mit verlaub, aber seit wann ist innerorts , außer auf
autobahnen das rechtsüberholen verboten???
Hallo,
seit ich mich erinnern kann. Der §5 StVO sagt eindeutig
(1) Es ist links zu überholen.
Und zählt dann die Ausnahmen auf wo auch rechts überholt werden darf.
_(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen._
http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html
man erinnere sich, das innerorts rechts schneller als links
gefahren werden darf.
Darf man auf der Autobahn auch, wenn die Voraussetzungen (80km/h nicht mehr wie 20km/h) gegeben sind.
Schneller fahren alleine ist nicht überholen. Es fehl z.B. der Spurwechsel.
Um es mal deutlich zu machen.
Vorbeifahren.
Ein Langsamer ist auf dem linken Fahrstreifen. Auf dem rechten Fahrstreifen ist ein Schneller. Der fährt rechts vorbei und gut ist.
Überholen.
Ein Langsamer ist auf dem linken Fahrstreifen. Dahinter ist einer der schneller will. Der wechselt auf den rechten Fahrstreifen, überholt den Langsamen, und wechselt wieder nach links. Eindeutig überholt und nicht Vorbeigefahren.
Genauso ist es beim Rollerfahrer, der um schneller wie die anderen zu sein, rechts vorbei fährt.
Deshalb erlaubt der §5 StVO explizit den Radfahrern und Mofafahrern das rechtsüberholen.
Gruß
Nostra