Hallo,
bei einer Neubauwohnung wurde ein Rolladen eingebaut, der zu kurz ist und deswegen auch im geschlossenen Zustand Licht durchlässt. Es handelt sich um ein Schlafzimmerfenster auf der Nordseite.
Der Bauträger lehnt eine Nachbesserung ab, da der Rolladen als Sonnenschutz gedacht ist (nicht zur Verdunklung) und diesen Zweck erfüllt. Laut Baubeschreibung sind auf der Nordseite gar keine Rolladen vorgesehen.
Aus Käufersicht scheint das Argument mit dem Sonnenschutz ein Vorwand, schliesslich handelt es sich um eine Nordseite, allerdings lässt sich aus der Baubschreibung kein Anspruch auf eine Verdunkelung ableiten. Welche Möglichkeiten hat der Käufer?
Danke, Anna.