Rollende Fahrzeuge bei vermieteten Garagen

welche Versicherungen sollte ein Vermieter abschließen, wenn er eine Garage vermietet?
sind rolende Fahrzeuge bei einer wohngebäudeversicherung mitversichert, oder müßte dieses Risiko der Mieter selbst absichern?

welche Versicherungen sollte ein Vermieter abschließen, wenn
er eine Garage vermietet?
sind rolende Fahrzeuge bei einer wohngebäudeversicherung
mitversichert, oder müßte dieses Risiko der Mieter selbst
absichern?

Hat es jetzt im dritten Versuch mit dem Beitrag geklappt? :wink:

Das Fahrzeug muss gesondert versichert werden. Um was für ein Fahrzeug handelt es sich und gibt es auch nichtrollende Fahrzeuge?

Es ist zu überprüfen, ob eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ob eine Gebäudeversicherung benötigt werden. Ggf. ist auch eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Dies kann aber mit den wenigen Angaben hier nicht geklärt werden.

welche Versicherungen sollte ein Vermieter abschließen, wenn
er eine Garage vermietet?

Gebäudeversicherung, Grundbesitzerhaftpflicht. Über Rechtsschutz kann man sich streiten, meiner Erfahrung nach ist die Prämie so hoch, dass es unwirtschaftlich wird.

sind rolende Fahrzeuge bei einer wohngebäudeversicherung
mitversichert,

Fahrzeuge in der Gebäudeversicherung ? Die Frage beantwortet sich doch von selbst.

oder müßte dieses Risiko der Mieter selbst absichern?

Das würde ich so sehen.

Das Fahrzeug muss gesondert versichert werden. Um was für ein
Fahrzeug handelt es sich und gibt es auch nichtrollende
Fahrzeuge?

diese frage stellte ein mieter,nach einer mieterhöhung.
wenn sein abgestelltes auto nicht gegen evt schäden (er nannte das bsp: ein LKW fährt in die garage und sein auto wird dadurch beschädigt)erkennt er die erhöhung nicht an

Das verstehe ich nicht! Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das Fahrzeug muss gesondert versichert werden. Um was für ein
Fahrzeug handelt es sich und gibt es auch nichtrollende
Fahrzeuge?

diese frage stellte ein mieter,nach einer mieterhöhung.
wenn sein abgestelltes auto nicht gegen evt schäden (er nannte
das bsp: ein LKW fährt in die garage und sein auto wird
dadurch beschädigt)

Dann hat die Haftpflichtversicherung des LKW für den Schaden an der Garage und am Fahrzeug des Miters aufzukommen… Was soll das mit dem Vermieter zu tun haben.

Gruß

Michael

erkennt er die erhöhung nicht an

dann brauch er eine Vollkasko für seinen PKW.

Ein evtl. Ansatz könnte noch das Schicksal der Garage sein, die kann nämlich auch gegen Fahrzeuganprall versichert werden…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

mit

sind rolende Fahrzeuge bei einer wohngebäudeversicherung
mitversichert,

Fahrzeuge in der Gebäudeversicherung ?

ist doch scheinbar gemeint: das Gebäude (vers. Risiko) soll gegen rollende Fahrzeuge (vers. Gefahr) versichert werden?!

@Fragesteller:

Wenn ich das so richtig verstanden habe: unnötig, da ggf die KH-Versicherung des verursachenden Fz (im Beispiel unten ein Lkw, aber für Fahrzeuge der Mieter gilt prinzipiell das gleiche) einen Gebäudeschaden zahlen würde.

Übrigens: die vom Mieter aufgeworfene Frage (bzw. aufgestellte Forderung) ist m. E. eine mietrechtliche Angelegenheit.

Grüße M