Rollerunfall, vom Freund geliehen, minderjährig,

Guten Morgen,
mein Sohn (16jahre) hat einen Unfall mit einem Motorroller (nur Sachschaden). Der Roller gehört dem Freund und der ließ Ihn wie das so ist mal ne Runde drehen und mein Sohn stürzte damit. Da der Roller ziemlich neu ist wird die Sache wohl teuer. Die Eltern des Jungen, kommen meinem Sohn nun in keiner Weise entgegen denn der wollte (wenn keine verkehrsbedingten Sachen beschädigt sind wie lenkung etc.) die original Kunststoffteile selbst kaufen und anschrauben. Die Jungs kennen sich bzgl. Rollerschrauben gut aus. Die Eltern wollen es nur in einer Fachwerkstatt komplett machen lassen ohne mal darauf Rücksicht zu nehmen, dass da ja ein Minderjähriger zahlt. So, nun zu meiner Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Tritt vielleicht irgendeine Versicherung ein? Trifft den Jungen der seinen neuen Roller so einfach abgibt nicht zumindest auch eine gewisse Schuld? Muß man akzeptieren, dass die Eletern jetzt sich die Werkstatt aussuchen und den Schaden zu Lasten meines Sohnes ohne Rücksicht auf Kosten reparieren lassen?
Schon jetzt vielen Dank für eine Antwort!!!

Bitte die richtige Rubrig für Rechtsberatung suchen. Ich habe keine Ahnung von diesen Sachen. Wahrscheinlich falsches Board.

FG.

Hallo, tut mir leid, da bin ich die falsche Expertin.

Guten Tag,

Leider kenne ich mich mit Wirtschaftsrecht aus, womit Ihr Fall jedoch nichts zu tun hat, deshalb kann ich Ihnen die Frage auch nicht beantworten, sondern Ihnen lediglich ein paar Tipps geben. Für eine Rechtsberatung ist wer Weiß was sicher auch nicht geeignet. Sie sollten wirklich einen Anwalt aufsuchen, der kann Ihnen alles genau erklären. Prüfen Sie ggf. ob ein Rechtsschutz vorhanden ist und greift. Falls nicht, klären Sie einfach im Vorfeld mit dem Anwalt welche Kosten für zunächst nur eine Beratung auftreten. Dann gibt es keine Überraschungen. Meist ist nach einer umfassenden Beratung der Anwalt gar nicht mehr nötig. Aber Anwälte sind nicht nur zum Streiten zwischen zwei Parteien gut, sondern können Ihnen genau die Antworten auf Ihren Fragen geben.
Versetzten sie sich mal in die Lage der Eltern. Die wollen natürlich eine Fachwerkstatt, da es für Sie sicherer ist, dass eine fachmännische Reparatur stattfindet und sie dann auch Garantieansprüche haben. Es macht keinen Sinn die Jungs selber herumschrauben zu lassen. Ich hoffe Sie als Elternteil bestehen ebenso darauf. Das wäre sonst nicht verantwortungsvoll. Und eine Fachmännische Reparatur sieht auch das Gesetz vor. Die Eltern handeln also nur im Sinne des Geschädigten Sohnes, aber falls sich Ihr Sohn nochmals den Motorroller ausleiht auch im Sinne Ihres Sohnes. Denken Sie daran. Geld ist nichts Wert wenn die Gesudheit leidet, denken Sie daran.
Der Preis für eine Beratung beim Anwalt ist sicher nicht so hoch und Sie wissen bescheid, dazu rate ich auf jeden Fall.
Ich bin froh, dass Ihrem Sohn nichts passiert ist.
Es scheint ja bei Ihnen auch wirklich nur um die Kosten der Reparatur zu gehen und nicht um strafrechtliche Dinge, also gehe ich davon aus, dass der Unfall auf Privatgelände bzw. mit Führerschein passiert ist. Wenn dies der Fall ist trifft den anderen Jungen keine Schuld. Hätte er Ihren Sohn jedoch ohne Führerschein auf öffentlichem Gelände fahren lassen ist das was anderes. Falls so etwas vorliegt reden sie auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt und lassen sich beraten. Handeln sie dann was mit den anderen Eltrn aus, denn dass kann sonst strafrechtliche Konsequenzen für den anderen Jungen geben… und das wäre ja auch nicht in Ihrem Sinne.

mit freundlichen Grüßen
Ramona Faber