Roller Geschwindigkeit

Wie ist das, wenn man mit einem Roller fährt,der nur 50 fahren dürfte, der aber ca.70 läuft.Es ist nichts gemacht worden, außer der Vergaser und der ist in der Betriebserlaubnis eingetragen.
Für Antworten bin ich dankbar.

dann fährst du mit klasse m ohne fahrerlaubnis. es wird eine a1 oder höher verlangt.
dein gerät erfüllt die vorgaben der klasse m nicht.
hauptmann

dann fährst du mit klasse m ohne fahrerlaubnis. es wird eine
a1 oder höher verlangt.
dein gerät erfüllt die vorgaben der klasse m nicht.
hauptmann

achso die 70 müssen aber auch eingetragen sein.

Hi,
Das kommt auf den Roller an.
DDR-Roller wie Simson Schwalbe dürfen auch schneller als 50, das fällt unter die sog. Produkt(ions)streuung. Solange sie technisch nicht verändert wurden - klar.
Führerschein technisch wie schon beschrieben.
By the way, die Tachoanzeige ist oft fehlerhaft und zeigt zuviel an :smile:.

Rumburak

By the way, die Tachoanzeige ist oft fehlerhaft und zeigt
zuviel an :smile:.

Hallo,
der Tacho muss zuviel anzeigen.

Das Toleranzband fuer Tachos sagt, dass er viel mehr und auf der anderen Seite bestenfalls richtig anzeigen darf. Macht eine mittlere Abweichung nach oben plusminus Toleranz, die eben als theoretischen Grenzwert der Fertigungsstreuung auch eine richtige Anzeige als extremen Grenzfall erlauben wuerde.

Die Annahme, der Tacho muesste ungefaehr richtig anzeigen plusminus eine Abweichung, stammt vom Stammtisch.

Gruss Helmut

Hallo Helmut,

Hallo,
der Tacho muss zuviel anzeigen.

Ich weiss das.
Ob er es nun muss, so absolut wollte ich es nicht ausdrücken, weill ich keine Quelle für die „Zuvielanzeigepflicht“ benennen kann.
Rumburak

Zitat
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Quelle http://www.tachoteam.de/tachojustierung-forum/ftopic…
Gruss Helmut

sicher , zum beispiel muss er ja auch die verschiedenen verschlissenen reifen ausgleichen . zwischen neu und abgefahren sind teils bis 4 kmh unterschied. festgelegt ist, er darf schneller anzeigen , niemals aber langsamer. bei kfz mit tachograph muss er aller 2 jahre neu geeicht werden. diese sind dann absolut genau.
hauptmann