Hallo, ich würde gerne ein Patienten Röntgenbild in einem Fachartikel veröffentlichen. Mein Patient hat mir mündlich sein Einverständnis gegeben. Das Bild wurde von einer anderen Praxis mitgebracht. Dort wurde das Bild erst auf mehrfaches Nachfragen ausgeliehen. Aus Strahlenschutzgründen kann kein eigenes Bild angefertigt werden.
Brauche ich auch das EInverständnis des anderen Arztes oder reicht das des Patienten, also hat er ein Anrecht auf sein eigenes Röntgenbild und darf über die Veröffentlichung entscheiden?
Danke für Infos!
Gruß
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Dei Bilder liegen im Eigentumsrecht des Arztes in dessen Besitz sie sich befinden. Da mal lesen:
Also muss nicht nur der Patient sondern auch der Arzt seine Zustimmung zur Veröffentlichung geben. Anders sehe es aus wenn die Bilder einem anderen Arzt zur (nicht dauerhaften) Überlassung zur Weiterbehandlung des Patienten übergeben werden müßten. ramses90
ramses90