meine Nachbarin bewohnt eine Mietwohnung. Die Fenster sind mit Rolläden versehen. jetzt ist ein Rolladen in der Mitte ausgerissen. Sie kann diesen teil des Rolladens also nicht mehr schließen. Der vermieter schickt ihr einen Handwerker.
den soll sie selbst bezahlen. Ist das OK ? Das kann doch keine Schönheitsreparatur sein. Wie könnte hier die Sachlage aussehen.
eigentlich ganz einfach. Ist der Rolladen Teil des Mietgegenstandes, dann muß der Vermieter für die Kosten aufkommen, wenn durch Deiner Nachbarin kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ausgegangen sind.
Übernimmt der Vermieter die Kosten nicht, dann mahnt ihn an. Reagiert er darauf nicht, dann zieht die Reparaturkosten von der Kaltmiete ab.
Erstmal hat sie ja kein Problem, denn der Vermieter hat den Handwerker beauftragt und muß ihn daher bezahlen.
Dies bedeutet, daß der Vermieter klagen müßte, wenn er meint, daß die Mieterin zahlen muß.
Imho gibt es aber nur die Möglichkeit, daß sie zahlen muß, wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel steht, daß sie Reparaturen bis summe X selbst zahlen muß und der Handwerker unter dieser Summe liegt…
Diese Auskunft ist nur teilweise richtig .
Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter Reparaturen bezahlen muß.
Ist im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart, so ist
zwingende vorgeschrieben, dass der Anteil des Mieters pro Rechnung begrenzt werden muß und gleichzeitig muß im Mietvertrag die Höhe sämtlicher Anteile (üblicherweise 8 % der Jahresmiete) ausgewiesen werden.
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Grundsätzlich gilt, dass der Vermieter Reparaturen bezahlen
muß.
Ist im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel vereinbart, so
ist
zwingende vorgeschrieben, dass der Anteil des Mieters pro
Rechnung begrenzt werden muß und gleichzeitig muß im
Mietvertrag die Höhe sämtlicher Anteile (üblicherweise 8 % der
Jahresmiete) ausgewiesen werden.
Wo habe ich was anderes behauptet???
Ergo war mein Antwort korrekt - nur nicht völlig ausführlich, was in dem Fall nicht nötig war ohne die nötigen Infos dazu…
Nun, ich habe geantwortet und zwar aus unserem Büro über den Mieterverein. Zu eienr exakten Antwort zur Kleinreparaturklausel gehört der gesetzlich bestimmte Bestandteil, dass ausser den anteiligen Kosten z.B. DM 100,00 pro Reparatur auch in Vertrag vereinbart sein muss, dass die Summe aller Zuzahlungen auf 8 % begrenzt wird. Kann auch niedriger sein. 8 % sind etwa eine Monatsmiete. Ausserdem, zur Vervollständigung, ob es sich hier um eine Reparatur oder gar eine Instandhaltung handelt, wäre noch zu klären. Es kommt als exakt hier in diesem Fall darauf an, wie der Rolladen zu Schaden kam.
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Dein Rat würde dazu führen, dass der Mieter eine Abmahnung, im Grenzfall einen Mahnbescheid wegen der fehlenden Miete erhält. Wer verrechnen will, muss zuerst schriftlich eine Aufrechnung mit der Miete erklären. Einfach abziehen ohne Aufrechnung bedeutet Vertragsverletzung.
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sorry, aber bist 2 Tage hier und machst schon den Eindruck eines Besserwissers, wenn man deine Statements so liest…
Vielleicht solltest du dich daraf beschränken konkrete Antworten zu geben und nicht darauf zu versuchen korreke Antworten schlecht zu machen…
Günter: Sorry, aber Du gibst nur halbe Antworten oder empfiehlst etwas, was rechtlich nicht haltbat ist und eher zu Streit führt.
Und was „Besserwiserei“ betrifft, ich berate im Jahr etwa rund
2400 Mieter und führe gelegentlich am AG für Mieter Prozesse in deren Vertretung. Ausserdem habe ich bis zu meiner Herztransplantation in eienr Anwaltskanzlei mitgearbeitet in Sachen Mietsachen und arbeite zwischenzeitlich weider in der Beratung.
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Ich frage mich, was bei meiner Antwort oder der Antwort über den Mieterverein falsch sein soll. Wenn der Vermieter einen Handwerker bestellt, heisst es noch lange nichts, der Mietvertrag und die dortige Ausfertigung und beide Beschränkungen sind maßgeblich. Deine Antwort ist völlig falsch. Da hilft auch der Verweis auf einen Kleinreparaturklausel nicht, die ohnehin nur zum Teil korrekt dargestellt wird. Wer Auskünfte erteilt, sollte Wert auf umfassende Informationen legen. Es ist immer noch das Geld der Mieter, wenn jemand wider besseren Wissens falsche Auskünfte erteilt.
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ich glaube nicht, dass ich überwiegend Deine Meinung teile.
Es ist nun - leider - nicht möglich in ein zwei Worten zu einem Sachverhalt korrekt Stellung zu nehmen, ausser - was oft bei den Fragen auch nicht erfolgt - ist der Hintergrund und der Vertrag meist kaum dargestellt. Und dann hilft eben eine pauschale Antwort deshalb nicht, weil es viele Mieter und Vermieter gibt, die solche Seiten aufsuchen und dann das nehmen, was ihnen gerade passt. Wir erleben es beinahe täglich, wie beide Seiten durch falsch Infos, durch falsche Fragen und über den Stammtisch in ganz erhebliche Schwierigkeiten stürzen.
für die Bestäigung meiner Meinung! Schade nur, daß du es nicht
verstanden hast…