Hallo Peter!
Na danke erstmal für die prompte Antwort. Da hatten sich also
meine grauen Zellen doch nicht ganz geirrt.
Heute wurde ich doch etwas gefragt das wie die Faust aufs Auge
zu diesem Thema passt! Zufälle gibts!
Naja, ich hatte eine befreundete Heilpraktikerin heute das
gleiche gefragt wie euch, also kamen wir aufs Thema zu
sprechen. Sie hatte keine Ahnung, aber selbst eine Frage.
Da ich mal wieder zugeben musste keine Ahnung zu haben, aber
anbot mich bei euch erkundigen zu wollen, hier die besagte
Frage.
Dürfen Heilpraktiker eigentlich auch Röntgenbilder anfordern
und sie dann nach Nutzung bei sich archivieren?
Sie ist frisch gebackene Heilpraktikerin und würde gerne
zwecks Behandlung, eine Röntgenaufnahme eines Patienten die
Ende letzten Jahres gemacht wurde anfordern. Mir fiel erst
später ein, daß ich sie hätte fragen können ob sie so ein
Röntgenbild eigentlich auch fachfraulich deuten kann, da ich
nicht weiß inwiefern sowas Teil der Prüfung von Heilpraktikern
ist. Aber das wird sie wohl können wenn sie es anfordern will.
Ich hake da wohl nochmal nach.
Wenn die Röntgenaufnahme nicht im Archiv des Heilpraktikers
verbleiben darf, wie lange hat man Zeit sie wieder dem Arzt
zuzuschicken?
Gruß,
lutz
Hallo Lutz,
das was Irene zur Handhabung der Archivierung von Röntgenbildern in Österreich erzählt, wird seit Jahren auch in D. immer mehr in Arztpraxen praktiziert.
Kliniken haben häufig einen Keller, in dem sich das Archiv befindet. Und nach 10 (bzw. 30) Jahren werden die Aufnahmen, wenn jemand für Ordnung sorgt, rigoros aussortiert, es sei denn in der Tüte eines Patienten gibt es auch jüngere Aufnahmen, dann hebt man sie sinnvollerweise komplett auf.
Rechtlich gesehen: Das Ganze wird kontrovers diskutiert. Viele stempeln ihre Röntgentüten mit dem Satz ab, dass die Aufnahme Eigentümer des Instituts/Klinik/Amts sind.
Trotzdem hat der Patient offiziell das Recht auf Einsichtnahme und auf andersärztliche Verwendung der Aufnahme, um sich weitere Strahlung zu ersparen oder als zeitliche Vergleichsaufnahme zu einer jüngeren Aufnahme (Verlaufsdiagnostik).
Das trifft aber nicht auf den vom Arzt mit Hilfe der Aufnahme geschriebenen Röntgenbefund zu, d. h., dass sich der neue Arzt selbst sein Urteil zur Aufnahme bilden können muss.
Das „Lesen“ von Röntgenbildern will lange geübt sein, und fehlende Praxis erschwert stets die richtige Deutung.
Hat die Heilpraktikerin dies in einem bestimmten Bereich mit langer Übung von Profis erlernt, wird sie es können, sonst eher nicht.
Rechtliches:
http://www.br-online.de/daserste/ratgeber/archiv_200…
Praktische Handhabung ist in D unterschiedlich:
Werden grundsätzlich die Aufnahmen dem Patienten mitgegeben, liegt der schwarze Peter immer beim Patienten: Wann sind Sie zuletzt geröntgt worden und bringen Sie die alten Aufnahmen mit… Viele wissen oft nicht, wo sie die Aufnahmen haben.
Werden die Aufnahmen aber im Hause/Institut/Klinik/Amt grundsätzlich archiviert, so muss das Haus zu seiner eigenen Sicherheit ein Buch über das Ausleihen führen, sonst liegt der schwarze Peter nämlich beim Haus.
Wir haben dann eingetragen, wann und an wen (Patient persönlich, oder an Bundeswehr mit Ort, usw.) die Aufnahmen (z. B. Thorax ap und l) rausgegangen sind, und ob und wann sie wieder gekommen sind. Auf Wunsch des Patienten (Umzug, etc.) durfte er die gern ganz behalten, damit er sie einfacher seinen Ärzten zukommen lassen konnte. Dass haben wir uns dann nur notiert, denn es gab Fälle, in denen der Patient seine Aufnahmen für eine Klinik abholte und später glaubte die wären noch bei uns. Dann ist es gut, wenn man Auskunft geben kann - und es ist immer schlecht, wenn es heißt: die Aufnahmen sind weg 
Die alten, aussortierten Aufnahmen gibt man zusammen mit der verbrauchten Entwicklerflüssigkeit (darf nicht in die Kanalisation) regelmäßig einem Abholer/Händler mit, der aus Flüssigkeit und Filmmaterial das Silber (aus AgBr) rückgewinnt und dem Kunden für die Geschäftsverwaltung oder die Kaffeekasse, je nach interner Absprache, ein paar Cent dafür zahlt.
Gruß, Renate