Ein Rollerfahrer (50 Jahre FS Kl.1 bzw. A) fährt in eine Tiefgarage eines Einkaufszentrums. Beim Abbiegen in die Parkstraße mit fast Schrittgeschwindigkeit rutschen auf dem Kunststoffbelag beide Räder zur Seite weg und der Fahrer stürzt auf die Seite. Das Fahrzeug weist mehrere z.T. erhebliche Abschürfungen u.a. Defekte durch den Sturz auf. Der Fahrer erleidet schmerzhafte Prellungen am Knie und an der Brust.
Ursache ist, dass nach tagelangem Regen in der Garage, ca. 20 m nach der Einfahrt, auf dem Boden ein Schmierfilm war, der wie Glatteis wirkte. Die Verwaltung hätte dieses Problem bei ordnungsmäßiger Wartung erkennen können und beseitigen müssen.
Ist der Fahrer selbst verantwortlich (Dachlawinen-Urteil) oder der Betreiber der Tiefgarage wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht.
Wer hat Erfahrung?
Gruß, Rainer H. Grassl.
Ursache ist, dass nach tagelangem Regen in der Garage, ca. 20
m nach der Einfahrt, auf dem Boden ein Schmierfilm war, der
wie Glatteis wirkte. Die Verwaltung hätte dieses Problem bei
ordnungsmäßiger Wartung erkennen können und beseitigen müssen.
Läßt sich das beweisen?
Ist der Fahrer selbst verantwortlich(…)?
In einer Tiefgarage dürfte die StVO gelten. Wer stürzt, verstößt eigentlich immer gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 derselbigen.
Gruß
KH
Hallo,
Ursache ist, dass nach tagelangem Regen in der Garage, ca. 20
m nach der Einfahrt, auf dem Boden ein Schmierfilm war, der
wie Glatteis wirkte. Die Verwaltung hätte dieses Problem bei
ordnungsmäßiger Wartung erkennen können und beseitigen müssen.
hätte sie das müssen? Muss ein Betreiber einer Tiefgarage dafür sorgen, dass eine Bodenhaftung wie auf einer Formel 1 Strecke herrscht? Muss sonst das Safety-Car rauskommen? Muss nicht ein Rollerfahrer bei einer solchen Situation mit so etwas rechnen? Erwartet er auch auf öffentlichen Strassen, dass er stets und bei bzw. nach jedem Sauwetter vollen Grip hat?
„Wenn der Deutsche hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern schaut, wer schadenersatzpflichtig ist.“
Kurt Tucholsky (1890-1935)
Gruß
S.J.