Roller Führerscheinfrei für vor 04/1965 geborene

Hallo Zusammen!

Folgender fiktiver Fall:

Ein vor 1965 geborener Mann möchte sich einen Roller zulegen und hat keinen Führerschein.

Ich weiß, das Thema wurde bereits mehrfach durchgekaut…

Aber, darf er ohne Prüfbescheinigung/Führerschein ein Mofa oder ein Roller fahren?!? Sprich max. 25 km/h oder 50 km/h?

Ich habe zwar hunderte Beiträge dazu gefunden, aber so ganz geht das nicht dabei heraus.

Danke im Voraus.
Gruß
Samy

Aber, darf er ohne Prüfbescheinigung/Führerschein ein Mofa
oder ein Roller fahren?!? Sprich max. 25 km/h oder 50 km/h?

Hi,

er darf ohne Prüfbescheinigung ein Mofa max.25km/h fahren.

Voraussetzung ist aber das kein Fahrverbot vorliegt. Also Fahrverbot, er darf nicht fahren, Führerscheinentzug, er darf fahren. Falls das die Fragestellung tangiert.

Q-Gruß

Hallo Q,

danke für die schnelle Antwort!

er darf ohne Prüfbescheinigung ein Mofa max.25km/h fahren.

Und keinen 50´er Roller?!? Bist Du dir da ganz sicher? Sorry das ich nochmal nachfrage…

Voraussetzung ist aber das kein Fahrverbot vorliegt. Also
Fahrverbot, er darf nicht fahren, Führerscheinentzug, er darf
fahren. Falls das die Fragestellung tangiert.

Es gibt einen Unterschied zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot? Hast Du mal ein Beispiel was zu welcher Strafe führen würde.
Das ist aber für den genannten Fall irrelevant, da nie ein Führerschein bessesen wurde. Macht mich jetzt nur Neugierig mal den Unterschied zu kennen.

Greetz
Samy

Und keinen 50´er Roller?!? Bist Du dir da ganz sicher? Sorry
das ich nochmal nachfrage…

Hi,

sicher, keinen Roller, über 25km/h braucht man einen Führerschein.

Es gibt einen Unterschied zwischen Führerscheinentzug und
Fahrverbot? Hast Du mal ein Beispiel was zu welcher Strafe
führen würde.

Den gibt es.
Ein Fahrverbot wird z.B. ausgesprochen wenn innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 30km/h zuviel gefahren wurde. Dann darf der Betreffende einen Monat lang keine Kfz führen. Auch keine Mofas. Er hat zwar noch eine Fahrerlaubnis, darf aber nicht fahren.

Beim Führerscheinentzug z.B. bei Alkoholdelikten wird der Führerschein eingezogen und vernichtet. Der Betreffende hat keine Fahrerlaubnis mehr. Folglich kann er auch kein Fahrverbot haben, darf folgedessen Fahrzeuge wie hier in dem Fall das Mofa fahren.

Q-Gruß

Mahlzeit!

sicher, keinen Roller, über 25km/h braucht man einen
Führerschein.

Danke, auch wenn ich mir eine andere Antwort gewünscht hätte! :wink:

Ein Fahrverbot wird z.B. ausgesprochen wenn innerhalb
geschlossener Ortschaften mit mehr als 30km/h zuviel gefahren
wurde. Dann darf der Betreffende einen Monat lang keine Kfz
führen. Auch keine Mofas. Er hat zwar noch eine Fahrerlaubnis,
darf aber nicht fahren.

Beim Führerscheinentzug z.B. bei Alkoholdelikten wird der
Führerschein eingezogen und vernichtet. Der Betreffende hat
keine Fahrerlaubnis mehr. Folglich kann er auch kein
Fahrverbot haben, darf folgedessen Fahrzeuge wie hier in dem
Fall das Mofa fahren.

Klingt logisch! Hatte mir da noch nie so richtig Gedanken drüber gemacht…

Also, vielen Dank!

Gruß
Samy

sicher, keinen Roller, über 25km/h braucht man einen
Führerschein.

Hallo,
ein Pedelec kaeme auch infrage. Fast alle beenden die Motorunterstuetzung bei 24km/h. Mit Pedalantrieb darf man schneller.
Das fuehrerscheinfreie Swizzbee kommt pedalgetrieben und motorunterstuetzt ueber 25km/h.
Gruss Helmut