Rollstuhlfahrer, Ausbildung unterbrochen, Auszug

Hallo liebe Gemeinde!

Erstmal etwas zu meiner Person:

Ich sitze seit 2004 wegen einer unbekannten Virusinfektion im Rollstuhl.(GdB:100%)
Zur Zeit bin ich im 3. Ausbildungsjahr zum Informatikkaufmann an einer überbetrieblichen Einrichtung.
Das erstmal zu mir!

Jetzt meine Frage(n):

Eine gute Freundin und ich möchten in eine WG ziehen. Geld technisch sieht es nicht schlecht aus, aber die Wohnung ist trotzdem ganz schön teuer für uns zwei.
Es ist eine Rollstuhlgerechte Wohnung nach DIN-form 18…irgendwas. Ich habe gelesen, dass man als Rollstuhlfahrer sowieso Anspruch auf mehr m² hat, stimmt das?
Mein zweites, größeres Problem ist, dass ich am 1.03 wahrscheinlich meine Ausbildung wegen medizinischen Gründen unterbrechen muss bis Sommer diesen Jahres. Also gute fünf Monate.
Hinzu kommt, dass ich noch bei meiner Mutter wohne, in einer „nicht-behindertengerechten-Wohnung“! Im Klartext: Ich kann die Wohnung nicht allein verlassen, dementsprechend auch nicht betreten. Hinzu kommt, dass meine Mutter im Schichtdienst arbeitet und mein Bruder bald auf’s Gymnasium wechselt und ebenfalls einen längeren Fahrweg hat.

Kann ich also, trotz der Ausbildungsunterbrechung, noch ausziehen?

Beste Grüße,

Traumwandler

Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.Leider fehlt mir das Fachwissen.
All the Best.

Trotzdem Danke :smile:

Sorry, hier kann ich nicht recht weiterhelfen.Leider fehlt mir
das Fachwissen.
All the Best.

Hallo Traumwandler,

tut mir leid aber ich kenne mich mit diesen Dingen so gar nicht aus, bin selber nur 50% behindert.
Hoffentlich kann Dir jemand anderer weiterhelfen.

liebe Grüße,
gabi_k

Wohnung und Ausbildung sind zwei unabhängige Themen, d.h. Du kannst umziehen soviel Du lustig bist.

Der Mehrbedarf bei der Grundfläche spielt bei Hartz 4 eine Rolle. ansonsten ist der Geldbetel das Maß aller Dinge - fast wie im richtigen Leben.

Gruss,
Andreas

Für Schwerbehinderte, die ins Berufsleben kommen sollen, kann der Landschaftsverband bzw. die örtliche Fürsorgestelle Hilfen leisten. Sie tun dies auch , da sie für nicht belegte Schwerbehindertearbeitsplätze von den Arbeitgebern eine Ausgleichsabgabe erhalten.
Ansonsten gibt das Sozialamt eine vom „normalen“ Einkommen und Vermögen unabhängige sog. Eingliederungshilfe. Sie geben gerne Auskunft!

Hallo Truamwandler,

also ehrlich gesagt, habe ich keine Ahnung.
Ich kann nur mein persönliches Empfinden schildern, aber keine parade Lösung geben:

Wie sieht es denn mit der Ausbildung aus. Wäre sie im Sommer dann beendet, also fällt die Ausfallzeit in die Prüfungen? Wie geht es nach der Unterbrechung weiter? Der Betrieb macht das mit? Wenn ja, find ich das echt super und tolerant.
Wenn die Ausbildung aus medizinischen Gründen unterbrochen werden muss, spekuliere ich mal auf einen längeren Klinik-/Reha-/Kuraufenthalt. Macht es dann Sinn sich eine Wohnung zu nehmen, wenn man eh nicht da ist? Wie sieht es denn mit Gehalt in der Unterbrechung aus. Wäre die Wohnung dann nochzu halten?
Es ist sicher schwierig eine behindertengerechte Wohnung zu finden, wäre sie denn nach der Unterbrechung denn noch frei?

Ich würde, wenn es finanziell machbar ist und ich mir damit nicht das letzte Hemd ausziehen muss in die neue Wohnung ziehen. Es ist doch wesentlich einfacher selbstständig zu sein, statt immer auf jemanden angewiesen zu sein. Andererseits, weiß ich ja nicht, wie alt Sie sind, aber zu Hause wird man doch viel eher gesund, wenn auch die Familie da ist.
Da es nur eine Freundin und nicht die Partnerin ist, würde ich es mir überlegen. Denn auch in einer neuen Wohnung muss man sich erst einleben.

So viel zu meiner Meinung. Ich hoffe ich konnte mit den gestellten Fragen nochmal einige Gedanken anregen.

Viel Glück bei der Entscheidung, gute Besserung (davon gehe ich jetzt einfach mal aus) und alles Gute ür die Zukunft.

ayesche

Keine Ahnung!

Hallo liebe Gemeinde!

Hallo, meineAntworten kommen zwischen den Zeilen.

Erstmal etwas zu meiner Person:

Ich sitze seit 2004 wegen einer unbekannten Virusinfektion im
Rollstuhl.(GdB:100%)
Zur Zeit bin ich im 3. Ausbildungsjahr zum Informatikkaufmann
an einer überbetrieblichen Einrichtung.
Das erstmal zu mir!

Jetzt meine Frage(n):

Eine gute Freundin und ich möchten in eine WG ziehen. Geld
technisch sieht es nicht schlecht aus, aber die Wohnung ist
trotzdem ganz schön teuer für uns zwei.
Es ist eine Rollstuhlgerechte Wohnung nach DIN-form
18…irgendwas. Ich habe gelesen, dass man als Rollstuhlfahrer
sowieso Anspruch auf mehr m² hat, stimmt das?

Ja, das ist richtig.

Mein zweites, größeres Problem ist, dass ich am 1.03
wahrscheinlich meine Ausbildung wegen medizinischen Gründen
unterbrechen muss bis Sommer diesen Jahres. Also gute fünf
Monate.
Hinzu kommt, dass ich noch bei meiner Mutter wohne, in einer
„nicht-behindertengerechten-Wohnung“! Im Klartext: Ich kann
die Wohnung nicht allein verlassen, dementsprechend auch nicht
betreten. Hinzu kommt, dass meine Mutter im Schichtdienst
arbeitet und mein Bruder bald auf’s Gymnasium wechselt und
ebenfalls einen längeren Fahrweg hat.

Kann ich also, trotz der Ausbildungsunterbrechung, noch
ausziehen?

Sollte möglich sein.

  1. Ziehen Sie in eine behindertengerechte Wohnung was ja aus sozialer Hinsicht menschenwürdiger ist
  2. Unterbrechen Sie ja gezwungenermaßen

So sehe ich das. Aber am Besten ist es, Sie wenden sich nochmal eine örtliche Beratung für Behinderte.

Kann aber beimgooglen helfen.

Auch habe ich da noch einen Gedenkengang, den ich aber hier nicht schreiben will.

Binunter
[email protected]
persönlich anzumailen.

Beste Grüße,

Traumwandler

MfG
Wolfgang Lindemeyer

Hallo,

die Ausbildungsunterbrechung auf Grund der Krankengeschichte hat nichts zu sagen.
Wie allerdings der Anspruch auf Zuzahlungen für die Wohnung aussieht, kann ich nicht sagen. Da habe ich keine Ahnung. Sie sollten sich mal mit der Caritas Ihrer Stadt in Verbindung setzen. Die können Sie da ganz genau beraten. Sollte das mit dem Auszug gar nicht gehen, so stellen die doch - meißt unentgeltlich - Personen zur Verfügung, die Ihnen zumindest das Verlassen und Betreten der elterlichen Wohnung ermöglichen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und gute Besserung

Tut mir Leid; das ist nicht mein Gebiet.

Hallo Traumwandler,

da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen. Ich denke aber, dass ein Umzug durchaus möglich ist, da die Ausbildung ja nicht abgebrochen sondern nur unterbrochen wird.

Wende Dich doch mal an eine Beratungsstelle, die können Dir sicherlich mehr dazu sagen.

Grüße
Jeanine

Schmaler grad und viel Rechnerei um das sagen zu können. Wer nicht wagt der nicht gewinnt. würde das mit der Agentur für arbeit durchsprechen die auch für finanzielle Unterstützung zuständig ist

hallo, leider kann ich deine frage nicht wirklich beantworten…benötigst du jetzt zuschüsse oder worin liegt dein problem?es ist doch so, dass du im folgefall zu hause derart eingeschränkt wärst, dass du auf einen pflegedienst o.ähnl. angewiesen wärst…riefe das nicht die krankenkasse auf den plan? und wägt man die anfallenden kosten von betreuungsdienst/wohngeldzuschuss gegeneinander ab, so müssten doch die entsprechenden behördlichen stellen sehen, dass eine unterbringung in einer behindertengerechten wohnung für alle beteiligten von vorteil wäre…?ich wünsche dir viel erfolg bei deinem weg in die selbstständigkeit.lieben gruß, flavia