Roller fährt schneller als 45 Km/h

Hallo

jemand kauft ein gebrauchten Roller von jemandem ab. Dieser soll nur 45Km/h fahren.

Nach der ersten Vollgasfahrt merkt man das er ca 60 Km/h fährt.

Nach einem kurzen Telefonat mit Verkäufer sagt dieser das etwas geändert wurde, sodas dieser Roller schneller fährt. Technisch sei aber alles OK.

Der Käufer findet nun im nachhinein auch das 60 Km/h besser sind um im Verkehr mitzuschwimmen. Er hat aber allerdings kein Motorradführerschein, sondern nur Auto.

Darf er den Roller trotzdem fahren ? Was ist wenn die Polizei einen anhält ? Oder wie ist das mit der Versicherung geregelt ? Normal dürften die 15 Km/h ja nix ausmachen, da der Neubesitzer eh nie schneller als 50 fährt.

MfG

Nach einem kurzen Telefonat mit Verkäufer sagt dieser das
etwas geändert wurde, so dass dieser Roller schneller fährt.
Technisch sei aber alles OK.

Wenn der TÜV das abnimmt, OK

Der Käufer findet nun im nach hinein auch das 60 Km/h besser
sind um im Verkehr mit zu schwimmen. Er hat aber allerdings kein
Motorradführerschein, sondern nur Auto.

Also hat der fiktive Käufer die Klasse M, die bei Klasse B automatisch erteilt wird.

Darf er den Roller trotzdem fahren ?

Nein

Was ist wenn die Polizei einen anhält ?

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Oder wie ist das mit der Versicherung geregelt?

Weiß ich nicht,
Bei Versicherungen oben nachfragen

Normal dürften die 15 Km/h ja nix ausmachen, da der
Neubesitzer eh nie schneller als 50 fährt.

Ich habe ein Motorrad, das 180 km/h spitze fährt. Ich fahre aber nie schneller als 50 km/h…
Rechtlich läuft die Formulierung auf das selbe hinaus.

Empfehlung: In die Werkstatt und den korrekten Zustand wieder herstellen lassen und gleich überprüfen lassen woran noch herum gefummelt wurde. Solche Manipulationen bedeuten Lebensgefahr.

PS: Wer A1 oder A hat dürfte das Ding so fahren.

Nach einem kurzen Telefonat mit Verkäufer sagt dieser das
etwas geändert wurde, sodas dieser Roller schneller fährt.
Technisch sei aber alles OK.

Hi,

dann entspricht er nicht der Betriebserlaubnis, ist technisch nicht ok.

Der Käufer findet nun im nachhinein auch das 60 Km/h besser
sind um im Verkehr mitzuschwimmen.

Noch ein bisschen mehr würde er wohl auch noch besser finden, darf er aber nicht.

Er hat aber allerdings kein
Motorradführerschein, sondern nur Auto.

Und bitte welche Fahrerlaubnis hat er denn?
Klasse 4 alt, Klasse 2 alt, Klasse 3 vor 1981, Klasse 3 nach 1980, Klasse B ???
Fallls nach 1980 gemacht hat er keine Fahrerlaubnis für Roller über 45km/h

Darf er den Roller trotzdem fahren ?

Ja, aber nicht im öffentlichen Verkehr

Was ist wenn die Polizei
einen anhält ?

Straftat, fahren ohne Fahrerlaubnis

Oder wie ist das mit der Versicherung geregelt

Der Roller ist versichert, allerdings kann die Versicherung u.U. etwas Regress im Fall der Fälle fordern. Max. 5000€

? Normal dürften die 15 Km/h ja nix ausmachen, da der
Neubesitzer eh nie schneller als 50 fährt.

Oh, die 15km/ machen nur den Unterschied zwischen legal und illegal. Es zählt wie schnell der Roller läuft, nicht wie schnell der Fahrer fährt.

Ab zum Drosseln, besser noch gleich Klasse A machen und was Vernünftiges fahren.

Q-Gruß

PS: Wer A1 oder A hat dürfte das Ding so fahren.

Genau! Weil A1 oder A dazu berechtigen jedes(!) motorisierte Zweirad zu fahren, ganz gleich ob es eine gültige Zulassung, Versicherung, Anmeldung etc hat.

Kopfschüttelnd

osmodius

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Wenn Du ganz zum Anfang der Antwort scrollst wirst Du die Einschränkung finden, dass das Gefährt über den TÜV drüber muss, damit würde man eine neue Betriebserlaubnis erhalten.

Aber danke für den Kommentar.

Hallo

meinen Senf auch noch:
Da der Käufer nicht informiert war, dass der Verkäufer, stehen dem Käufer evtl. Schadensersatzansprüche zu, Kostenerstattung für z.B. „Wiederherstellung der techn. Einrichtungen, also Drosselung etc…“ da der Verkäufer ja einen Roller verkaufte, der aufgrund der unerlaubten Änderungen dazu führte, dass die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen war,…

jemand kauft ein gebrauchten Roller von jemandem ab. Dieser
soll nur 45Km/h fahren.

Nach der ersten Vollgasfahrt merkt man das er ca 60 Km/h
fährt.

Nach einem kurzen Telefonat mit Verkäufer sagt dieser das
etwas geändert wurde, sodas dieser Roller schneller fährt.
Technisch sei aber alles OK.

Der Käufer findet nun im nachhinein auch das 60 Km/h besser
sind um im Verkehr mitzuschwimmen. Er hat aber allerdings kein
Motorradführerschein, sondern nur Auto.

Darf er den Roller trotzdem fahren ? Was ist wenn die Polizei
einen anhält ? Oder wie ist das mit der Versicherung geregelt
? Normal dürften die 15 Km/h ja nix ausmachen, da der
Neubesitzer eh nie schneller als 50 fährt.

MfG