Nehmen wir mal an ein Mieter hat einen 125 iger Roller,
Da er seine Miete nicht zahlen kann /will kassiert der Vermieter diesen besagten Roller ein und stellt ihn in einer Halle unter .
Der Mieter verschwindet nun ( mit Schlüssel und Papieren des Rollers )und der Roller bleibt für mehrere Jahre in der Halle stehen und staubt zu …
Darf der Vermieter den Roller verkaufen und der Kaufer kann sich dann neue Papiere und Schlüssel holen . Oder muss der Eventuellige Kaufer sich auf die Suche des nicht auffindbaren besitzer des Rollers machen ?
hallo!
als ich bin experte in tüv- und zulassungsfragen, aber kein rechtsanwalt.
aber meiner meinung nach kann man nicht den wert des rollers eigenmächtig gegen mietschulden aufrechnen. wenn mietschulden existieren, muß der vermieter auf dem normalen rechtsweg diese einklagen. den roller solange zurückzuhalten dürfte weniger problematisch sein, aber wenn man ihn einfach verkauft, kann es 2-fach ärger geben:
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wenn der ehemalige besitzer den wert viel höher einschätzt, als der vermieter verkaufspreis erzielt hat? dann hat der vermieter ein problem.
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wenn der ehemalige besitzer (mit fzg.-brief usw. in der hand) beim neuen besitzer sein eigentum geltend macht. dann hat der neue besitzer ein problem, oder?
grüße!
übrigens: neue papiere erstellt der tüv relativ problemlos, aber bei der anmeldung stellt die zulassungsstelle sehr wohl die frage nach der herkunft und will ggf. die besitzverhältnisse dargelegt haben (kaufvertrag o.ä.)