Hallo ihr alle!
Mein Roller ist kaputt,springt nicht mehr an und muss in die Werkstatt. Heute war ich bei einer weiter entfernten Autowerkstatt, die auch Roller repariert, ich soll den Roller morgen vorbeibringen (also schieben). Der Herr wies mich darauf hin, dass ich den Versicherungsschein wegen der Fahrgestellnummer mitbringen soll. Und jetzt stellte ich gerade mit Schrecken fest, dass ich den Roller aktuell garnicht versichert habe, ich habe vergessen die Versicherung zum 01.03.2011 hin zu erneuern.Seitdem ist er also unversichert, ohne gültiges Kennzeichen.
Nun zu meiner Frage: Reparieren Werkstätten Roller, auch wenn sie nicht versichert sind/ kein gültiges Kennzeichen dran ist? Ich würde ihn in einigen Wochen abholen und hätte dann das neue Kennzeichen direkt in der Tasche bzw. würde ihn wieder nach hause schieben und mich dann direkt ums Kennzeichen kümmern.
Ich bin noch Führerscheinneuling und kenne mich nicht so aus, ich hoffe, ihr könnt mir mit eurem Wissen weiterhelfen.
Vielen Dank! und Grüße!!
Hallo,
Du kannst, wenn es um die Fgstnr. geht eine Kopie der Betriebserlaubnis oder des alten Versicherungsscheins verwenden. Schieben und abschleppen geht immer auch ohne Versicherung - nur fahren mit Motorkraft im öffentlichen Strassenverkehr ist verboten. Wenn es eine normale Werkstatt ist, reparieren die auch ohne Versicherung.
Gruß
AG
sie wird ihn auch ohne Versicherung reparieren, doch darf der roller im öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden, also schieben! Für die neue Versicherung brauchste nur deine Betriebserlaubniß wegen der Rollerdaten und bekommst das Schild und kannst es beim abholen des Rollers montieren und ihn dann auch fahren!!
LG Michael
Hallo!
Eine Reparatur hat mit der Versicherung absolut nichts zu tun!
Keine Sorge, der Roller wird auch ohne Versicherung repariert!
Natürlich darf der Roller aber NICHT ohne gültige Versicherung auf eigenen Rädern dort hin gefahren werden werden. Also schieben oder mit einem Transporter ihn in die Werkstatt bringen.
Gruß
Matze
Hallo, für die Reparatur spielt es keine Rolle ob der Roller versichert ist. Du darfst nur nicht unversichert am Straßenverkehr teilnehmen. Schieben ist erlaubt. Nimm die Betriebserlaubnis zur Identifikation mit. Kleiner Tip vor Reparaturbeginn: Auf jeden Fall vorerst einen Kostenvoranschlag geben lassen ! Viel Erfolg
Hi habe gerade deine Anfrage gelesen.
In der Regel gibt es eine ABE (allgemeine Bertriebserlaubniss),den Kaufvertrag, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bekäme man bei der Zulassungsstelle, na und eben den Versicherungsnachweis um dich als Halter oder Besitzer auszuweisen.
Allerdings hat die Werkstatt Hausrecht und kann eine Reparatur möglicherweise ohne diesen Nachweis verweigern, dann besteht aber immer noch die möglichkeit eine andere Werkstatt aufzusuchen.
Ich hoffe das ich dir damit weiterhelfen konte.
bin stehts für weitere Fragen da.
Hallo,kein problem warum sollen die das nicht reparieren?
MfG Nobbi
Hallo,
selbstverständlich repariert jede Werkstatt auch ein nicht zugalassenes Fahrzeug, egal ob es ein KFZ oder ein Roller ist.
Klar, kein Problem, dein Roller wird auf jeden Fall repariert. Um Versicherung oder nicht kümmert sich die Werkstatt gar nicht. Als Versicherung empfehl ich mal die WGV. Die war immer günstig.
Grüsse