Roller im stadtverkehr

hallo

darf man in der stadt mit dem roller, wenn man vor einer ampel steht, rechts an der autoschlange vorbeifahren um vorne vor der ampel zu stehen um bei der ersten grünphase durchzukommen?

falls man das darf eine zusatzfrage: darf man, wenn autofahrer sehr weit rechts auf der fahrbahn steht, mit einem 50er roller kurz den radweg benutzen? autofahrer fahren auch oft (so habe ich es beobachtet) wenn ein linksabbieger zu wenig platz läßt, kurz rechts dran vorbei über den radweg um den stehenden verkehr zu umfahren.

falls das im 1. und im 2. absatz jeweils nicht erlaubt is…wie hoch wäre die verwarnkosten? würde es punkte geben?

danke für eure antworten

gruss

wenn man vor einer ampel steht
an der autoschlange vorbeifahren

?stehend fahren?

wenn man vor einer ampel steht
an der autoschlange vorbeifahren

?stehend fahren?

Entschuldige, aber Du stellst Dich hoffentlich nur dumm, oder? In dem Falle müsste man allerdings fragen, was Du mit diesem sinnfreien Posting bezwecken willst… außer Leute zu ärgern.

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Hallo,

darf man in der stadt mit dem roller, wenn man vor einer ampel steht, rechts an der autoschlange vorbeifahren um vorne vor der ampel zu stehen um bei der ersten grünphase durchzukommen?

kommt auf den Roller an. Wenn er den Status eines Mofa hat (wahrscheinlich nicht), dann ist das erlaubt. Ansonsten ist das verbotenes rechts Überholen (§ 5 Abs. 8 StVO).

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html

falls man das darf, eine zusatzfrage: darf man, wenn autofahrer sehr weit rechts auf der fahrbahn steht, mit einem 50er roller kurz den radweg benutzen

nein. Es ist ein Radweg und der ist den Fahrrädern vorbehalten. Roller haben dort nichts verloren. Allerdings gäbe es die Möglichkeit, den Radweg auch für Mofas freizugeben. Dann sollte man aber den Radweg grundsätzlich benutzen.

Gruss

Iru

darf man in der stadt mit dem roller, wenn man vor einer ampel
steht, rechts an der autoschlange vorbeifahren um vorne vor
der ampel zu stehen um bei der ersten grünphase durchzukommen?

Hallo,

ich liebe solche präzisen Fragen.
Was für ein Roller? Tretroller, Roller 25km/h ( Mofa ), Roller 45km/h ist alles möglich, und die Antwort fällt unterschiedlich aus.
Innerorts oder außerorts?

falls man das darf eine zusatzfrage: darf man, wenn autofahrer
sehr weit rechts auf der fahrbahn steht, mit einem 50er roller
kurz den radweg benutzen?

Mit Tretroller ja, mit Mofa wenn der Radweg freigegeben ist ja sonst nein, mit Roller 45km/h nein.

autofahrer fahren auch oft (so habe
ich es beobachtet) wenn ein linksabbieger zu wenig platz läßt,
kurz rechts dran vorbei über den radweg um den stehenden
verkehr zu umfahren.

Kraftfahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen. Also nein.

falls das im 1. und im 2. absatz jeweils nicht erlaubt
is…wie hoch wäre die verwarnkosten? würde es punkte geben?

105100 Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig
rechts.
§ 5 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 16 BKat
( A - 1 ) 30,00€ und dann kommt möglicherweise noch der Radweg dazu. Ab 40€ gibt es dann auch einen Punkt.

Gruß

Nostra

Allerdings
gäbe es die Möglichkeit, den Radweg auch für Mofas
freizugeben. Dann sollte man aber den Radweg grundsätzlich
benutzen.

Wieso das?

hallo

vielen dank für die anzwort

die fragen beziehen sich auf einen 50er roller (also bis 45km/h).
man darf also nicht rechts überholen.

dachte wenn man das mit dem fahrrad darf…darf man das vllt auch mit dem roller…

wie sieht es denn mit dem links überholen aus? also vor einer roten ampel? oder müssen roller grundsätzlioch in der mitte der spur fahren und dürfen im fliessenden verkehr und im stockenden bzw an ampeln stehendem verkehr nicht überholen?
ich beziehe mich hier nur auf innerstädtisch. auf autobahnen im stau überholen ja auch ständig motorräder…ist das dann auch eigentlich nicht erlaubt?

würde mich über antworten freuen.

gruss

dachte wenn man das mit dem fahrrad darf…darf man das vllt
auch mit dem roller…

Wenn der Roller ein Mofa ist, dann darf er.

wie sieht es denn mit dem links überholen aus? also vor einer
roten ampel?

Wenn genügend Platz ist darf der Roller vorbeifahren. Ist aber wohl selten der Fall weil es da durchgezogene Linien gibt die nicht überfahren werden dürfen, und der Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Mal davon abgesehen, wo will sich der Roller denn wieder einordnen? Mit einem Motorrad hat man genug Beschleunigung, aber mit einem Roller eher nicht.

Ob das sinnvoll ist wenn danach der Roller wieder überholt wird, weil die Roller Verkehrshindernisse sind?

oder müssen roller grundsätzlioch in der mitte
der spur fahren

schon mal was vom Rechtsfahrgebot gehört?
§ 2 StVO
Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(2) Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit.

Das bedeutet Roller haben wie andere Fahrzeuge auch rechts auf dem Fahrstreifen zu fahren, nicht in der Mitte.

autobahnen
im stau überholen ja auch ständig motorräder…ist das dann
auch eigentlich nicht erlaubt?

Wenn sie in der Rettungsgasse überholen ist es verbotenes Rechtsüberholen. Wird oft toleriert, gerade im Sommer sollte man die ziehen lassen. Imho sollte es endlich mal erlaubt werden.

Gruß

Nostra

Hallo,

falls man das darf eine zusatzfrage: darf man, wenn autofahrer
sehr weit rechts auf der fahrbahn steht, mit einem 50er roller
kurz den radweg benutzen?

Mit Tretroller ja,

Nach §24 StVO http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__24.html sind (Tret-)Roller keine Fahrzeuge im Sinne der VO und haben daher den Gehweg zu benutzen. Ob das sinnvoll ist, wurde ja schon oft diskutiert, steht aber hier nicht zur Debatte.

Cu Rene

Hallo,

darf man, wenn autofahrer
sehr weit rechts auf der fahrbahn steht, mit einem 50er roller
kurz den radweg benutzen? autofahrer fahren auch oft (so habe
ich es beobachtet) wenn ein linksabbieger zu wenig platz läßt,
kurz rechts dran vorbei über den radweg um den stehenden
verkehr zu umfahren.

ist es ein Radweg, dann definitiv nein. Wenn es ein Fahrradschutzstreifen ist, dann ja.
Bei Fahrradschutzstreifen handelt es sich um die Fahrradspuren auf der Fahrbahn, die mit einer unterbrochenen Linie gekennzeichnet sind. Diese Fahrradschutzstreifen dürfen auch von Autos kurzfristig benutzt werden, wenn die Verkehrslage es erfordert. Dabei dürfen Fahrradfahrer aber weder gefährdet noch behindert werden.

Das bedeutet Roller haben wie andere Fahrzeuge auch rechts auf
dem Fahrstreifen zu fahren, nicht in der Mitte.

Du meinst so, daß sich ein Auto bei Gegenverkehr innerorts noch vorbeidrängeln kann? So, daß der rechte Außenspiegel dann den Rückspiegel des Zweirades touchiert? Bei 45 km/h? Wenn Dir das schon Mal passiert ist, dann hältst Du mit Sicherheit immer einen solchen rechten Seitenabstand, daß das nicht noch einmal passieren kann…

Aber stimmt, das kann ja gar nicht passieren, weil Autofahrer ja immer den seitlichen Mindestabstand beim Überholen einhalten.

Gruß

osmodius

Du meinst so, daß sich ein Auto bei Gegenverkehr innerorts
noch vorbeidrängeln kann? So, daß der rechte Außenspiegel dann
den Rückspiegel des Zweirades touchiert?

Hallo,

meine ich nicht, denn auch der Autofahrer muss den Sicherheitsabstand einhalten. Und Idioten die auch überholen wenn jemand mittig Fahrstreifen fährt gibt es auch.

Jedenfalls darfst Du nicht andere behindern.

Bei 45 km/h? Wenn Dir
das schon Mal passiert ist, dann hältst Du mit Sicherheit
immer einen solchen rechten Seitenabstand, daß das nicht noch
einmal passieren kann…

Wenn das einer versucht drehe ich am Gashahn, und weg bin ich. Mein Mopped läuft mehr als 45km/h.

Aber stimmt, das kann ja gar nicht passieren, weil Autofahrer
ja immer den seitlichen Mindestabstand beim Überholen
einhalten.

Sowas passiert auch wenn einer ein schweres Motorrad fährt. Also erzähl mir nichts.

Gruß

Nostra

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hi

vielen dank für die antwort.

die unterscheidung zwischen radweg und fahrradschutzstreifen kannte ich noch gar nicht.

das hat mir echt geholfen, denn die nervigsten ampeln mit dieser ultrakurzen grünphase auf meinem arbeitsweg haben diesen schutzstreifen für radfahrer.
nach deiner aussage müsste ich ja wenigstens dort den streifen kurz nutzen dürfen um mich direkt vor die ampel platzieren zu können.

wo ich grad einen kompetenten ansprechpartner habe…die autofahrer lassen ja für radfahrer zwischcen gehweg und sich selbst oft eine lücke für radfahrer, dass die vorbeifahren und sich bei ampeln vorne einordnen können. es gibt direkt vor einigen ampeln ja sogar eine bucht, wo die radfahrer sich dann hinstellen können.
also radfahrer dürfen dort rechts überholen. mofas mit max. 25km/h dürfen auch überholen. mofas mit 45km/h dürfen das nicht. auch nicht, wenn sie langsam zur ampel (

Hallo,

ich glaube es gibt elektroroller, die sich einfach per
knopfdruck von 25km/h auf 45km/h umstellen lassen.

Ein Mofa wird es mit einem einfachen Schalter (jedenfalls nicht legal) nicht. Bei dem muß durch die Bauart die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h sein. Das könnte man bei einem Elektroroller etwa durch eine Änderung in der Steuerelektronik erreichen, die dann aber so sein muß, daß man sie nicht einfach rückgängig machen kann (praktisch muß meist auch die Sitzbank geändert werden, weil ein Mofa immer ein Einsitzer ist). Ein Fachbetrieb kann das dann zwar, dann gibt es aber auch eine neue Betriebserlaubnis für das geänderte Fahrzeug.

Cu Rene

nach deiner aussage müsste ich ja wenigstens dort den streifen
kurz nutzen dürfen um mich direkt vor die ampel platzieren zu
können.

Hallo,

wo sagt das jemand? Von rechts überholen dürfen habe ich nichts gelesen.

Der Schutzstreifen kann bei Bedarf benutzt werden. Und das zum verbotenen Rechtsüberholen Bedarf besteht den Schutzstreifen zu befahren leuchtet mir nicht so ganz ein.

Es ist und bleibt Rechtsüberholen das innerorts mit 30€ geahndet werden kann. Bei Vorsatz kann das Bußgeld erhöht werden, dann kommt noch ein Pünktchen dazu.

Gruß

Nostra

Es ist und bleibt Rechtsüberholen das innerorts mit 30€
geahndet werden kann. Bei Vorsatz kann das Bußgeld erhöht
werden, dann kommt noch ein Pünktchen dazu.

mit verlaub, aber seit wann ist innerorts , außer auf autobahnen das rechtsüberholen verboten???
man erinnere sich, das innerorts rechts schneller als links gefahren werden darf.

hauptmannfuchs

mit verlaub, aber seit wann ist innerorts , außer auf
autobahnen das rechtsüberholen verboten???

Hallo,

seit ich mich erinnern kann. Der §5 StVO sagt eindeutig

(1) Es ist links zu überholen.

Und zählt dann die Ausnahmen auf wo auch rechts überholt werden darf.

_(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen._

http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html

man erinnere sich, das innerorts rechts schneller als links
gefahren werden darf.

Darf man auf der Autobahn auch, wenn die Voraussetzungen (80km/h nicht mehr wie 20km/h) gegeben sind.

Schneller fahren alleine ist nicht überholen. Es fehl z.B. der Spurwechsel.

Um es mal deutlich zu machen.

Vorbeifahren.
Ein Langsamer ist auf dem linken Fahrstreifen. Auf dem rechten Fahrstreifen ist ein Schneller. Der fährt rechts vorbei und gut ist.

Überholen.
Ein Langsamer ist auf dem linken Fahrstreifen. Dahinter ist einer der schneller will. Der wechselt auf den rechten Fahrstreifen, überholt den Langsamen, und wechselt wieder nach links. Eindeutig überholt und nicht Vorbeigefahren.

Genauso ist es beim Rollerfahrer, der um schneller wie die anderen zu sein, rechts vorbei fährt.
Deshalb erlaubt der §5 StVO explizit den Radfahrern und Mofafahrern das rechtsüberholen.

Gruß

Nostra

nicht ganz ,
habe leider grad keine zeit, aber überholen ist nicht mit einem spurwechsel verbunden.

hauptmann

weil die meisten mit „Mofas frei“ versehenen 237er-Zeichen an viel befahrenen Straßen stehen, für die in einigen Fällen auch innerorts eine zulässige Höchstgeschw. von über 50km/h gilt.

Kurz: Hauptverkehrsachsen, auf denen nicht mal ich mit dem Rad rumturnen würde (und das will was heißen). Da sollte man als 25km/h-Mofa schon auf den freigegebenen Radweg ausweichen. gut gemeinte Empfehlung. keine Vorschrift.

Gruß

Hallo,

mit verlaub, aber seit wann ist innerorts , außer auf
autobahnen das rechtsüberholen verboten???

§7 StVO http://dejure.org/gesetze/StVO/7.html spricht zwar von freier Fahrspurwahl (für Fahrzeuge unter 3,5t zGM) und rechts schneller als links fahren, aber das ist im Prinzip ja nichts anderes.

Cu Rene