Hallo zusammen,
bei x wurde vor kurzem ein Balkon angebaut. X wohnt aber im Parterre und hat Angst vor Einbrechern. Ist der Vermieter verpflichtet, nachträglich Rollläden anzubringen? X hatte nämlich so etwas von einem anderen Mieter gehört.
Hoffe, das war unpersönlich genug geschrieben. 
Hallo,
bei x wurde vor kurzem ein Balkon angebaut. X wohnt aber im
Parterre und hat Angst vor Einbrechern. Ist der Vermieter
verpflichtet, nachträglich Rollläden anzubringen?
Nein. Ist er nicht. Zudem: Wieso sollte die Gefahr eines Einbruchs bei einer Erdgeschosswohnung steigen, wenn ein Balkon angebaut wird?
Gruß
S.J.
Hallo,
Ist der Vermieter
verpflichtet, nachträglich Rollläden anzubringen?
kommt darauf an, ob zuvor Rolläden da waren. Da aber angebaut wurde (Modernisierung?), bin ich mir da nicht ganz sicher.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/j1/jalous…
Der Anspruch auf Rolläden: Selbst der Mieter einer Parterrewohnung hat keinen mietrechtlichen Anspruch darauf, dass auf Kosten des Vermieters Rolläden oder Jalousien an den Fenstern neu angebracht werden. AG Tiergarten, Urteil vom 24. Mai 1991, Az: 8 C 40/91. Waren in der Wohnung aber vor einer Moderisierung Rolläden oder Jalousien vorhanden, so muss der Vermieter funktionsfähige Rolläden oder Außenjalousien nach Fertigstellung der Arbeiten wieder dort anbringen. LG Berlin, Urteil vom 19. Juni 1997, Az: 61 S 449/96.
Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf Berlin.
TM