Rollerunfall

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe mal, dass ich mit meinem Fall ridchtig bin. Also folgender Sachverhalt: Mein Sohn (16Jahre) hat mit dem Motorroller eines Freundes (16Jahre) eine Runde gedreht. Wie es nun mal so ist dann mit dem Roller gestürzt. Nun wollen die Eltern den Schaden von meinem Sohn ersetzt haben. Der Roller würde neu so ca. 2300€ kosten und nun kommen Sie mit einem Kostenvoranschlag von knapp 1700€ also fast als wenn es ein Totalschade wäre.
Nun zu meinen Fragen:
Trägt mein Sohn die alleinige Schuld oder ist nicht sein Freund zumindest zu einem kleinen Teil Mitschuld da er den Roller mal so einfach abgibt?
Tritt irgendeine Versicherung dafür ein? (Roller normal kaskoversichert nicht Vollkasko)
Können die Eltern den Roller in der Werkstatt einfach so reparieren lassen oder kann ich die Werkstatt wählen? Mir erscheint der Kostenvoranschlag ziemlich hoch denn ok die Lenkung ist verbogen und der Auspuff hat was abbekommen und einige Kunststoffteile sind zerkratzt aber bei der Höhe könnte man ja annehmen, dass alles kaputt ist.
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand sagen könnte wie sich das Ganze ungefähr verhält und mir weiterhelfen kann. Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort.
mfG
Stefan Schmitt

hallo, es tut mir leid, in diesen fragen kenne ich mich nicht aus.

Hier wären verschiedene Fragen zu klären.Durfte Ihr Sohn den Roller fahren.(Fahrerlaubnis)Hätte er diese nicht, hätte der Besitzer des Rollers den Roller nicht verleihen dürfen, so trifft diesen dann auch eine Mitschuld.
Sie können natürlich eine Werkstatt wählen, die Ihnen ein Angebot unterbreitet hat, das billiger ist.
Der Schaden erscheint mir enorm hoch zu sein, als ehemaliger Mottorradfahrer würde ein derartiger Schaden nur bei einem kapitalen Unfall entstehen.
Die Eltern könnten ihre Rechte nur mit Hilfe des Zivirechts durchsetzen.

Hallo, leider kann ich dir keine genauen Auskünfte geben. Hat dein Sohn denn einen Führerschein für das Fahrzeug? Wenn nein, hat sich der Freund deines Sohnes sogar strafbar gemacht, denn er darf ihn nicht einfach so mit dem Ding fahren lassen. (Wäre das selbe, als ob du deinen Sohn mit deinem Auto fahren lässt und dieser denn einen Unfall baut.) Falls dein Sohn einen Rollerschein hat und der Sturz durch etwas Ungewöhnliches ausgelößt wurde (z.B. Baumstamm auf der Straße), dann zahlt in der Regel die Versicherung.

Zum Roller: Falls der Roller tatsächlich nur die von dir Beschriebenen Fehler hat, sollte es eigentlich nicht teurer werden als 1000€ (Kommt natürlich auf den Hersteller und das Modell an)
Wie gesagt, ist alles nur aus meinem Wissen erstanden, sind keine professionellen Auskünfte.
Gruß

Guten Tag Herr Schmitt,

Sind sie aus Österreich/Deutschland?
Ich kenne mich mit den Schweizer Gesetzen Gut aus aber in Deutschland muss ich passen.

Mein Vorschlag (Immer nach Schweizer Recht, ich würde es mit einer Rechtsschutzversicherung klären wenn sie eine solche haben)

->Fall Rechtsschutzversicherung melden
–> Von Rechtsschutzversicherung Gutachten anfordern (Unebedingt fragen ob es gedeckt ist!! Den dies kann sehr schnell einmal de)
—>Restwert/Zeitwert über Eurotax / etc herausfinden

Sollten sie weitere Fragen haben, rufen sie mich doch an
Tel +41 78 625 87 46

Mit freundlichen Grüssen
Sandro Graf

Hallo,

mein Sohn hat einen Führerschein und auch selbst einen Roller. Hat halt „nur“ mal ne Runde auf dem Roller des Freundes gedreht!
Danke aber trotzdem schonmal für die Antwort!

Da eine Vollkasko nicht besteht, gibt es keinerlei Möglichkeit dies über eine Versicherung abzuwickeln.
DAs Thema mit der Mitschuld, trifft hier nicht zu, da ich, wenn ich eine Sache ausleihe, bzw. überlassen bekomme, diese Sache in einem ordnungsgemäßen Zustand wieder zurück zu geben habe. Von daher ist die Forderung nach Reparatur berechtigt. Ob die Forderung zu hoch ist, kann ich nicht beantworten. Ich würde jedenfalls mit den Eltern des anderen Jungen reden um sich vielleicht anderweitig zu einigen, bezüglich einer anderen Werkstatt. Bei den beschädigten Teilen stellt sich die Frage, ob diese evt. schon vorher beschädigt gewesen sein könnten. Vorher beschädigte Teile, welche durch den Sturz nur noch mehr beschädigt wurden, müssen nicht, bzw. nur zum teil ersetz werden. Bei einem solch hohen Schaden ist auch die Frage des Alters des Rollers zu klären und der Wiederbeschaffungswert des Rollers zum Schadenzeitpunkt, da hier evt. ein Wiederbeschaffungswert zugrunde gelegt werden muß, welcher deutlich unter den Reparaturkosten liegen könnte, wenn der Roller schon älter ist. Wenn er fast neu ist, dann ist die höhe evt. berechtigt.
Was den vermeintlich zu hohen Kostenvoranschlag angeht: Man sollte sich nicht von „nur ein paar Kratzern“ blenden lassen. Diese Schäden können zum Teil schon recht hoch ausfallen. Ich gebe nur zu bedenken, daß die Lenkung was abbekommen hat, da kommt dann schon mal einiges zusammen und dann noch der Auspuff und einige Kunststoffteile, da muß eine Werkstatt den Roller schon fast komplett zerlegen und neu wieder aufbauen. Da hängen einige Stunden Arbeitszeit drin.
Mein abschließender Tipp: Mit den anderen Eltern reden und gerade, was die Höhe angeht, auszuloten, ob das nicht günstiger gemacht werden kann, bzw. wenn der Roller schon ein paar Jährchen alt ist, evt. auch ein paar Vorschäden aufweist, welche auf diesen Schaden nicht angerechnet werden können. Fragt auch mal euren Sohn, ob der Roller vielleicht schon ein paar Schrammen hatte.
Hoffe ich konnte ein wenig helfen, auch wenn ich euch nicht von der Ersatzpflicht herausnehmen kann.

Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.
Habe mir das Ganze eigentlich auch so gedacht und wenn man Sohn die Karre zerlegt ist er auch verantwortlich. Hätte ja sein können, dass eine Versicherung evtl. einspringt. Werde jetzt aber auf jeden Fall eine andere werkstatt noch befragen denn ich denke schon, dass das Ganze preiswerter geht.
Ansosnten fällt das dann in die Rubrik Pech gehabt und mein Sohn wird sicher nicht mehr mit fremden Rollern rumkurven denn er wird in den osterferien arbeiten um zumindest einen Teil zu tilgen. So lernt man halt auch :o)
Schöne Woche
gruß
Stefan Schmitt

Also ich würde mir geinen Gegen-Kostenvoranschlag bei der Werkstatt meines Vertrauens machen lassen. Ob der Freund eine Mitschuld trägt weiß ich nicht. Moralisch betrachtet, sollte Dein Son den Schaden übernehmen. Soweit aus meiner Sicht.
Liebe Grüße
manu

Ich bin kein Rechtsanwalt und kann hierbei leider nicht weiterhelfen. Ich arbeite als Sachverständiger für Straßenverkehrstechnik, im Sinne von Arbeitsstellen auf öffentlichen Straßen (Baustellen) sowie im Bereich von Signalanlagen.

Sehr geehrter Schmitt,

ich kann Ihnen hier leider nicht weiter helfen, da ich keine Expertin für Versicherungsfragen bin.

Viele Grüße - B. Braunisch

Hallo Stefan,
leider kann ich Dir bei Deiner Frage nicht helfen. Ich weiß auch nicht genau, warum ich diese Frage erhalten habe, denn ich bin bei wer-weiss-was.de als Fachmann für Licht- und Neonwerbung eingetragen. Mit rechtlichen Fragen kenne ich mich leider gar nicht aus.

Beste Grüße,
Oliver