Ein Lebensmittelsupermarkt wird mit auf sog. Rollpaletten gestapelter Ware beliefert. Der Lebensmittelhändler läßt diese Paletten dann leer und ungesichert vor seinem Laden auf dem Gehweg stehen damit der Lieferant sie wieder mitnehmen kann.
Betrunkene Jugendliche benutzen nachts diese Paletten und lassen sie auch gegen geparkte Fahrzeuge rollen.
Wer haftet für die Beulen an den PKWs?
Die Jugendlichen (meist wird man denen nicht habhaft), der Lebensmittelhändler oder der Eigentümer der Paletten (hier der Lieferant)?
Natürlich die Jugendlichen.
Komische Fragen gibt’s.
Levay