hier eine Anfrage im Namen eines noch recht jungen Bekannten, der es nicht lassen konnte seinen Roller zu tunen
Nach diversen Änderungen fährt der Roller statt max. 45km/h tatsächlich fast 100/km/h.
Nun gut, er wurde vor einigen Tagen mit 70 statt erlaubten 50km/h geblitzt. Anscheinend war die Polizei schon tätig und hat versucht den Besitzer des Fahrzeuges ausfindig zu machen (Besuch bei seinem Freund).
Nehmen wir an die Polizei steht bei ihm auch demnächst vor der Tür, was drohnt ihn in diesem Fall für eine Strafe?
(Geschwindigkeitsverstoß und Tuning seines Rollers)
Was würde passieren wenn der Roller in der Zwischenzeit in den Grundzustand zurückversetzt wird (max. V von 45km/h)?
Würde das eventuell die Strafe mildern?
Mit dem Tuning des Fahrzeugs ist die Betriebserlaubnis erloschen. Damit besteht auch kein Versicherungsschutz mehr. Ich würde damit rechnen, daß das frisierte Geschoß aus dem Verkehr gezogen wird. Die Konsequenzen für den Fahrer hängen wohl sehr davon ab, wie alt und welcher Art sein Führerschein ist (Probezeit?). Daß mit dem Tuning sehr wahrscheinlich u. a. die Bremsen nicht mehr fertig werden können, sollte sich der Bastler gelegentlich auch überlegen.
Der umgehende und endgültige Rückbau aller Tuning-Maßnahmen ist dringend zu empfehlen.
Vor 35 Jahren fuhr man nicht Vespa oder Yamaha, sondern Victoria oder Kreidler. 40 km/h durfte das Ding laufen, meine fuhr mit angelegten Ohren reichlich 80. Ich hatte zwar Vorfahrt, aber das half mir auch nichts. Die Bremswirkung war ein Witz. Als ich dann nach längerem Segelflug ohne Helm und ohne Lederkleidung entsprechend zugerichtet auf dem Pflaster landete, glaubte ich später, die ganze Situation aus einiger Entfernung beobachtet zu haben. „Kein Krankenwagen, der ist hin“ höre ich noch jemanden sagen. An den Kopf- und Knieverletzungen hatte ich Monate zu beißen.
So sei also froh, daß der grüne Bengel mit seinem unsicheren Gefährt jetzt erwischt wurde, bevor etwas Schlimmeres passiert.
noch wurde er ja nicht erwischt, aber falls die Polizei doch den Besitzer des Fahrzeuges ausfindig macht, wird ihm das eine Lehre sein!
Naja, er ist 17 und hat den Roller bzw. den Führerschein seit genau einem Jahr. Könnte die ganze Angelegenheit auch mit einer Geldstrafe ausgehen?
Gruss,
Alex
Mit dem Tuning des Fahrzeugs ist die Betriebserlaubnis
erloschen. Damit besteht auch kein Versicherungsschutz mehr.
Ich würde damit rechnen, daß das frisierte Geschoß aus dem
Verkehr gezogen wird. Die Konsequenzen für den Fahrer hängen
wohl sehr davon ab, wie alt und welcher Art sein Führerschein
ist (Probezeit?). Daß mit dem Tuning sehr wahrscheinlich u. a.
die Bremsen nicht mehr fertig werden können, sollte sich der
Bastler gelegentlich auch überlegen.
Der umgehende und endgültige Rückbau aller Tuning-Maßnahmen
ist dringend zu empfehlen.
Vor 35 Jahren fuhr man nicht Vespa oder Yamaha, sondern
Victoria oder Kreidler. 40 km/h durfte das Ding laufen, meine
fuhr mit angelegten Ohren reichlich 80. Ich hatte zwar
Vorfahrt, aber das half mir auch nichts. Die Bremswirkung war
ein Witz. Als ich dann nach längerem Segelflug ohne Helm und
ohne Lederkleidung entsprechend zugerichtet auf dem Pflaster
landete, glaubte ich später, die ganze Situation aus einiger
Entfernung beobachtet zu haben. „Kein Krankenwagen, der ist
hin“ höre ich noch jemanden sagen. An den Kopf- und
Knieverletzungen hatte ich Monate zu beißen.
So sei also froh, daß der grüne Bengel mit seinem unsicheren
Gefährt jetzt erwischt wurde, bevor etwas Schlimmeres
passiert.
Hallo,
hoffe ich auch, wenn ich sehe wie oft ich beruflich mit den Schäden zu tun habe die von Roller Fahrern verursacht werden die getunt sind, Freunden gegeben werden die damit fahren obwohl sie erst 14 sind denke ich die Strafen sollten drastisch erhöht werden und in den Schulen publik gemacht werden.
Ich fahre Motorrad und kenne die gefahren die davon ausehen können.
Gruß Anno
das kann übel ausgehen für Deinen Bekannten! Wenn das Teil so schnell fährt, dann reicht die Führerscheinklasse „M“, die er sehr wahrscheinlich hat nicht aus. Dagegen ist der Geschwindigkeitsverstoß pipifax.
Im übrigen kann das auch eine zeitliche Sperre für den Pkw-Führerschein und evtl. eine Nachschulung (sehr teuer) nach sich ziehen.
So 100%ig kenne ich mich da nicht mehr aus, da ich wenig mit „Verkehrsgeschichten“ zu tun habe. Bei Bedarf kann ich aber gerne mal nachsehen.
So 100%ig kenne ich mich da nicht mehr aus, da ich wenig mit
„Verkehrsgeschichten“ zu tun habe. Bei Bedarf kann ich aber
gerne mal nachsehen.
Ich wäre dir sehr dankbar wenn du vielleicht mal nachschauen könntest, als Zivilfahnder dürfte das ja kein Problem sein Bisher habe ich sehr viele unterschiedliche Meinungen gehört, angefangen bei einer Geldstrafe, bis hin zur Versteigerung des Fahrzeuges.
Noch zwei Fragen die mich interessieren:
Haben Polizisten bzw. Beamte in Zivil das Recht ein Grundstück zu betreten (z.B. Garage in dem der Roller steht) nur auf Grund eines Verdachts? Oder müssen in diesem Fall Beweise vorliegen?
Zurück zu unserem konkreten Fall. Bis jetzt hat mein Bekannter noch nichts von der Polizei gehört. Ab welchem Zeitraum ist damit zu rechnen dass auch nichts mehr passiert, also der Fall abgeschlossen wird?
Ich schätze ohne mehr Einzelheiten zu dem Fall kann dir keiner was genaueres sagen. Hört sich ja jetzt eher so an, als sei lediglich ein Foto vorhanden, aber keine Kontrolle am Ort und dergleichen erfolgt.
Zur 2. Frage: dafür gibt es richterliche Durchsuchungsbefehle.
Aber wie an anderer Stelle schon erwähnt - die Bandbreite der möglichen Konsequenzen ist groß und vom Einzelfall abhängig. Deine Angaben reichen bei weitem nicht aus.
Zur 2. Frage: dafür gibt es richterliche Durchsuchungsbefehle.
soll das heißen, dass die Beamten erst einen richterlichen Durchsungsbefehl brauchen um z.B. ein Grundstück (Garage) zu betreten selbst wenn ein Radarfoto existiert?
Jetzt mal unabhänig von meinem geschilderten Fall, ich habe bisher immer angenommen, dass ein Verdacht auf eine Straftat ausreicht um den Beamten den Zutritt zum Grundstück (muss ja nicht gleich das Haus sein) zu gewähren.
„Gefahr im Verzug - Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft …“
Tut mir leid, aber so ein Exkurs in Strafprozeß- und Polizeirecht ist mir jetzt echt zu stressig. (Glaube auch manchmal ich sollte nur noch zu Themen antworten wo ich wirklich nichts von verstehe:smile: )
„Gefahr im Verzug - Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft …“
Tut mir leid, aber so ein Exkurs in Strafprozeß- und
Polizeirecht ist mir jetzt echt zu stressig. (Glaube auch
manchmal ich sollte nur noch zu Themen antworten wo ich
wirklich nichts von verstehe:smile: )
kein Problem, aber vielleicht findet sich noch jemand der mir das erklären kann bzw. sich damit auskennt