Hallo nyhr!
Ich war persönlich schon oft auf Kreta und habe immer vor Ort bei verschiedenen Autovermietern gebucht und hatte nie Probleme mit meinem rosafarbenen FS.
Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt sowohl der deutsche graue als auch der rosafarbene Führerschein.
Es soll trotzdem vereinzelt passieren dass manche Autovermieter die alten Papiere (aus Unkenntnis!!) nicht als ungültiges Dokument ansehen. Mir persönlich ist so ein Fall jedoch nicht bekannt.
Wenn ich in Deutschland buchen würde (was ich nicht tun würde) dann sollte sich schon der hiesige Vertragspartner darum kümmern. Mir wär auch neu, dass das Thema in den AGB der Vermieter so explizit dokumentiert wäre.
Rechtlich sieht es so aus:
In ihrer Entscheidung vom 21. März 2000 hat die Europäische Kommission den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung nochmals ausdrücklich unterstrichen(Entscheidung der Kommission vom 21. März 2000 über Äquivalenzen zwischen bestimmten Klassen von Führerscheinen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 511) (2000/275/EG)).
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird die Mitnahme des entsprechenden Textauszugs der EU-Entscheidung empfohlen:
(http://www.evz.de/mediabig/942A.pdf)
Sogar die Polizei soll vereinzelt dieses Dokument nicht kennen oder ignorieren, wobei man dann vor Ort natürlich schlechte Karten hat.
Sollte diese EU-Entscheidung den Beamten nicht überzeugen, werden Sie kaum um die Zahlung eines Bußgeldes (wenn möglich unter Vorbehalt oder als Sicherheitsleistung) herumkommen. Achten Sie dann darauf, dass auf dem Strafzettel sowohl der Zahlungsbetrag als auch der Zahlungsgrund wie z.B. ungültige Fahrerlaubnis angegeben wird. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung haben, dann können Sie versuchen, mit Hilfe eines (ausländischen) Anwalts gegen diesen Bußgeld-Bescheid anzugehen, so dass Sie dann wieder an Ihr Geld kommen könnten.
ADAC-Mitglieder können im konkreten Fall ihrem Automobilclub den Bußgeldbescheid oder die Kautionsquittung vorlegen.
Mein Rat: Auto vor Ort buchen, Autovermieter gibts dort wie Sand am Meer. Sollte einer den FS wirklich nicht anerkennen geht man zum nächsten, außerdem ist es vor Ort wesentlich billiger.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Schönen Urlaub!
Lola