Hallo Zusammen,
Person A verkauft einen Rollen an Person B. Person B besichtigt den Roller und fährt diesen auch Probe. Nach ein paar Verhandlungen beschließt Person B diesen zu kaufen. Der Roller wird mittels Mustervertrag von Autosc… unter Ausschluss der Sachmängel an Person B verkauft.
Nach zwei Tagen meldet sich Person B bei Person A, dass der Motor dierekt nach dem Kauf nicht mehr angesprunen sei. Person A weiss leider nicht woran es liegen könnte und schickt Person B in die Werkstatt. Die Werkstatt stellt fest, dass der Motor schon zum Kaufzeitpunkt defekt gewesen sein müsse und man dies nach ein paar Fahrmetern gemerkt hätte.
Darauf hin erhält Person A einen Brief vom Anwalt, dass der Mangel verschwiegen wurde und bewusst an Person B verkauft wurde. Der Anwalt fordert jetzt von Person A die Hälfte des Verkaufpreises bis zu einen bestimmten Zeitpunkt zurück. Person A wusste nicht über den Mangel bescheit, weil der Motor zuvor ohne Probleme lief und Person B diesen auch Probe fuhr und keine Mängel zu erkennen waren. Anzumerken ist, dass der Roller längere Zeit in der Garage stand und auch in der Anzeige vermerkt wurde.
Kann Person B mittels Anwalt die geforderte Summe zurückverlangen? Obwohl es einen Vertrag mit Ausschluss der Sachmängel gab?
Danke