Rolläden

Hallo,

ich benötige die Hilfen von euch Experten:

1.) Ich beziehe bald eine Erdgeschoss Wohnung mit Garten. Ich habe den Vermieter gefragt, ob ich zur Sicherheit Rolläden anbringen darf. Er meinte, dass es aufgrund einer Wärmedämmung dies nicht gestattet sei. Kann er mir das verbieten und welche Möglichkeiten habe ich???

2.) Ich habe meine jetzige Wohnung zum 31.01.2006 gekündigt. Da sich nun eine Interessentin angekündigt hat,die die Wohnung bereits 01.01.2006 mieten würde, frage ich mich, ob der Vermieter mir das verbieten darf bzw. mich drängt bis zum 31.01.2006 in der Wohnung zu bleiben bzw. die Miete zu zahlen. Der Vermieter selber hätte den Vorteil keinen Mietverlust zu haben und bräuchte auch keine Renovierungsmaßnahmen vorzunehmen.

danke

Cem

Hallo Cem,

es ist zum Glück immer noch so, dass der Vermieter selbst entscheiden darf, was er mit seinem Eigentum anstellt und wen er drin wohnen lässt…

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

das soll ja auch so sein, aber ich verstehe halt nicht, dass er dagegen ist. Es wertet die Wohnung auf und bietet Schutz…

Auch gegen eine volle Kostenübernahme ist er…

Vermieter gibts…???

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ich benötige die Hilfen von euch Experten:

1.) Ich beziehe bald eine Erdgeschoss Wohnung mit Garten. Ich
habe den Vermieter gefragt, ob ich zur Sicherheit Rolläden
anbringen darf. Er meinte, dass es aufgrund einer Wärmedämmung
dies nicht gestattet sei. Kann er mir das verbieten und welche
Möglichkeiten habe ich???

Den Einbau von Rolläden braucht der Vermieter nicht zu dulden, da diese Massnahme einen substantiellen Eingriff am Fenster darstellt. Solltest du dennoch welche anbringen, kann er gerichtlich gegen diese Massnahme vorgehen bis hin zu einer Abmahnung und Rauswurf.

Wenn es um die Sicherheit geht, könntest du vielleicht auch eine Alarmanlage anbringen oder eine entsprechende andere Sicherheit am Fenster. Diese Massnahmen müssen dann von dir auf Wunsch des Vermieters wieder entfernt werden bei Auszug.

2.) Ich habe meine jetzige Wohnung zum 31.01.2006 gekündigt.
Da sich nun eine Interessentin angekündigt hat,die die Wohnung
bereits 01.01.2006 mieten würde, frage ich mich, ob der
Vermieter mir das verbieten darf bzw. mich drängt bis zum
31.01.2006 in der Wohnung zu bleiben bzw. die Miete zu zahlen.
Der Vermieter selber hätte den Vorteil keinen Mietverlust zu
haben und bräuchte auch keine Renovierungsmaßnahmen
vorzunehmen.

Der Vermieter kann auf Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen. Du hast keine Möglichkeit, früher aus dem Vertrag entlassen zu werden.

danke

Cem

Hi cem,

…gefragt ob ich zur Sicherheit Rolläden anbringen darf.

Rolläden erhöhen keineswegs die Sicherheit, sie verhindern den Einblick.

Kann er mir das verbieten

Ja, sogar ohne jede Begründung.

und welche Möglichkeiten habe ich???

Wohnung im Obergeschoß suchen, aber ohne Balkon, weit weg von jeder Dachrinne.

2.) …

Der Vermieter bestimmt, wer wann in eine Wohnung einzieht.

Gruß Ralf

Hallo

hast du eigentlich mal überlegt wie die Rolläden montiert werden sollen? Normalerweise sitzen diese oberhalb der Fenster und über dem Fenster ist ein Sturz angebracht, quasi als Verstärkung für die Außenwand - wenn du verstehst was ich meine. Da kann man nicht einfach mal die Wand über dem Fenster aufstemmen und einen Rolladenkasten einbauen, das ist ein massiver Eingriff und bedingt auch wiederum, dass der Außenputz neu angeglichen werden muss.
Dann gibt es noch aufsetzbare Rolläden, die von außen befestigt werden.
Hast du mal gesehen wie hässlich das aussieht?

Ich als Vermieter wollte weder das eine noch das andere.

Und Sicherheit bieten Rolläden auch nicht, da bist du mit verschließbaren Fenstergriffen wahrscheinlich besser geschützt.

Wenn du mit deinem Vermieter redest und er lässt dich früher ausziehen, ist das ok - aber man muss halt mal fragen.

Hi Irene,

also ich denke zwar nicht, dass eine Rollade häßlich aussieht zudem erhöht es den Wert der Wohnung, aber der vermieter darf wohl entscheiden, was an seiner Wohnung gemacht wird.

Wie dem auch sei, es gibt sicherlich noch viele andere Möglichkeiten den Schutz zu erhöhen. Mir geht es auch nicht, dass jemand nicht in meine Wohnzimmer schauen soll sondern nur um die Sicherheit.

Da habe ich schon diverse Möglichkeiten gesehen wie z.b. zusätzliche Schlösser an Fenstern und Türen. Das wird wohl am besten sein denke ich.

Aber für Tips bezüglich Sicherheit wäre ich sehr dankbar.

Cem

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin, Cem,

Aber für Tips bezüglich Sicherheit wäre ich sehr dankbar.

Beratung gibt’s bei (fast) jeder Polizeidienststelle.

Gruß Ralf

Hallo Cem,

Und Sicherheit bieten Rolläden auch nicht, da bist du mit
verschließbaren Fenstergriffen wahrscheinlich besser
geschützt.

Da habe ich schon diverse Möglichkeiten gesehen wie z.b.
zusätzliche Schlösser an Fenstern und Türen. Das wird wohl am
besten sein denke ich.

Aber für Tips bezüglich Sicherheit wäre ich sehr dankbar.

Also: diese verschließbaren Fenstergriffe kann man getrost vergessen. Sie helfen lediglich dagegen, daß ein Kind die Fenster von innen aufmacht und dann rausfällt. Gegen Eingriffe von außen sind sie praktisch wirkungslos.
Wir haben bei uns an den EG-Fenstern 2 Zusatzschlösser (Fenster sind relativ hoch) auf der Seite auf der das Fenster bzw. die Balkontür geöffnet wird und zusätzlich einen Aufhebelschutz hinten am Scharnier. Das soll wohl laut polizeilicher Beratung und dem Schlüsseldienst eine ausreichende Versicherung sein (Einbrecher brechen laut verschiedener Quellen nur da ein, wo ein Reinkommen im Sekundenbereich möglich ist und ließen sich durch die Sicherungsmaßnahme sofort abschrecken).
Bei einem Einbruch (vor dem Sichern) war im Übrigen auch ein abschließbarer Fenstergriff an der Balkontür eingebaut. Da die Balkontür aber mit einem Scharubenzieher (der unnötiger Weise in einem Schrank vor der Tür von uns „bereitgestellt“ wurde) aufgehebelt worden war, kam der Griff überhaupt nicht zum Tragen!

Grüße
HylTox

Hallo

also ich denke zwar nicht, dass eine Rollade häßlich aussieht zudem erhöht es den Wert der Wohnung, aber der vermieter darf wohl entscheiden, was an seiner Wohnung gemacht wird.


Dann hast du noch nie einen aufgesetzten Rolladenkasten gesehen,d er an der Außenwand angebracht wird. Das sieht hässlich aus!

Sicherheitsfragen beantwortet die Polizei am besten.