Roller geschädigt

Hallo,

Es ist folgendes passiert. Letzter Samstag fuhr ich mit meinem Roller zu Bekannten. Stelle ihn Ordnungsgemäß vor dem Haus ab.
Als ich dann nach ca 15 mins wiederkomme bemerke ich das die Spiegel verstellt sind und ich an der linken Seite einen ca 10 cm langen Kratzer im Lack habe.
Aber es ist weder eine Person zu erkennen die wartet, oder ein Zettel.
Einen Tag darauf erfahre ich von einer Nachbarin das das ein Zivi von der Caritas war der beim Einparken mit dem Firmenwagen von Caritas mein Roller umgeschmissen und verkratzt hatte.
Ich habe darauf hin bei der oben genannten Firma angerufen und
die Lage geschildet. Aber erstmal hat sich von dem Laden keiner verantwortlich gefühlt. Als ich dann endlich mal einen „netten“ *(grummels) Herren am tel hatte, meinte er es hätte an diesem besagten Tag gar keine fahrten der Art bzw in diese Strasse gegeben, und stritt den ganzen Vorfall ab.
Ich habe nun auch meinen Rechtsanwalt eingeschaltet,aber ich würde gerne mal eure Meinungen darüber hören.

Mfg Zeonteck

Da gibts nur eine Meinung:Unfallflucht =Straftat
Das is einfach ne Unfallflucht nach §142 StGB und dafür wird der Zivi bezahlen und zurecht.
Hast noch Glück das es einer gesehen hat.

M

Bekannte Vorgehensweise…
Hi
Die Vorgehensweise ist bekannt: Abstreiten und im Ernstfall heucheln… (sog. Strolchewismus)

du hast einen Anwalt eingeschaltet
das ist GUT
und du hast ne Zeugin
das ist SEHR gut

Ich hab da mal wg einer 1000 Mark Schaden an meinem Auto 1 1/2 Jahre rumgestritten, das ging bis zur Festsetzung der Verhandlung, bevor diese Drecksfirma sich dazu bequemte, den Vorgang an ihre Versicherung weiterzuleiten…
Ergebniss: Kosten in vermutlich 5-facher Höhe…

Ich schlage vor:
ganz harte Bandagen
Am besten gleich Klage androhen.
(ich hab damals zu meinem Anwalt gesagt, „wenn die ihnen quer kommen, dann verklagen wir sie…“ – Rechtsschutzversicherung sei Dank)

Ob man da was mit „Unfallflucht“ machen kann, muß dein Anwalt entscheiden.

Gruß
Mike

Hi,

wenn es Dir hautsächlich um den Schaden und nicht um die Strafverfolgung geht, kann ich Dir nur raten den Unfallgegner anzubieten, die Fahrerflucht zu vergessen falls der Schaden anstandslos beglichen wird. Der Gegener wird sonst beharrlich leugnen, da er sonst eine dicke Strafe wegen Fahrerflucht bekommt und sich dieser mit allen Mitteln zu entziehen versucht.

Gruß
Ivo

tja…
Hallo Ivo,

Mein Hauptanliegen ist es einfach das der Schaden beglichen wird.
Ich finde es zwar schon unverschämt das der Unfallverursacher einfach so weitergefahren ist, aber ich muss hier niemand in die „Pfanne“ hauen. Aber: wenn nicht um diese Sache so ein grosses „tamtam“ gemacht werden müsste, könnte man das auch sicher anders bzw privat Regeln können.
Nur das eigentliche Problem ist ja, das Caritas den Verursacher deckt, also mir nicht sagt wer das war. Ich habe heute nochmal mit der Geschäftsleitung telefoniert, und diese meinte ich sollte doch mein „Leid“ schriftlich einreichen.

Ich bzw mein Anwalt wird dann den entsprechenden Brief verfassen, mal sehen was rauskommt.

Zeonteck

Auf jeden Fall anzeigen!!!
Warte nicht so lange mit ner Anzeige, der hats schließlich verdient. Caritas führt mit Sicherheit auch Fahrtenbücher. Ich hätte die gar nicht erst in Kenntnis gesetzt, sondern gleich die Polizei gerufen. Die hätten das Fahrtenbuch sichergestellt und am Fahrzeug unfallspuren gesichert.
Aber es ist ja nicht zu spät. Mit dem Zeugen hast Du gute Chancen, laß Dich nicht weiter verarschen, diejenigen, die den Unfallflüchtigen decken begehen eine Strafvereitelung, wenn sie das auch vor der Polizei machen.

M.

Hallo,
das Verhalten der Caritas finde ich reichlich unverschämt.
Soweit Deine Zeugin auch vor Gericht aussagen würde, wird die Haftpflichtvers. der Caritas bezahlen müssen.
Ob eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht von Dir veranlaßt werden soll bleibt sicher Dir selbst überlassen. Hierzu nur eine kleine, wenngleich wichtige Info: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate. Am 08.09.01 kannst Du zur Polizei gehen und es passiert nichts mehr, also wäre der 07.09.01 der letzte Termin für eine Strafanzeige (7 Punkte …).
Gruß Peter

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