Roller von privat an privat

Hallo Zusammen,

Person A verkauft einen Rollen an Person B. Person B besichtigt den Roller und fährt diesen auch Probe. Nach ein paar Verhandlungen beschließt Person B diesen zu kaufen. Der Roller wird mittels Mustervertrag von Autosc… unter Ausschluss der Sachmängel an Person B verkauft.

Nach zwei Tagen meldet sich Person B bei Person A, dass der Motor dierekt nach dem Kauf nicht mehr angesprunen sei. Person A weiss leider nicht woran es liegen könnte und schickt Person B in die Werkstatt. Die Werkstatt stellt fest, dass der Motor schon zum Kaufzeitpunkt defekt gewesen sein müsse und man dies nach ein paar Fahrmetern gemerkt hätte.

Darauf hin erhält Person A einen Brief vom Anwalt, dass der Mangel verschwiegen wurde und bewusst an Person B verkauft wurde. Der Anwalt fordert jetzt von Person A die Hälfte des Verkaufpreises bis zu einen bestimmten Zeitpunkt zurück. Person A wusste nicht über den Mangel bescheit, weil der Motor zuvor ohne Probleme lief und Person B diesen auch Probe fuhr und keine Mängel zu erkennen waren. Anzumerken ist, dass der Roller längere Zeit in der Garage stand und auch in der Anzeige vermerkt wurde.

Kann Person B mittels Anwalt die geforderte Summe zurückverlangen? Obwohl es einen Vertrag mit Ausschluss der Sachmängel gab?

Danke

Hallo,

Kann Person B mittels Anwalt die geforderte Summe
zurückverlangen? Obwohl es einen Vertrag mit Ausschluss der
Sachmängel gab?

B müsste hierfür beweisen, dass A den Mangel kannte und zudem arglistig verschwiegen hat.

Genau dafür schließt man als VK die Gewährleistung aus: Damit man nicht für Mängel haften muss, die bei Übergabe vorhanden waren, von deren Existenz man aber nichts wusste.

Gruß

S.J.

Hallo Zusammen,

Person A verkauft einen Rollen an Person B. Person B
besichtigt den Roller und fährt diesen auch Probe. Nach ein
paar Verhandlungen beschließt Person B diesen zu kaufen. Der
Roller wird mittels Mustervertrag von Autosc… unter
Ausschluss der Sachmängel an Person B verkauft.

Na, da hat mal endlich jemand etwas richtig gemacht.

Nach zwei Tagen meldet sich Person B bei Person A, dass der
Motor dierekt nach dem Kauf nicht mehr angesprunen sei.
Person A weiss leider nicht woran es liegen könnte und schickt
Person B in die Werkstatt. Die Werkstatt stellt fest, dass der
Motor schon zum Kaufzeitpunkt defekt gewesen sein müsse und
man dies nach ein paar Fahrmetern gemerkt hätte.

Nette Werkstatt.
Der Mangel habe zum Kaufzeitpunkt bestanden UND er müsse bei der Probefahrt bestanden haben?
Dann sehe ich keinen Grund zur Sorge für den A.

Darauf hin erhält Person A einen Brief vom Anwalt, dass der
Mangel verschwiegen wurde und bewusst an Person B verkauft
wurde.

Der Anwalt begründet dies sicher auch, oder?
Behaupten und fordern kann man viel…

Person A wusste nicht über den Mangel bescheit, weil der Motor
zuvor ohne Probleme lief und Person B diesen auch Probe fuhr
und keine Mängel zu erkennen waren. Anzumerken ist, dass der
Roller längere Zeit in der Garage stand und auch in der
Anzeige vermerkt wurde.

Wir halten mal fest:
A wusste nichts vom Mangel, hat ausdrücklich darauf verwiesen, dass das Fahrzeug ewig nicht von ihm bewegt wurde und zudem wohl rechtsgültig die Haftung für Sachmängel ausgeschlossen.

B hat eine Probefahrt gemacht, die Werkstatt sagt, dass dem B da der Mangel hätte auffallen müssen, ist ihm aber angeblich nicht.

Und jetzt sagt der liebe Anwalt, dass A defintiv den Mangel kennen musste (woher?) und B den Mangel definitiv nicht kannte (Widerspruch zur Aussage der Werkstatt).

Meiner Meinung nach dürfte der Versuch des B da ins Leere laufen.

lt. Anwalt soll die Person A den Mangel bewusst verschwiegen haben und dies ist der Grund, warum ein Ausschluss der Sachmängel ausgeschlossen ist.

Danke für die Antworten,

Gruß

Guten Tag,

wenn Person A bereit wäre, die geforderte Summe zu zahlen, um weitere gerichtliche Maßnahmen aus dem Weg zu gehen. Wäre es eine Art Schuldzugeständnis, obwohl Person A nichts über den Mangel wusste?

Lt. dem Brief vom Anwalt, wäre damit die Sache für Person B erledigt.

danke für die Antworten

Gruß