Rollstuhlbatterien?

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin Rollstuhlfahrer und habe einen Scooter, weil es keinen Rollstuhl mit Lift gibt und nur der Schooter den Sitz so hoch stellen kann, daß ich davon aufstehen kann.

Nun hat mir die KK den überwiegenden Teil für den Scooter bezahlt, mir aber unterschreiben lassen, daß damit alles abgegolten wäre. Wobei nirgends steht für wie lange und ob das auch für die Akkus gilt. die ja Verbrauchsmaterial sind und mit dem Scooter eigentlich gesehen unabhängige Teile sind.

Muß die KK nicht verbrauchte Akkus ersetzen? Sie ersetzt die ja auch vom Zimmerrollstuhl, der allerdings ganz von der Kasse finanziert ist. Doch wenn es für mich keinen passenden Rollstuhl gibt und ich einen Scooter verwenden muß?

Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
(…)

Hallo … der Scooter scheint im Rahmen einer Einzelfallentscheidung - teilweise - übernommen worden zu sein. D.h. hier ist eine einvernehmliche Lösung gefunden worden, die festlegt, dass der Kasse durch die Anschaffung des Scooters keine weiter Kosten entstehen sollen. Dabei sollte es dann grundsätzlich auch bleiben. Das gilt dann auch für die Akkus…

Sie sollten aber mit Ihrer Kasse sprechen und um Klärung bitten… vielleicht zeigt sich die Kasse, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (die von Ihrer Erkrankung abhängen… und somit von mir nicht beurteilbar sind: Einzelfall halt) gesprächsbereit.

Gruß, Christian

Hallo Herr Klör,

so wie Sie es schreiben ist es zugegangen, wobei eben meiner Meinung alles auf den Scooter bezieht und nicht auf das sich ständig wiederholende Verbrauchsmaterial. In diesem Falle wäre ich ja sehr benachteiligt gegenüber denjenigen, die einen Rollstuhl komplett von der Kasse bekommen mit allen zukünfitigen Kosten. Dies, nur weil ich einen normalen Rolli nicht verwenden kann?

Würde z.B, ein Bestandteil des Schooters kaputt gehen, wie der Motor, dann sehe ich, hätte ich schlechte Karten, andererseits sehe ich gerade Batterien als nichtgebundenes Zusatz.

Ich werde mich einmal mit meiner KK in Verbindung setzen, hätte nur gerne zuvor irgendwelche Hinweise gehabt, die meine Meinung unterstützt hätten.

Mit freundlichen Grüßen
(…)

Hallo Helmut…

… das würde ich auch tun… gerade weil ich Akkus schon für einen festen Bestandteil des Fahrzeugs halte… ein Verbrauchsmittel wäre der Strom… aber miteinander Reden, ist in solchen Fällen immer die beste Lösung :wink:

Gruß, Christian

Hallo Herr (…),

Grundsätzlich sind Energiekosten für Rollstühle zu zahlen, Reparaturkosten für Rollstühle (defekte Akkus ersetzen) auch.

Bei der Kostenübernahme des Scooters scheint es sich aber - so wie Sie es schildern - um eine Einzelfallentscheidung gehandelt zu haben.

Da ich von hier aus nicht nachvollziehen kann warum die Entscheidung so getroffen wurde, rate ich Ihnen die Frage mit Ihrer Kasse zu klären.

MfG
Thomas Heinold

[Team] Name entfernt

Hallo Herr Heinold,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das Problem ist, daß es keine normalen Rollstühle mit Liftsitz gibt und ich so auf einen Scooter zurückgreifen mußte, dessen Sitz hoch genug verstellbar ist. Da dieser nicht im Hilfsmittelkatalog stand, bekam ich von der Kasse einen Zuschuß, der dem kleinsten normalen Rollstuhl entsprach mit der Auflage, daß mit dem Zuschuß alles für die ganze Laufzeit abgegolten ist.

Das sehe ich zwar für das Fahrzeug selber ein, aber die Akkus sind ja ein Verbrauchsmaterial, wie das Benzin beim Auto und das meine ich dürfte nicht darunter fallen. Nur hätte ich gerne irgend eine handfeste Aussage, warum ich Anspruch auf neue Akkus habe, bevor ich mich an die Kasse wende, die nich ja doch erst einmal an ihr Schreiben erinnert.

Mit freundlichen Grüßen
(…)

Hallo Herr (…),

wie schon geschrieben:

Rollstuhlreparaturen gehören zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse.

Alles andere müssen Sie direkt mit Ihrer Kasse klären.

MfG
Thomas Heinold

[Team] Name entfernt

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen, denn ich bin Experte im Versicherungs- und Beitragsrecht der gesetzlichen Kassen. Deine Frage wäre bei einem Experten Leistungsrecht der gesetzlichen Kassen besser aufgehoben.

Grüßle

Hallo,
trotzdem vielen Dank, daß Sie sich gemeldet haben und der Tip für Leistungsrechtist nicht schlecht.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Mit freudlichen Grüßen
(…)

Schätze mal, am anderen Ende ist das Schwabenland:wink: Wenn ja, da hab ich mal meinHerz verloren:smile:)

Sehr geehrter Herr (…),
Ihre rage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich leider nicht helfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch

[Team] Name entfernt

Sehr geehrter Herr Pratsch

hiermit bedanke ich mich für Ihre Antwort

Mit freundlichem Gruß
(…)

Sehr geehrter Herr (…),
Ihre rage liegt außerhalb meines Wissensgebiets, weshalb ich
leider nicht helfen kann.
Freundliche Grüße, Elmar Pratsch