Rolliparkplätze und kurzzeitig gehbehindert

Hallo zusammen,

um es gleich vorneweg zu sagen: Leute, die ohne Behinderung auf Behindertenparkplätzen parken finde ich ja das hinterletzte. Nur, wie schaut’s aus, wenn jemand „momentan“ gehbehindert ist. Also zum Bleistift durch ein Gipsbein oder eine Nierenprellung (*kläglichgrins*) so daß man zwar prinzipiell laufen kann, aber der Weg vom hintersten Ende am Parkplatz bis zum Eingang vom Supermarkt doch recht weit wird. Gibt’s in solchen Situationen dann irgendwelche Ausnahmeregelungen? Sprich, wenn man da einen Zettel (ärztliches Attest) vorne ins Auto legt, würde das helfen? Oder wäre das nur eine Kulanzentscheidung vom zuständigen Polizisten?

Vielen Dank

Petzi

Hallo Petzi,

leider darftst du ausschließlich auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn du eine entsprechende Plakette im Auto hast.

Gute Besserung.

Gruß Ivo

Behindertenparkausweis - nicht Plakette
Es muss dieser Blaue Parkausweis mit eigener Nummer sein, nicht nur die kleine Parkette mit dem Rollstuhl, die kann sich jeder kaufen.

M.

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Es muss dieser Blaue Parkausweis mit eigener Nummer sein,
nicht nur die kleine Parkette mit dem Rollstuhl, die kann sich
jeder kaufen.

Hallo Mike,

Genau das Ding hab ich gemeint… nur fiel mir ums verrecken der Name nicht ein. Danke.

Gruß Ivo

…ich sags nur weil…
…alles was nich den echten Parkausweis hat gnadenlos umgesetzt wird, auch bei hinterlegtem Behindertenausweis im Fz oder eben dieser Plakette.

M.

Bin ich eigentlich ein Denunziant wenn ich …
nicht Berechtigte, auf gekennzeichneten Behindertenparkplatz stehende
Fahrzeuge aufschreibe? Oder sogar ein Schwein?!?

…alles was nich den echten Parkausweis hat gnadenlos
umgesetzt wird, auch bei hinterlegtem Behindertenausweis im Fz
oder eben dieser Plakette.

Das mag sein, wenn denn darauf aufmerksam gemacht wird.

Ich habe es schon so oft gesehen das Fahrzeuge die auf gekennz. Parkplätzen standen keinen Ausweis ausliegen hatten.
Auch sonstige Kennzeichen die auf eine mögliche Behinderung schließen
lassen könnten waren nicht vorhanden.
Was immer das auch sein könnte.

Wäre es dann wirklich richtig irgendjemand auf diese falsch abgestellten Fahrzeuge aufmerksam zu machen? Hhmm.!!

M.

Gruß
Robert

PS: Mich ärgern auch Fahrzeuge die auf Mutter-Kind Parkplätzen stehen
in dem nicht ein Kindersitz oder Sitzschale eingebaut ist.

…nur nich übertreiben…

nicht Berechtigte, auf gekennzeichneten Behindertenparkplatz
stehende
Fahrzeuge aufschreibe? Oder sogar ein Schwein?!?

Nö wieso denn? Hab nen Kumpel der ist Spastiker, ich kann das voll nachvollziehen.

…alles was nich den echten Parkausweis hat gnadenlos
umgesetzt wird, auch bei hinterlegtem Behindertenausweis im Fz
oder eben dieser Plakette.

Das mag sein, wenn denn darauf aufmerksam gemacht wird.

Nicht unbedingt.
Ich selbst hab, als das noch zu meinen Aufgaben gehörte, insbesondere bei Fußstreifen oft selbständig umsetzen lassen und da bin ich sicher nicht der einzige.
Ist allerdings schwer mitzubekommen, dass öfter ohne Veranlassung umgesetzt wird, da wenn die Polizei weg is, sich schnell ein neuer Falschparker findet.

Wäre es dann wirklich richtig irgendjemand auf diese falsch
abgestellten Fahrzeuge aufmerksam zu machen? Hhmm.!!

Aus Polizeilicher Sicht ist ein Umsetzen jeder Zeit auch ohne konkrete Behinderung eines bevorrechtigten Verkehrsteilnehmers möglich, allerdings ist das auch sehr Zeitaufwendig - d.h. die Streife fällt für andere Aufträge aus.
Möglich ist auch, dass die Beamten nur einen Strafzettel ausfüllen, wenn niemand behindert wird oder z.B. wenn dort ohnehin jede Menge freier Parkraum vorhanden ist, das liegt in ihrem Ermessen.

Du könntest theoretisch selber ne liste machen, mit wann, wo, kennzeichen, Fahrzeugtyp, uhrzeit und das bei der Polizei anzeigen.
Klar ist das - besonders bei Behindertenparkplätzen - irgendwo richtig, aber Du must dann auch als zeuge dafür einstehen.

Mich würde das nicht stören, gerade bei Behindertenparkplätzen, wenn Du Dich dazu berufen fühlst…

M.

PS: Mich ärgern auch Fahrzeuge die auf Mutter-Kind Parkplätzen
stehen
in dem nicht ein Kindersitz oder Sitzschale eingebaut ist.

Was ist das denn??? Ist mir aus der StVO nicht bekannt son Parkplatz.
Abgesehn davon gibs ja auch Kindersitze zum mitnehmen und Kinder die schon groß genug sind und keinen brauchen und beim Audi TT z.B. sind die serienmäßigen Rück(Not)sitze als Kindersitze zugelassen.
Also nich übertreiben, sonst zeigen sich nacher alle Leute nur noch gegenseitig an - obwohl das das Steuerloch stopfen könnte.

M.

Danke :smile:
Hallo Ivo,

ja, das hatte ich mir schon so gedacht und ich wohl auch die einzige wirklich praktikable Lösung…

Herzlichen Dank für Deine Antwort

Petzi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Egal was ich mache ich übertreibe da ich ja …
noch nichts gemacht habe.

Geiler Satz und Aufbau, nit wahr.

PS: Mich ärgern auch Fahrzeuge die auf Mutter-Kind Parkplätzen
stehen
in dem nicht ein Kindersitz oder Sitzschale eingebaut ist.

Was ist das denn??? Ist mir aus der StVO nicht bekannt son
Parkplatz.

Es sind einfach Parkplätze die sehr nahe an Ein- und Ausgang liegen.
Dazu noch extrabreit damit die Türen ganz geöffnet werden können.
Großes Zeichen auf dem Boden mit Mutter-Kind.
Bin bisjetzt eigentlich auch davon ausgegangen das dies ein Service
der Geschäfte, zBsp. Ikea oder MTZ in Sulzbach, ist.

Ich finde es einfach nur ärgerlich wenn man sieht wie sich das
jungdynamischerfolgreich Pärchen (ja ich habe Vorurteile) auf dem
MutterKindParkplatzstehend aus dem Z3 quält.

Also nich übertreiben, sonst zeigen sich nacher alle Leute nur
noch gegenseitig an - obwohl das das Steuerloch stopfen
könnte.

Hab ich nicht vor.

Gruß
Robert

Da kannst Du Dich lange ärgen, nutzt nichts…

Es sind einfach Parkplätze die sehr nahe an Ein- und Ausgang
liegen.
Dazu noch extrabreit damit die Türen ganz geöffnet werden
können.
Großes Zeichen auf dem Boden mit Mutter-Kind.
Bin bisjetzt eigentlich auch davon ausgegangen das dies ein
Service
der Geschäfte, zBsp. Ikea oder MTZ in Sulzbach, ist.

Ach sowas meinst Du…
Solange Verkehrszeichen nicht von der Straßenverkehrsbehörde angebracht sind (egal welche) sind sie ohnehin nichts weiter als eine Empfehlung oder ein Appell, sie sind rechtlich nicht bindend und „falsches“ Parken keine Ordnungswidrigkeit. Gilt auch für Vorfahrtsregelungen auf Großparkplätzen etc., obwohl diese nach einem Unfall in der Schuldfrage eine Rolle spielen können.

M.

Gilt
auch für Vorfahrtsregelungen auf Großparkplätzen etc., obwohl
diese nach einem Unfall in der Schuldfrage eine Rolle spielen
können.

Allerdings aus einem anderen Grund:
Beides ist ruhender Verkehr, und da gibt es keine eindeutigen Vorrangregelungen.
Aus einer öffentlich zugänglichen Privatstraße (zB Zufahrt Einkaufszentrum) gelten die ganz normalen Vorfahrtregeln, auch ohne Schild „hier gilt die StVO“.

LG
Stuffi

Hallo Robert,

nur keine Angst: es gibt ein Grundsatzurteil, welches belegt, daß Rolli-Parkplätze von den Ordnungsbehörden IMMER freigeputzt werden dürfen, zu jeder Tages und Nachtzeit. Bei uns in SP wird das umgesetzt. Zack da ist der Abschleppwagen da.

Nur bei unseren Bushaltestellen, dauerts oft mal 1 Stunde bis überhaupt jemand da ist. Dann stelle ich mich eben mittig auf die Straße, daß gar nichts mehr geht wenn ich die Rampe rausmachen muß.

gruß

dennis

Ja und?
Wenn Dus nun genau machen willst dann richtig:

Gilt
auch für Vorfahrtsregelungen auf Großparkplätzen etc., obwohl
diese nach einem Unfall in der Schuldfrage eine Rolle spielen
können.

Allerdings aus einem anderen Grund:
Beides ist ruhender Verkehr, und da gibt es keine eindeutigen
Vorrangregelungen.

Ruhender Verkehr sind im außeramtsdeutsch: parkende Autos - die brauchen keine Vorrang/Vorfahrtsregelungen.

Auf Großparkplätzen gelten deshalb keine Vorfahrts/Vorrangeregelungen aus der StVO, weil diese an Kreuzungen gelten. Die Parkfläche bei einem Großparkplatz besteht nicht aus Straßen im Sinne der StVO, also gibts keine Kreuzungen, also auch keine Vorfahrts/Vorrangfälle aus der StVO.

Aus einer öffentlich zugänglichen Privatstraße (zB Zufahrt
Einkaufszentrum) gelten die ganz normalen Vorfahrtregeln, auch
ohne Schild „hier gilt die StVO“.

Natürlich gilt bei Straßen grundsätzlich rechts vor links. Nicht durch die Verwaltungsbehörde aufgestellte Schilder sind aber nicht bindend, d.h. es ist nicht ordnungswidrig gegen diese zu „verstoßen“.
obwohl diese durch den Eigentümer getroffenen Regelungen nach einem Unfall in der Schuldfrage eine Rolle spielen können.

M.

Und nochwas: Ich rede hier von Deutschland, wie das in Ö ist weiß ich nicht.

hi,
ist doch typische Deutsch:
Solange etwas nicht in Gesetze oder Verordnungen gepackt ist und auch bestraft werden kann, wird es in D nicht beachtet.

Da wundern sich die Leute, dass in D alles durch Gesetz geregelt ist, und beachten da einfache Apelle nicht -selbst wenn Sie durch das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtname“ gerechtfertigt sind.

Gruß
HaWeThie

Off Topic, von wegen typisch deutsch…

hi,
ist doch typische Deutsch:
Solange etwas nicht in Gesetze oder Verordnungen gepackt ist
und auch bestraft werden kann, wird es in D nicht beachtet.

Da wundern sich die Leute, dass in D alles durch Gesetz
geregelt ist, und beachten da einfache Apelle nicht -selbst
wenn Sie durch das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtname“
gerechtfertigt sind.

Vorweg:
Ich parke grundsätzlich nicht auf irgendwelchen Sonderparkplätzen, auch nicht auf solchen, die nicht behördlich angeordnet sind.
Ich gebe nur die Rechtslage wieder, um unnütze Polizeieinsätze wegen vermeintlicher Verkehrsbehinderungen zu vermeiden oder gar vermeidbare Unfälle, weil immernoch Menschen glauben, sie hätten auf nem Parkplatz rechts vor links Vorfahrt.

Zu Deinem Text:

Ich war vor 2 Wochen in Spanien. Da beachten die Leute nicht mal das Rotlicht, obwohl das dort mit Sicherheit gesetzlich geregelt und teurer is als bei uns.
Und mit nicht beachten meine ich nicht, noch bei gelb/rot rüber sondern mitten in der Rotphase, als gäbs keine Ampel - kommt ja keiner…
Mit anderen Verkehrsregeln/Zeichen siehts nich anders aus.
Also geh ich mal davon aus, dass dort einfache Apelle, selbst

wenn Sie durch das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtname“
gerechtfertigt sind

erstrecht nicht beachtet werden.

Bei Zebrastreifen ist das dort gut zu beobachten, falls das Halten dort nicht freiwillig ist, was ich nie ergründen konnte. Nur das bei einer Polizeistreife plötzlich alles am Streifen anhielt um Leute rüberzulassen, sonst nach Neigung.

Also typisch deutsch ist solches Verhalten keines Falls.

Fraglich ist eher brauchen wir gesetzlich geregelte „Mutter-Kind“ parkplätze? (Wenn das der Betreiber des Einkaufscenters macht isses seine Sache)
Was für Sonderparkplätze kommen als nächstes? Rentnerplätze noch dichter dran und nur Vormittags? Hundeparkplätze im Schatten? Parkplätze für unter 35 - weit weg?

Alles etwas übertrieben - nach meiner Meinung.

M.

Aber

Hallo Mike,

ich wollte niemanden persönlich angreifen.

Vorweg:
Ich parke grundsätzlich nicht auf irgendwelchen
Sonderparkplätzen, auch nicht auf solchen, die nicht
behördlich angeordnet sind.

:wink:
Käme mir auch nicht in den Sinn.

Zu Deinem Text:

Ich war vor 2 Wochen in Spanien. Da beachten die Leute nicht
mal das Rotlicht, obwohl das dort mit Sicherheit gesetzlich
geregelt und teurer is als bei uns.
Und mit nicht beachten meine ich nicht, noch bei gelb/rot
rüber sondern mitten in der Rotphase, als gäbs keine Ampel -
kommt ja keiner…

Gefällt die das besser??

Also typisch deutsch ist solches Verhalten keines Falls.

In D muss es geregelt sein, damit die Leute es machen.
Dass in anderen Ländern noch nicht einmal die Regeln eingehalten werden, ist mir in dem Zusammenhang eigentlich egal.

Fraglich ist eher brauchen wir gesetzlich geregelte
„Mutter-Kind“ parkplätze? (Wenn das der Betreiber des
Einkaufscenters macht isses seine Sache)
Was für Sonderparkplätze kommen als nächstes? Rentnerplätze
noch dichter dran und nur Vormittags? Hundeparkplätze im
Schatten? Parkplätze für unter 35 - weit weg?

Bei der Regelungswut ist das echt zu befürchten. :wink:

Alles etwas übertrieben - nach meiner Meinung.

Nicht nur deiner Meinung nach.

Gruß
HaWeThie

So sieht der aus: http://fun.blazing.de/frauenparkplatz.jpg

Das ist ein Frauenparkplatz, kein Mutter-Kind-Platz.

Gruß Kubi

das sind 2 Frauenparkplätze, umgewandelt in einen
Mutter + Kind-Parkplatz; 1+1 ergibt 2.

Abgesehen davon, daß dann 1+1=1 wäre, woran erkennt man das bitte?

Kubi