Rollende Christbäume

Hallo,

ab und zu fallen mir (in Deutschland zugelassene!) Laster auf, die wie amerikanische Trucks mit zig weissen und roten Positionsleuchten, zahlreichen gelben Begrenzungsleuchten und sonstigem leuchtenden Schnick-Schnack ausgestattet sind. Finde ich ja ganz witzig, aber ist das eigentlich alles erlaubt? Gibt es Vorschriften, welche Beleuchtung - neben der üblichen Fahrbeleuchtung - an PKW und LKW erlaubt sind? Habe z.B. erst neulich einen aufgemotzten Golf mit normaler dritter Bremsleuchte oben und einer vierten(!) Dioden-Bremsleiste unterhalb der Stosstange gesehen (wohl für zu dicht auffahrende sonnenbebrillte Maulwürfe gedacht).

Wie gesagt, ich finde das alles eher lustig und freue mich ja über die zunehmende leuchtende Vielfalt, mich interessiert nur der auf Deutschland bezogene strassenverkehrsrechtliche Hintergrund.

Vielen Dank für Hinweise!

P.S.
In diesem Zusammenhang: Darf man im PKW eigentlich mit angeschalteter Innenbeleuchtung fahren? Mir hat man immer eingetrichtert, das sei ausserorts wegen Blendung anderer Verkehrsteilnehmer verboten (obwohl ja manchmal nützlich, z.B. wenn der Beifahrer die Karte lesen will).

Hallo Michael,

in der StVZO ist festgelegt, daß nach vorne nur weißes und nach hinten nur rotes nicht blinkendes Licht abgegeben werden darf.

Fahrzeuge mit einer Länge >= 6m müssen an der Seite Begrenzungsleuchten haben. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_51a.php3 erlaubt auch die Begrenzungsleuchten an PkW nach amerikanischem Vorbild am Anfang und Ende des Fahrzeug…

Die mittig sitzende dritte Bremsleuchte ist seit April 93 erlaubt, früher waren nur paarweise Zusatz-Bremsleuchten erlaubt („Rentnerleuchten“).

Meine persönliche Meinung ist die, solange die „rollenden Weihnachtsbäume“ nicht blenden, ist eine übermäßige Beleuchtung mir lieber, wie die schrottreifen LkW, die aus dem NICHTS auftauchen…

gruß

dennis

Hallo

ab und zu fallen mir (in Deutschland zugelassene!) Laster auf,
die wie amerikanische Trucks mit zig weissen und roten
Positionsleuchten, zahlreichen gelben Begrenzungsleuchten und
sonstigem leuchtenden Schnick-Schnack ausgestattet sind. Finde
ich ja ganz witzig, aber ist das eigentlich alles erlaubt?

Finde ich nicht bloss witzig, sondern eine gute Sache. Diese Positions- und Begrenzungsleuchten blenden ja nicht, im Gegensatz zu einer Nebelschlussleuchte, wenn kein Nebel ist. Und gerade in der Nacht wäre es wünschenswert, wenn mehr LKWs hinreichend Beleuchtet wären, damit man sie besser sieht und eben auch die Grösse besser einschätzen kann. Ist besonders wichtig auf normalen Strassen, wenn Du z.B. in eine Strasse einbiegen willst und der LKW von links oder rechts kommt. Achte mal drauf, wie mühsam das bei vielen LKWs ist, in solch einer Situation zu erkennen, wo er fertig ist.

In diesem Zusammenhang: Darf man im PKW eigentlich mit
angeschalteter Innenbeleuchtung fahren? Mir hat man immer
eingetrichtert, das sei ausserorts wegen Blendung anderer
Verkehrsteilnehmer verboten (obwohl ja manchmal nützlich, z.B.
wenn der Beifahrer die Karte lesen will).

Ob das verboten ist, weiss ich nicht. Aber ich würde es definitiv nicht empfehlen. Deine Sicht als Fahrer nach aussen ist dadurch nämlich erheblich behindert. Leg Dir lieber eine Taschenlampe o.ä. zu, die der Beifahrer im Bedarfsfall verwenden kann, um die Karte zu beleuchten, Dich aber nicht unnötig zu behindern.

CU
Peter

Hallo Michael,
Dennis hat ja schon aus dem Gesetz zitiert. Die Innenbeleuchtung blendet natürlich nicht den Gegenverkehr (es sei denn, bei Dir ist ein 100W Suchscheinwerfer drin). Nur siehst Du selbst dann schlechter, denn aus der Dunkelheit im Fahrzeug erkennst Du die Umgebung besser als bei eingeschalteter Innenbeleuchtung.
Gruss Sebastian