäßigen Wartung unterliegt, dann müßte der Mieter diese Wartungskosten tragen.
In meinem Haus ist noch nie ein Herd gewartet worden. Aber ich will ja nicht abstreiten, dass du andere Herde kennst.
Wartungen sind erforderlich bei Heizanlagen und Warmwasseraufbereitungsanlagen. Bei haushaltsüblichen Elektrogeräten ist mir ein Wartungsbedarf nicht bekannt.
Wir müssen also unterscheiden zwischen dem, was übliche Abnutzung ist (das gehört zur Miete und wird vom Vermieter getragen) und den Verbrauchs- und Gebrauchskosten (dazu gehören auch die Wartungskosten), die der Mieter zu zahlen hat.
Handelt es sich hier vielleicht um ein Missverständnis? Es steht ausser Frage, dass ich und meine Nachbarin die Kosten für die Wartung zahlen müssen, da dies im Mietvertrag so geregelt ist. Ist ja auch nicht so teuer.
Es ging mehr darum, wer den Wartungsdienst beauftragen (nicht bezahlen) muss. Und da hat mir Roland einen Ausschnitt geschickt, laut dem das AG Langenfeld entschieden hat, das der Mieter zwar für die Kosten aufkommen muss, dass er aber nicht verpflichtet werden kann, einen Wartungsvertrag mit einem Unternehmen einzugehen.
Fazit: Mieter zahlt, Vermieter engagiert den Wartungsdienst.
Bei Interesse kann ich dir den Ausschnitt mit AZ heute Abend gerne schicken.
im Prinzip hat das Amtsgericht Langenfeld folgerichtig entschieden. Da die Wartung Mietersache ist, kann der Vermieter der Mietpartei nicht einen Vertrag mit einem bestimmten Wartungsunternehmen aufbürden.
Der Mieter kann das Unternehmen frei wählen, muß aber dem Vermieter die Einhaltung der Wartungsintervalle und die Ausführung der Arbeiten durch eine Fachfirma nachweisen.