Darf ich in meinem Blog eine Textsammlung anlegen, die kurze, etwa einseitige Auszüge als Romanen mit Quellenangaben beinhaltet, oder ist das urheberrechtlich verboten?
Hallo!
Imho begiebst Du dich da auf dünnes Eis.
Der sichere Weg ist, eine kurze mail an den Rechteinhaber (Verlag), mit Bitte um Genehmigung.
Natürlich sollte dann auch unter dem Auszug vermerkt sein „Mit freundlicher Genehmigung…“ UND die Genehmigungsmails ausdrucken oder archivieren!!! (für den Fall der Fälle)
Wenn dein Auszug eine positive Wertung des Romans reflektiert, wird der Verlag, da kostenlose Werbung, kaum etwas dagegen haben 
lg
Darf ich in meinem Blog eine Textsammlung anlegen, die kurze,
etwa einseitige Auszüge als Romanen mit Quellenangaben
beinhaltet, oder ist das urheberrechtlich verboten?
Zitation ist grundsätzlich dann erlaubt wenn die benutzten Passagen und Auszüge ausreichend gekennzeichnet sind (Autor,Titel, Verlag, Erscheinungsjahr, Seite, Zeile ). Nur das Ausgeben fremdem Gedankenguts als das Eigene ist strafbar.
Hallo,
sieh dir das Urheberrecht einfach mal an.
LG
DasMäuschen
Hallo. Um auf Nummer Sicher zu gehen würde ich meinen: Verboten.
Aber es kommt auf den Einzelfall an.
Um welch einen BLOG handelt es sich?
In Facebook, wenn der Text als Beurteilung oder Mitteilung nur an Freunden gesendet wird und nicht öffentlich ist dann wäre so etwas möglich.
Aber, wenn Du den Text auf Deiner öffentlichen Homepage legst ist das gegen das Urheberrecht, es sei denn der Autor gibt dir dazu seine Zustimmung. Auch bei der Verlinkung zu fremden Homepage-seiten - Vorsicht. Bitte einmal bei Recht24.de nachschlagen. In Zukunft soll sich diese Freiheit auch ändern. - Armes Deutschland, alles wird verboten. Ich hoffe du hast auf Deiner Homepage-seite ein Impressum gelegt. Auch hierzu einmal bei Recht24 nachschlagen. Es gibt dort kostenlose Muster für alle Anwender.
Wie immer sind meine Angaben ohne Gewähr. Der Seitenlink ist ein Vorschlag ohne kommerzielle Hintergedanken und zur Nutzung auf eigene Gefahr. LG.
Darf ich in meinem Blog eine Textsammlung anlegen, die kurze,
etwa einseitige Auszüge als Romanen mit Quellenangaben
beinhaltet, oder ist das urheberrechtlich verboten?