Röntgenaufnahmen

Hallo!

Kürzlich mußte ich mal zum Orthopäden - Winterurlaub läßt grüßen.
Ja, ich habe die zehn EURO bezahlt :wink:.
Da fiel mir eine Frage ein die wahrscheinlich sonst keinem einfällt, da es recht unwichtig erscheint, aber ich bin ja neugierig.
Was passiert eigentlich mit alten Röntgenaufnahmen? Ich hatte die Sprechstundenhilfe nicht gefragt, da ihr Blick schon tödlich ist. *schauder* Wenn ich ihr ins Gesicht schaue habe ich das Gefühl als würde immer etwas in mir absterben. 8)
Ich kann mich aber dunkel erinnern, daß mal jemand meinte, daß alte Röntgenaufnahmen mindestens zehn Jahre vom Arzt aufgehoben werden müssen.
Was passiert danach mit denen? Über Jahrzehnte müßten sich ja Berge ansammeln.

Gruß,
lutz

Hi Lutz!

Das stimmt! Röntgenbilder müssen nach der Röntgenverordnung mindestens 10 Jahre, im Zusammenhang mit Strahlentherapie (Bestrahlungen) sogar 30 Jahre aufgehoben werden.

Dazu kommt noch, daß zivilrechtliche Ansprüche der Patienten nach 30 Jahren erst verjähren, so daß man die Bilder theoretisch, um ganz sicher zu gehen, sogar so lange aufbewahren müßte.

=> man braucht 'nen großen Keller (elektronische Archivierung ist aber auch gestattet und groß im Kommen)

Gruß Peter

Hallo Peter!

Na danke erstmal für die prompte Antwort. Da hatten sich also meine grauen Zellen doch nicht ganz geirrt.
Heute wurde ich doch etwas gefragt das wie die Faust aufs Auge zu diesem Thema passt! Zufälle gibts!
Naja, ich hatte eine befreundete Heilpraktikerin heute das gleiche gefragt wie euch, also kamen wir aufs Thema zu sprechen. Sie hatte keine Ahnung, aber selbst eine Frage.
Da ich mal wieder zugeben musste keine Ahnung zu haben, aber anbot mich bei euch erkundigen zu wollen, hier die besagte Frage.
Dürfen Heilpraktiker eigentlich auch Röntgenbilder anfordern und sie dann nach Nutzung bei sich archivieren?
Sie ist frisch gebackene Heilpraktikerin und würde gerne zwecks Behandlung, eine Röntgenaufnahme eines Patienten die Ende letzten Jahres gemacht wurde anfordern. Mir fiel erst später ein, daß ich sie hätte fragen können ob sie so ein Röntgenbild eigentlich auch fachfraulich deuten kann, da ich nicht weiß inwiefern sowas Teil der Prüfung von Heilpraktikern ist. Aber das wird sie wohl können wenn sie es anfordern will. Ich hake da wohl nochmal nach.
Wenn die Röntgenaufnahme nicht im Archiv des Heilpraktikers verbleiben darf, wie lange hat man Zeit sie wieder dem Arzt zuzuschicken?

Gruß,
lutz

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Hallo,
vielleicht ist es für Euch interessant zu erfahren, dass in Österreich die Röntgenbilder dem Patienten mitgegeben werden und dieser sie aufhebt (oder auch nicht).
Es wird empfohlen, sie aufzuheben und zu Kontrolluntersuchungen mitzubringen.
Dadurch ist es auch möglich, die eigenen Röntgenbilder jedermann (anderen Ärzten usw.) zu zeigen bzw. zur Verfügung zu stellen.

Auch im Hinblick auf einen Arztwechsel ist dies eine feine Sache. Ich muss ja nicht immer zum gleichen Röntgenologen gehen und möchte dann auch keine Rechenschaft darüber abgeben müssen.

Es wäre interessant, warum das „bei Euch“ nicht so ist. Wie gesagt…„es müssten sich bei den Ärzten ja Berge ansammeln“…
Gibt es eine Erklärung oder eine rechtliche Grundlage dafür? Wer weiß das?

Grüße
Irene

P.S.: Die meisten mir bekannten Ärzte geben generell Befunde (Labor etc.) den Patienten zum Aufbewahren mit nach Hause. Einfach aus Platzgründen.

Hallo Peter!

Na danke erstmal für die prompte Antwort. Da hatten sich also
meine grauen Zellen doch nicht ganz geirrt.
Heute wurde ich doch etwas gefragt das wie die Faust aufs Auge
zu diesem Thema passt! Zufälle gibts!
Naja, ich hatte eine befreundete Heilpraktikerin heute das
gleiche gefragt wie euch, also kamen wir aufs Thema zu
sprechen. Sie hatte keine Ahnung, aber selbst eine Frage.
Da ich mal wieder zugeben musste keine Ahnung zu haben, aber
anbot mich bei euch erkundigen zu wollen, hier die besagte
Frage.
Dürfen Heilpraktiker eigentlich auch Röntgenbilder anfordern
und sie dann nach Nutzung bei sich archivieren?
Sie ist frisch gebackene Heilpraktikerin und würde gerne
zwecks Behandlung, eine Röntgenaufnahme eines Patienten die
Ende letzten Jahres gemacht wurde anfordern. Mir fiel erst
später ein, daß ich sie hätte fragen können ob sie so ein
Röntgenbild eigentlich auch fachfraulich deuten kann, da ich
nicht weiß inwiefern sowas Teil der Prüfung von Heilpraktikern
ist. Aber das wird sie wohl können wenn sie es anfordern will.
Ich hake da wohl nochmal nach.
Wenn die Röntgenaufnahme nicht im Archiv des Heilpraktikers
verbleiben darf, wie lange hat man Zeit sie wieder dem Arzt
zuzuschicken?

Gruß,
lutz

Hallo Lutz,

das was Irene zur Handhabung der Archivierung von Röntgenbildern in Österreich erzählt, wird seit Jahren auch in D. immer mehr in Arztpraxen praktiziert.
Kliniken haben häufig einen Keller, in dem sich das Archiv befindet. Und nach 10 (bzw. 30) Jahren werden die Aufnahmen, wenn jemand für Ordnung sorgt, rigoros aussortiert, es sei denn in der Tüte eines Patienten gibt es auch jüngere Aufnahmen, dann hebt man sie sinnvollerweise komplett auf.

Rechtlich gesehen: Das Ganze wird kontrovers diskutiert. Viele stempeln ihre Röntgentüten mit dem Satz ab, dass die Aufnahme Eigentümer des Instituts/Klinik/Amts sind.
Trotzdem hat der Patient offiziell das Recht auf Einsichtnahme und auf andersärztliche Verwendung der Aufnahme, um sich weitere Strahlung zu ersparen oder als zeitliche Vergleichsaufnahme zu einer jüngeren Aufnahme (Verlaufsdiagnostik).
Das trifft aber nicht auf den vom Arzt mit Hilfe der Aufnahme geschriebenen Röntgenbefund zu, d. h., dass sich der neue Arzt selbst sein Urteil zur Aufnahme bilden können muss.
Das „Lesen“ von Röntgenbildern will lange geübt sein, und fehlende Praxis erschwert stets die richtige Deutung.
Hat die Heilpraktikerin dies in einem bestimmten Bereich mit langer Übung von Profis erlernt, wird sie es können, sonst eher nicht.

Rechtliches:
http://www.br-online.de/daserste/ratgeber/archiv_200…

Praktische Handhabung ist in D unterschiedlich:
Werden grundsätzlich die Aufnahmen dem Patienten mitgegeben, liegt der schwarze Peter immer beim Patienten: Wann sind Sie zuletzt geröntgt worden und bringen Sie die alten Aufnahmen mit… Viele wissen oft nicht, wo sie die Aufnahmen haben.
Werden die Aufnahmen aber im Hause/Institut/Klinik/Amt grundsätzlich archiviert, so muss das Haus zu seiner eigenen Sicherheit ein Buch über das Ausleihen führen, sonst liegt der schwarze Peter nämlich beim Haus.
Wir haben dann eingetragen, wann und an wen (Patient persönlich, oder an Bundeswehr mit Ort, usw.) die Aufnahmen (z. B. Thorax ap und l) rausgegangen sind, und ob und wann sie wieder gekommen sind. Auf Wunsch des Patienten (Umzug, etc.) durfte er die gern ganz behalten, damit er sie einfacher seinen Ärzten zukommen lassen konnte. Dass haben wir uns dann nur notiert, denn es gab Fälle, in denen der Patient seine Aufnahmen für eine Klinik abholte und später glaubte die wären noch bei uns. Dann ist es gut, wenn man Auskunft geben kann - und es ist immer schlecht, wenn es heißt: die Aufnahmen sind weg :smile:

Die alten, aussortierten Aufnahmen gibt man zusammen mit der verbrauchten Entwicklerflüssigkeit (darf nicht in die Kanalisation) regelmäßig einem Abholer/Händler mit, der aus Flüssigkeit und Filmmaterial das Silber (aus AgBr) rückgewinnt und dem Kunden für die Geschäftsverwaltung oder die Kaffeekasse, je nach interner Absprache, ein paar Cent dafür zahlt.

Gruß, Renate

1 Like

Hallo Renate & Irene!

Vielen Dank für eure ausführlichen Erläuterungen!

Zu folgendem Absatz fiel mir dann doch noch was ein:

Die alten, aussortierten Aufnahmen gibt man zusammen mit der
verbrauchten Entwicklerflüssigkeit (darf nicht in die
Kanalisation) regelmäßig einem Abholer/Händler mit, der aus
Flüssigkeit und Filmmaterial das Silber (aus AgBr) rückgewinnt
und dem Kunden für die Geschäftsverwaltung oder die
Kaffeekasse, je nach interner Absprache, ein paar Cent dafür
zahlt.

Zählen Röntgenaufnahmen nicht zu den Krankenakten und müssten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden?
Ich meine, es muß doch irgendwo geregelt sein, daß Röntgenaufnahmen nicht einfach so in andere Hände gelangen dürfen (außer Patient und behandelnder Arzt), auch wenn nur zur Entsorgung, oder?
Immerhin stehen auf den Röntgenaufnahmen auch die Patientennamen so daß ein Zusammenhang zwischen Bild und Person hergestellt werden kann.
Gegenargument wäre: So ein Entsorgungsunternehmen wird wohl kaum Leute beschäftigen die Röntgenaufnahmen deuten können bzw. sich überhaupt für deren Inhalte interessieren.
Vielleicht sehe ich es ja auch einfach zu eng. 8)) Aber es macht Spaß sowas mal zu hinterfragen.

Gruß,
lutz

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Hallo Lutz,

selbstverständlich muss vor der Abgabe der alten Filme mit einer Schere am unteren Rand der Aufnahmen, grob ein ca. 1cm breiter Rand abgeschnitten werden, wo sich die Aufbelichtung mit den Patientendaten befindet. Das ist nicht viel, wenn z.B. eine übliche Thoraxaufnahme 35x35cm bzw. 35x43cm groß ist, - eine Arbeit, die keiner liebt…

Gruß, Renate

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andere Laender, andere Sitten, moderne Technologie
Hallo Irene,

in den Laendern, die ich kenne, wird das so gehandhabt
wie in Oestereich. Viel praktischer. Je mobiler unsere
Gesellschaft wird, desto notwendiger wird das.
Allerdings wird’s auch wieder einfacher, weil viele
Roentgenbilder (etc.) jetzt elektronisch gespeichert werden
und man eben eine CD in die Hand gedrueckt bekommt.

Gruesse, Elke

Ja, tatsächlich, Elke. Das wird vor allem
in den Krankenhäusern so gemacht, nur geben die
keine CD heraus. Aber das wird auch noch kommen.
Liebe Grüße
Irene

Hallo Lutz, ja das ist richtig. Durch die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von mindestens 10 Jahren sind die Archive von Deutschlands Arztpraxen voll von analogen Röntgenfilmen. Da sie aber sensible Patientendaten enthalten, müssen sie sicher und geschützt vor unbefugtem Zugriff gelagert werden. Zudem sind Ärzte, Praxen, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen gesetzlich dazu verpflichtet, Röntgenfilme nach Ablauf der Archivierungspflicht datenschutzkonform und fachgerecht zu entsorgen.

Als Mitarbeiterin eines Entsorgungsunternehmens weiß ich, dass anderenfalls erhebliche Bußgelder drohen. Spezialisierte Unternehmen gewinnen bei der Vernichtung der Röntgenbilder wertvolle Rohstoffe wie Silber und recyclingfähigen Kunststoff zurück. Seriöse Anbieter entsorgen und verwerten nicht nur kostenfrei, sondern vergüten die Röntgenfilme je nach Menge und Qualität sogar. Falls Sie weitere Informationen Thema Röntgenbilder suchen, schauen Sie einfach mal unter www.schmidtentsorgung.de oder www.roentgenfilmentsorgung.de