Hallo liebe Gemeinde!
Erstmal etwas zu meiner Person:
Ich sitze seit 2004 wegen einer unbekannten Virusinfektion im Rollstuhl.(GdB:100%)
Zur Zeit bin ich im 3. Ausbildungsjahr zum Informatikkaufmann an einer überbetrieblichen Einrichtung.
Das erstmal zu mir!
Jetzt meine Frage(n):
Eine gute Freundin und ich möchten in eine WG ziehen. Geld technisch sieht es nicht schlecht aus, aber die Wohnung ist trotzdem ganz schön teuer für uns zwei.
Es ist eine Rollstuhlgerechte Wohnung nach DIN-form 18…irgendwas. Ich habe gelesen, dass man als Rollstuhlfahrer sowieso Anspruch auf mehr m² hat, stimmt das?
Mein zweites, größeres Problem ist, dass ich am 1.03 wahrscheinlich meine Ausbildung wegen medizinischen Gründen unterbrechen muss bis Sommer diesen Jahres. Also gute fünf Monate.
Hinzu kommt, dass ich noch bei meiner Mutter wohne, in einer „nicht-behindertengerechten-Wohnung“! Im Klartext: Ich kann die Wohnung nicht allein verlassen, dementsprechend auch nicht betreten. Hinzu kommt, dass meine Mutter im Schichtdienst arbeitet und mein Bruder bald auf’s Gymnasium wechselt und ebenfalls einen längeren Fahrweg hat.
Kann ich also, trotz der Ausbildungsunterbrechung, noch ausziehen?
Beste Grüße,
Traumwandler