Rollstuhl Rampenlänge

Hallo.

Darf der Fahrer eines Behinderten Taxis eine Krankenfahrt ablehnen, wenn die Rampenlänge nicht der empfohlenen Mindestlänge entspricht? Konkret geht es um eine Podesthöhe von einem Meter, die eine Rampenlänge von 5 Meter erforderlich macht. Meine Eltern haben jedoch nur ausziehbare Einzelschienen mit einer Gesamtlänge von 3 Meter. Eine längere Rampe ist nur unter günstigsten Bedingungen realisierbar, die sich jedoch aus organisatorischen Gründen nicht beliebig wiederholen lassen.

Gruß, warsteiner

Ich verstehe das Problem nicht. Bitte hilf mir mal auf die Sprünge.

Wo befindet sich die angeblich oder tatsächlich zu kurze Rampe ?

Am Taxi oder am Haus ?

Moin,

ich kann mich Duck nur anschließen.

Formuliere mal Dein Problem deutlicher.

Ich verstehe folgendes:

Die zu überwindende Höhe ist 1m.

a) Deine Eltern habe ausziehbare Schienen, 3m, sie sind also die Hypothenuse im gedachten Steigungsdreieck, daraus ergibt sich ein Winkel von ca, 19,5°

b) die horizontale Entfernung ist 5m, also eine Kathete, hier ergibt sich ein Winkel von 11,3°

Die Steigung ist schon deutlich unterschiedlich.

Wenn der Fahrer hier ein Sicherheitsrisiko sieht, muss er m.M.n. die Fahrt sogar ablehnen. Dies ist aber nur meine Meinung, Belege habe ich nicht.

Gruß Volker

Richtig, bei elektrisch betriebene Rollstühlen sind 20% Steigung maximal empfohlen.
Die hier gegebenen 33% sind deutlich über dem, was als sicher gilt.

Längere Rampe würde wohl bedeuten, dass man in den öffentlichen (Straßen)verkehr hereinragt, so dass das nur geht, wenn kein Fahrzeug dort parkt? Hier könnte man durchaus mal mit der Stadt sprechen, meine ich.

Ich kann aber den Einwand des Fahrers verstehen.

Nabend.

Die Rampenlänge habe ich mir auf dieser Seite ausrechnen lassen.

https://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm

Wenn der Rollstuhl von einer kräftigen Person geschoben wird, darf die Steigung zwischen 12 und 20 % liegen. Ich habe den höchsten Wert angenommen, weil z.B. bei einer Steigung von 12 % die Rampe über 8 Meter lang wäre und damit in der Tat weit in die Straße hineinragen würde. Aktuell ist es so, dass bisher noch kein Taxi Fahrer die 3 Meter Schienen moniert hat. Und falls mal ein Hänfling kommt, helfe ich selbstverständlich mit schieben. Doch ein mal ging es fast in die Hosen. Die beweglichen Vorderräder führten ein Eigenleben und der Rollstuhl drohte zu kippen. Puh, das war wirklich knapp Jungs.

Es wird höchste Zeit für eine Flächenrampe. Dann kann der Fahrer Schwung nehmen und die volle Breite der Rampe nutzen. Gerne würde ich wieder eine 3 Meter Rampe bestellen, die zu dem noch klappbar ist. Gemäß dem Motto, wenn sich bisher noch kein Fahrer beschwert hat, möchte ich keine schlafenden Hunde wecken, in dem ich den Taxi Betreiber frage. Ich vermute, dass er eh ein Auge zudrückt, seine Fahrer auf unseren Fall eingeschworen hat, weil er sich kein Auftrag entgehen lassen möchte. Aber ein Freibrief ist das natürlich nicht, daher meine Frage, ob der Fahrer ablehnen darf.

4 Meter wären übrigens noch machbar, indem man ein Auto als Barriere davor parkt, doch die ist dann nicht mehr klappbar und wiegt 65 Kg. :flushed:

Gruß, warsteiner

hallo,

was verstehst du konkret unter „Podesthöhe“ ?

Ein Rollstuhlfahrertaxi nach DIN 13249 sollte eine Bodenhöhe und Ladekante von nicht mehr als 25cm sein und grundsätzlich eine eigene Laderampe haben - idealerweise an der Hecktür.

Und wenn der Fahrer selbst Hand anlegen soll/muß beim Ein- und Ausstieg, kann er das natürlich verweigern, wenn er der Meinung ist, dies nicht sicher bewältigen zu können.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo.

Der Höhenunterschied, gemessen von der Straße bis hoch zur letzten Treppenstufe. Unverhofft kommt oft. Heute Morgen hat ein Fahrer meiner Mutter wieder abgeholt. Mit dem habe ich kurz gesprochen. Der hatte einen völlig anderen Vorschlag. Neben dem Aufgang ist eine Rasenfläche. Wenn man die mit Bodenplatten belegt, könnte er sie bis zu einer lediglich 70 cm hohen Hofmauer schieben, vor der er den Wagen parkt und seine eigene Taxi-Rampe drauf legt. So werden wir es machen.

Leider lässt google mich bzgl. dieser Kunststoff-Platten noch ein wenig zappeln. Ich find` einfach nicht die richtige Bezeichnung dafür. Sicher, Bilder habe ich bereits gesehen, wie dieses z.B.

http://www.rentprs.com/m/bodenschutz.php

doch noch nichts konkretes Kaufbares. Werd` mal weiter suchen.

Gruß, warsteiner

Wenn ich nach „Portafloor Bodenschutz“ suche, komme ich u. a. auf diese Seite:

Vielleicht wirst du dort fündig?

Treffer. :sunglasses: Danke für den Link

Hallo,

dann handelt es sich also um den Zugang zum Haus.
Dafür ist ein Taxifahrer in der Tat nicht verantwortlich.
Da das auf Dauer ein unhaltbarer Zustand ist und diese Probleme immer wieder auftauchen werden, sollte mal über den Umbau des Zugangs nachgedacht werden.

Auf die Bastelarbeit, die Du da erwähnst, würde ich mich nicht einlassen. das sollte professionell gemacht werden. Für so was gibt es dann auch öffentliche Zuschüsse.

&Tschüß
Wolfgang

Nabend.

Ja stimmt, 4.000 € beträgt der Zuschuss. Das reicht noch nicht mal Ansatzweise für eine Änderung des Aufgangs. Zwischen 12 und 15.000 € wurden uns bereits prophezeit. Eine weitere dauerhaftere Lösung, statt der Bodenschutzplatten, wäre noch ein neu angelegter Steinplattenweg. Dafür dürften die 4.000 € reichen. Mal sehen, was es wird…

Gruß, warsteiner