Also:
Habe auf einem öffentlichen Parkplatz ein Auto in eine Parklücke (ca. 5m entfernt) rollen lassen OHNE laufenden Motor.
Habe keinen Führerschein
Ist das eine Straftat???
Also:
Habe auf einem öffentlichen Parkplatz ein Auto in eine Parklücke (ca. 5m entfernt) rollen lassen OHNE laufenden Motor.
Habe keinen Führerschein
Ist das eine Straftat???
Hallo !
Dazu passt ja die erweiterte Frage:
Braucht der Fahrer(besser Lenker) in einem abgeschleppten Fahrzeug einen Führerschein ?
MfG
duck313
Hi,
FAQ:1129
Falsch: Ich habe…
Richtig: Angenommen eine Person hat…
Zitat aus dem Gesetz:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat
Kannst Du die Frage vielleicht selbst beantworten?
MFG
Hi,
kann der Lenker durch Bedienung der entprechenden Einrichtungen Einfluss auf die Fahrt nehmen?
1Abschleppen mit Seil: Ja -> Führerschein notwendig
2Abschleppen auf Laderampe: Nein -> kein Führerschein erforderlich.
3Abschleppen Vorderräder in der Luft Hinterräder auf Boden: Man kann zwar Bremsen aber dem dicken fetten Brummi vorne dürfte das relativ egal sein. Ich weiß es nicht, würde aber meinen Nein, weil man die Fahrt nicht wirklich beeinflusst.
MFG
Hi,
kann der Lenker durch Bedienung der entprechenden
Einrichtungen Einfluss auf die Fahrt nehmen?1Abschleppen mit Seil: Ja -> Führerschein notwendig
Hallo !
Leider ist es nicht so,deshalb hatte ich es ja als erweiterte Frage eingefügt.
„Abschleppen“= Notfall,Wagen muss auf kürzestem Wege von der Stelle des Liegenbleibens weggeschafft werden,deshalb ist ja auch die Entfernung kurz,nächste Ausfahrt,nächste Werkstatt,also deutlich unter 40 km). Also keine Überführungsfahrt im Schlepp.
Und da braucht der Lenker eben KEINE Fahrerlaubnis,es kann sogar ein Jugendlicher ab 14 Jahren sein.
Hier gilt der Nothilfegedanke.
Der andere Fall,heisst „Schleppen“,da brauchen beide Fahrer einen Führerschein.
MfG
duck313