Roller verkauf..-.-

Nähmen wir an einer verkauft ein roller. Ein 16 jähriger an einen 50 jährigen für dem sein sohn.
der 16. hat dem kumpel alles über dem roller gesagt. der roller war ein 100ccm mit einem 50ccm motor.(der 16. kann es nachweisen das er eine nachricht an dem geschickt hat) der kumpel wird angehalten der rolelr war auf 25 zugelassen… jetzt muss er zum tüv papiere machen usw.
der 50 jährige erpresst den 16. jährigen das er zu gericht geht. wegen betrug. der 16 jährige hatte es mit dem 100ccm beim verkauft nicht erwähnt(nur in der nachricht an den kumpel). was ist wenn der 50jährige zum gericht geht??
verliert der 16. jährige dann?sie haben beide ein vertrag unterzeichnet auf dem steht das der roller 50ccm hat(hat der auch aber in der betriebserlaubnis steht 100ccm). ist der vertrag gülit weil der eine ist ja nicht volljährig.
bitte um eine antwort wäre sehr behilflich!!

Hallo Karol,

wenn es im Vertrag festgehalten ist, ist doch alles in Ordnung.

Das Gericht wird wahrscheinlich lediglich verlangen, dass der 16jährige ein paar Stunden Nachhilfe nimmt.

:wink:

Horst

ja aber muss er dann das geld zurückgeben??
und den roller wieder zurücknehmen??
werden die eltern von dem 16 jährigen was bezahlen müssen??