Rolle des ledigen Partners beim Antrag Wohngeld?

Würden gerne Wohngeld beantragen.

Ich bin berufstätig und verdiene gerade so genug für mich. Habe allerdings etwas schon einiges an Erspartem. Meine Freundin hat nichts gespart und hat derzeit ALG1 in Verbindung mit einem Nebenjob. Eventuell bald nur noch 400 Euro Job.

Kann sie nun Wohngeld beantragen? Muss ich als lediger Partner in dem Antrag überhaupt erwähnt werden. Habe bei den Erläuterungen dazu nur den nicht ständig getrennt lebenden Lebenspartner gefunden. Denke hierbei gehts um die „Schwulenehe“ sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft oder liege ich damit falsch?

Wichtig wäre mir halt ob sie mich angeben muss und ob wir Chancen auf ein Wohngeld haben.

Vielen dank jetzt schon mal

Hallo,

Deine Freundin kann selbst einen Antrag auf Wohngeld stellen und muss Dich dann nicht mit angeben. Sei denn, Ihr wohnt schon mehr als drei Jahre zusammen. Dann gilt es meines Erachtens nach, wie eine eingetragene Lebenspartnerschaft, bei solchen Angelegenheiten.

Viel Glück!

Hallo OpenOcean23!

Maßgeblich für den Antrag auf Wohngeld ist die Wohnung selber, die zu zahlende Miete und das Einkommen aller die in dieser Wohnung ihren dauerhaften Lebensmittelpunkt haben. Prüfe also wer im Mietvertrag steht und bei wem im Personalausweis diese Adresse steht. Nur wer nachweislich dort gemeldet ist hatt dort seinen Lebensmittelpunkt und muss im Antrag erscheinen. Eine Lebensgemeinschaft zählt nur wenn beide in der Wohnung gemeldet sind (Einwohnermeldenachweis und Adresse im Personalausweis).Der Begriff „Bedarfsgemeinschaft“ zählt bei Wohngeld nicht.
Gespartes wird erst interessant wenn es Vermögen ist. Vorsorge für die Rente z.B. wird nicht angerechnet.
Nach deinen Angaben über eure Einkünfte ist es aber auch sinnvoll Wohgeld zu beantragen wenn ihr beide dort polizeilich gemeldet seid.
Ich hoffe das hilft dir weiter.
Wenn noch Fragen offen sind melde dich.
Alles Gute

Ich bin berufstätig und verdiene gerade so genug für mich.
Habe allerdings etwas schon einiges an Erspartem. Meine
Freundin hat nichts gespart und hat derzeit ALG1 in Verbindung
mit einem Nebenjob. Eventuell bald nur noch 400 Euro Job.

Kann sie nun Wohngeld beantragen? Muss ich als lediger Partner
in dem Antrag überhaupt erwähnt werden. Habe bei den
Erläuterungen dazu nur den nicht ständig getrennt lebenden
Lebenspartner gefunden. Denke hierbei gehts um die
„Schwulenehe“ sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft oder
liege ich damit falsch?

Wichtig wäre mir halt ob sie mich angeben muss und ob wir
Chancen auf ein Wohngeld haben.

Vielen dank jetzt schon mal

Sorry, da kann ich dir nicht weiterhelfen. Meine Antwort würde sich nicht auf Gesetzesartikel berufen.

Wenn ihr gemeinsam in einer Wohnung lebt ist es unerheblich ob ihr verheiratet seid oder nicht. Ihr bildet eine Lebensgemeinschaft, bei der jeder Partner gegenüber dem anderen Partner zur Hilfe verpflichtet ist. (Also müßt ihr das auch angeben - kommt aufgrund der gleichen Adresse eh’ raus.)
Ob ihr eine Chance auf Wohngeld habt kann ich nicht beurteilen, da hierfür die Wohnungsgröße und das Einkommen sowie eventuelle Unterhaltsverpflichtungen eine Rolle spielen. Wenn die Wohnung z.B. als unangemessen (zu groß etc.) eingestuft wird, wird das Wohngeld verweigert bzw. gekürzt.
Die Vermögensverhältnisse spielen auch eine Rolle. Hier bringt schummeln nur Ärger, da Behörden auf Knopfdruck Kontenstände etc. ermitteln können.
Erkundigt euch doch einfach mal beim Sozial- oder Wohnungnamt.

Leider kann ich dazu nichts sagen,weil ich mich mit dieser Materie noch nie beschäftigt habe.
Würden gerne Wohngeld beantragen.

Ich bin berufstätig und verdiene gerade so genug für mich.
Habe allerdings etwas schon einiges an Erspartem. Meine
Freundin hat nichts gespart und hat derzeit ALG1 in Verbindung
mit einem Nebenjob. Eventuell bald nur noch 400 Euro Job.

Kann sie nun Wohngeld beantragen? Muss ich als lediger Partner
in dem Antrag überhaupt erwähnt werden. Habe bei den
Erläuterungen dazu nur den nicht ständig getrennt lebenden
Lebenspartner gefunden. Denke hierbei gehts um die
„Schwulenehe“ sogenannte eingetragene Lebenspartnerschaft oder
liege ich damit falsch?

Wichtig wäre mir halt ob sie mich angeben muss und ob wir
Chancen auf ein Wohngeld haben.

Vielen dank jetzt schon mal

Also wenn ihr zusammen wohnt, muss sie dich angeben bzw. du sie!!!Ihr bildet damit eine Bedarfsgemeinschaft und da werden eure Gehälter zusammen genommen, ob da noch Chance auf Wohngeld besteht entscheidet die Behörde dann!!!Wenn ihr zuviel zusammen habt, habt ihr wenig chancen!!!

Achso auf den Antrag könnt ihr dennoch ledig angeben!

Hoffe ich konnt helfen

Lg Sonja

Von dem Bereich habe ich leider keine Ahnung… tut mir leid… :frowning:

MfG
JRop

Hi,

ich bin seltsamerweise als Experte angeschrieben worden, muss aber gestehen, dass ich davon keine Ahnung habe.
Viel Glück!

Harvey