Rosa Lappen / LKW Führerschein / Stichtag 10.09

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der neuen EU-Richtlinien für den CE-Führerschein. Ich habe noch die alte Klasse 3 und somit auf meinem EU Führerschein unter CE stehen: 79 (C1E>12000 kg, Ls3). Ab 10.09 ist ja der Stichtag, ab dem alle die den CE Führerschein nicht haben diese aufwendige Zusatzqualifikation machen müssen. Was trifft in meinem Fall zu? Ich möchte den CE machen, jedoch wird sich das nicht mehr bis zum Stichtag realisieren lassen. Reicht bei mir dann die 35 stündige Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren oder muss ich dann auch diesen ganzen Rattenschwanz mitmachen? Danke für eure Hilfe

Gruss

Hallo,
geht es um die Berufskraftfahrerqualifikation? Die muß man mit C1E genauso wie mit CE machen und alle 5 Jahre aktualisieren, wenn man Berufskraftfahrer ist. Wer nur privat rumfährt, braucht das auch nicht.
Und nicht vergessend den alten 3er rechtzeitig vor dem 50. Geburtstag und dann alle 5 Jahre unter Vorlage der nötigen Gesundheitszeugnisse/Sehtests verlängern zu lassen, wenn man weiter Fahrzeuge fahren will, die nicht unter Klasse B fallen.

Cu Rene

Hallo,

leider geht aus deinem Posting nicht hervor, ob Du Berufskraftfahrer bist, denn nur für die gilt das.

Ansonsten hat Rene schon alles gesagt.

MfG

leider geht aus deinem Posting nicht hervor, ob Du
Berufskraftfahrer bist, denn nur für die gilt das.

Nein, ich bin keiner, aber möchte evtuell einer werden. :smile:

Komisch, ich hatte mich heute bei einer Fahrschule informiert und der Fahrlehrer sagte mir telefonisch, dass ich durch den alten Führerschein (Klasse 3) nicht an den 10.09 als Stichtag gebunden bin und ich lediglich, falls ich mich entschließen sollte BKF zu werden, eine 35- Stunden umfassende Weiterbildung bräuchte (innerhalb von 5 Jahren abzuleisten).

Andere, die diesen „alten“ Klasse 3 Führerschein nicht haben und ihren LKW-Lappen (CE)nicht bis zum 10.09 diesen Jahres machen, müssen dann eine sogenannte „Beschleunigte Grundqualifikation“ erwerben.
Diese ist finanziell und zeitlich wesentlich aufwendiger als die 35-Stündige Weiterbildung.

Jetzt bin ein wenig verwirrt… :smile:

P.S. Mir geht es hauptsächlich um den finanziellen und zeitlichen Aspekt.

Die „beschleunigte Grundqualifikation“ würde knapp 2.500 € Kosten + den Führerschein CE (den ich ja noch machen will)ca. 3.000 €.

Die andere Variante, für die 5 Module (35 stündige Weiterbildung)bezahlt man knapp 500 €.

Hallo,

Nein, ich bin keiner, aber möchte evtuell einer werden. :smile:

dann gilt für Dich dieses, da Du den FS bereits hast:

Die andere Variante, für die 5 Module (35 stündige
Weiterbildung)bezahlt man knapp 500 €.

MfG

Hallo Rene

Was versteht man, unter privat. Wer hat schon privat einen 40 tonner. Wen ich nur Stundenweise fahre - Aushilfe -, aber dafür bezahlt werde, und oder Güter für ein Unternehmen umsonst transportiere, ist das dann auch noch „privat“. Muss ich dann auch diese 35h vorweisen.

Gruss
Helmut

Hallo Helmut,

Was versteht man, unter privat. Wer hat schon privat einen 40
tonner. Wen ich nur Stundenweise fahre - Aushilfe -, aber
dafür bezahlt werde, und oder Güter für ein Unternehmen
umsonst transportiere, ist das dann auch noch „privat“.

Auch wenn das entsprechende Satzzeichen fehlt, denke ich mal, dass das zwei Fragen sein sollen, richtig?

Stimmt, privat fährt wohl kaum jemand einen 40Tonner. Z.B. für Umzüge kann allerdings der übliche 7,5Tonner schon mal zu klein sein. Dann braucht man halt was größeres bzw. einen Anhänger dazu.

Wenn Du als Aushilfe für´s fahren bezahlt wirst, ist das wohl nicht mehr privat. Und wenn Du nicht bezahlt wirst, wird Schwarzarbeit vermutet :wink:

Beste Grüße
Guido