Rollogurte

in einer neu gemieteten Wohnung, in die der Einzug aber nohc nicht erfolgt ist, sind die Rollogurte an einigen Fenster schon verschlissen, allerdings noch funktionstüchtig. jedoch kann erwartet werden, dass die Gurte in absehbarer Zeit erneuert werden müssen. Im Mietvertrag zwischen Vermietern und Mietern ist die Kleinreparaturenklausel enthalten, unter der auch Rollogurte genannt werden. Handelt es sihc nun bei den verschlissenen Gurten um Schäden beim Einzug - das heißt der VM muss diese ersetzen oder muss der Mieter den Austausch zahlen, wenn dieser in einigen Monaten notwendig werden sollte? Im Vertrag sind sowohl die OBergrenze für eine Einzelreparatur als auch für ein Jahr genannt

ist die Übergabe der Wohnung schon erfolgt? Ansonsten im Übergabeprotokoll festhalten und einfach mit dem Vermieter sprechen, wie das Problem gelöst werden kann.

S.

noch was:

Wenn als Kleinreparaturbetrag z. B. € 50,00 vereinbart sind und die Reparatur € 51,00 kostet bedeutet dies nicht, dass der Vermieter nur 1 € zu übernehmen hat, sondern er hat dann den kompletten Betrag zu zahlen, da es sich ja dann nicht mehr um eine Kleinreparatur handelt.

S

Hi,

wenn du Glück hast, gibts die Gurte in eurem Baumarkt als Meterware, ansonsten kriegst du 6 m für ca. 5-6 EUR.
Ich habe in der Wohnung, in die ich demnächst einziehe, die Gurte auf eigene Kosten ausgetauscht, weil mir die alten zu unhygienisch waren. Die paar Euro wars mir wert.

Gruß
Nelly