Roller und Anhänger

Wie sieht das aus mit einem Anhänger für einen Roller?

Es gibt Fahrradanhänger, die würden unter Umständen gerade (für meine Zwecke) noch gehen. Haben aber keine Abdeckung.
Ein kleiner Autoanhänger ist zu schwer.

Gibt es ausgewiesene Anhänger für Roller, so eine Art „Zwischending“

Darf ich überhaupt einen Anhänger an den Roller hängen, und ab wann braucht das Teil ein Kennzeichen, Sprich TÜV-Abnahme.

Danke für die Antworten

RedShoe

Hallo!
Wie schnell ist der Roller?

Grüße

Ein ganz normaler mit 50ccm und 45 km/h

Viele Grüße RedShoe

Mahltzeit!

Wie sieht das aus mit einem Anhänger für einen Roller?

Grundsätzlich nich schlecht.

Es gibt Fahrradanhänger, die würden unter Umständen gerade
(für meine Zwecke) noch gehen. Haben aber keine Abdeckung.

Das (die Abdeckung) is nich das einzige Problem, wirklich problematisch is zum einen das zu niedrige Leergewicht der FAHRRAD-Anhänger (1) u zum Anderen wirds wohl eher schwierig werden, ne Anhängerkupplung (Amtsdeutsch „Anhängerzugvorrichtung“, kurz „AHZV“) zu finden, die ne Bauartgenehmigung (für genau dein Moped) hat, denn das is zwingend erforderlich, Eintragung in Fahrzeugpapiere sowieso. Eine Ausnahme bilden wiedermal die Simson-Mokicks aus Suhl, wo man nen speziellen Hänger (keinen Handwagen, sondern einen richtigen Blech-Hänger ausm MetallKombinat Heldrungen, Modellbezeichnung MKH-M[Ziffer von 1 bis 3]) anhängen konnte. Die AHZV war einfach zu montieren u natürlich abnahmefrei :wink:

Ein kleiner Autoanhänger ist zu schwer.

Glaub ich wohl, zumals auch dafür keine vernünfitge AHZV gibt…

Gibt es ausgewiesene Anhänger für Roller, so eine Art
„Zwischending“

Ja, die Hänger gibts (google mal nach MKH-M1 oder so), aber bei dir wirds an der AHZV scheitern…

Darf ich überhaupt einen Anhänger an den Roller hängen, und ab
wann braucht das Teil ein Kennzeichen, Sprich TÜV-Abnahme.

Das Teil brauch nur ein selbstgemaltes Kennzeichen, welches mit dem am Zugfahrzeug identisch is („Versicherungskennzeichen des ziehenden Fahrzeuges muss wiederholt werden“)

Gruss

Mutschy

Hätte ja auch ein Mofa sein können:smiley:a ists einfacher(Mofa gilt mehr als Fahrrad)
Bei deinem Roller brauchst du für den Anhänger eine Betriebserlaubnis.Das Gutachten dafür bekommst du bei einem Sachverständigen(TÜV/DEKRA)relativ einfach.Allerdings ist Beleuchtung/Rückstrahler/Seitenstrahler erforderlich.Deswegen vorher dort nochmal beraten lassen(Anzahl,Maße)
Die Wiederholung des Kennzeichens wurde schon genannt.
Problem dürfte die Anhängerkupplung bereiten da die „klassische“ H 560 (Prüfzeichen)nicht mehr hergestellt wird und nur noch gebraucht erhältlich ist.Es gibt zwar identische zu kaufen-die haben aber kein Prüfzeichen und werden nicht eingetragen.

Im Vorfeld auch schon mal prüfen ob der Roller überhaupt eine zulässige Anhängelast in der BE/COC hat!

Grüße

Na hört sich ja nicht schlecht an. Da ich im Osten lebe schaun wir doch mal nach ner Schwalbe, enn die regelung noch gilt. Kann aber gut sein.

Dank dir und ein schönes WE

RedShoe

Was ein Aufstand für´n Anhänger. Hoch lebe die Bürokratie. Ich machs wie ich schon Mutschy geschireben hab, nach Schwalbe schauen inkl. Hänger.

Dank dir und schönes WE

RedShoe